Sie wollen die Bürger gezielt einschüchtern. Politiker verklagen immer häufiger kritische Bürger. Ganz vorn dabei: Friedrich Merz. Worum es am Ende geht, wird deutlich bei Lektüre unseres Paketes „1.000 Seiten BRD-Diktatur“, jetzt erhältlich für 14,99 Euro statt für 79,75. Hier mehr erfahren.

    Eine bedenkliche Tendenz: Politiker greifen zunehmend zu juristischen Instrumenten, um abweichende Stimmen im Internet zum Schweigen zu bringen. Bundeskanzler Friedrich Merz steht dabei an der Spitze einer Praxis, die nicht nur direkt Betroffene trifft, sondern das gesamte Gefüge der Meinungsfreiheit erschüttert.

    Untersuchungen der Welt am Sonntag bringen es an den Tag, dass Merz in seiner Rolle als Oppositionsführer seit 2021 bis Februar dieses Jahres Tausende Strafanträge wegen mutmaßlicher Beleidigungen initiiert oder unterstützt hat – eine durchnummerierte Liste reicht bis Antrag Nr. 4999 – oft eigenhändig unterschrieben!

    Sein Büro hat die Vorgänge weitgehend bestätigt und behauptet, dass alle Erlöse aus Schadensersatzzahlungen oder Geldstrafen für soziale Projekte im Hochsauerlandkreis gespendet würden.

    Kanonen auf Spatzen

    Die Wahrheit dahinter: Es geht hier um ein System, das Kritiker systematisch jagt. Dabei wird gezielt mit der Abmahnfirma So Done zusammengewirkt, die algorithmengestützt das Netz nach potenziell diffamierenden Äußerungen durchsucht und Anträge vorbereitet – gegen eine Provision von 50 Prozent der eingetriebenen Summen;  mit Wohltätigkeitsgaben hat das wenig zu tun.

    Die Konsequenzen für Betroffene sind gravierend: Mehrere Anträge mündeten in Hausdurchsuchungen. Ein besonders schockierender Fall betraf eine schwerbehinderte Rentnerin mit jüdischen Wurzeln, der nach der Bezeichnung Merz‘ als „kleiner Nazi“ das Handy konfisziert wurde – trotz sofortigem Geständnis. In einem anderen Vorfall, bei dem ein Nutzer Merz als „Drecks Suffkopf“ bezeichnete, urteilte mittlerweile ein Gericht und erklärte eine Hausdurchsuchung rückwirkend für rechtswidrig.

    Solche Eskalationen sorgen für bundesweites Aufsehen, man denke etwa an den „Schwachkopf“-Fall gegen Wirtschaftsminister Robert Habeck, der immerhin eine Debatte auslöste. Die Berliner Staatsanwaltschaft wertete zuletzt sogar vulgäre Formulierungen wie „Arschlöcher sind Menschen, deren verbaler Output nicht von ihrem analen Output zu unterscheiden ist. #Merz“ als strafbar und als Form des politischen Extremismus.

    Das hat System…

    Merz ist damit nicht allein: Ähnliche Taktiken wendet neben Habeck (über 800 Strafanträge seit 2021) auch FDP-Europa-Abgeordnete Marie-Agnes Strack-Zimmermann (monatlich bis zu 250 Anzeigen) an. Strack-Zimmermann hat daraus ein quasi-geschäftliches Modell entwickelt, das Abmahnungen und Entschädigungsforderungen systematisch einsetzt – inklusive internationaler Klagen.

    Diese individuellen Fälle sind Symptome eines breiteren Systems: Seit 2019 haben Meldestellen wie „Hessen gegen Hetze“ ein gigantisches Netz gegen Regierungskritik gesponnen. Allein in den ersten zehn Monaten 2025 leitete die hessische Einrichtung fast 17.000 Fälle an Polizei und Staatsanwaltschaften weiter – ein Rekordhoch, das auf 75.000 Meldungen seit der Gründung 2020 ansteigt, davon 36.984 allein im Vorjahr.

    COMPACT vor Ort: Habeck-Opfer Stefan Niehoff informiert Paul Klemm über Details der Hausdurchsuchung wegen des mittlerweile berühmten Schwachkopf-Gags. Die Szene entstand am 26. Januar am Rande einer AfD-Wahlkampfveranstaltung in Halle. Foto: COMPACT

    Viele Weiterleitungen erfolgen ohne direkte Beteiligung der Politiker, doch sie profitieren von der Präventionswirkung. Jüngst sorgte der Fall des Medienwissenschaftlers Norbert Bolz für Empörung: Eine Hausdurchsuchung wegen eines ironischen Tweets aus Januar 2024 als Reaktion auf einen Taz-Artikel – wurde als unverhältnismäßig kritisiert. Selbst Grünen-Politikerin Ricarda Lang nannte den seinerzeitigen Einsatz „absurd“. Er untergrabe das Vertrauen in den Rechtsstaat. Die Staatsanwaltschaft sah darin eine Verwendung nationalsozialistischer Kennzeichen, obwohl die Ironie evident war.

    Keine Sonderrechte für Politiker!

    Strafrechtsprofessorin Frauke Rostalski, Mitglied des Deutschen Ethikrats, warnt eindringlich vor den gesellschaftlichen Folgen: „Es kommt vermehrt zu unverhältnismäßigen Reaktionen auf Meinungsäußerungen, die entweder rechtmäßig sind oder im unteren Bereich unerlaubter Verhaltensweisen liegen und daher nicht staatlich verfolgt werden sollten.“

    Diese Praxis führe zu Formen der Selbstzensur, die eine „große Gefahr“ für die Demokratie darstellten – Menschen zögen sich aus dem Diskurs zurück, um Sanktionen zu vermeiden, selbst bei zulässiger Kritik. Rostalski kritisiert zudem den 2020 verschärften § 188 StGB, der Politikerbeleidigungen mit bis zu drei Jahren Haft ahndet, wenn die Tat das öffentliche Wirken „erheblich erschweren“ könnte.

    Das BVerfG hat in mehreren Entscheidungen, etwa vom 19. Mai 2020, betont, dass Machtkritik einen hohen Schutz genießt und Beleidigungen im politischen Kontext nicht übermäßig geahndet werden dürfen.

    Dennoch eskaliert die Praxis: Die AfD fordert gar die Abschaffung von § 188 StGB, um keine „Sonderrechte“ für Politiker zu schaffen.

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