Ein bekannter Aktivist der Querdenken-Bewegung hat die Grünen als „kranke Ideologiesekte“ bezeichnet. Dafür wurde er jetzt zu einer Geldstrafe verurteilt. Nach der Schwachkopf-Affäre und dem Faeser-Meme-Skandal ein weiteres Skandalurteil. Die Freiheit in unserem Land ist immer mehr in Gefahr: Lesen Sie in unserem Aufklärungspaket „1.000 Seiten BRD-Diktatur“, wie schlimm die Verfolgung politisch Andersdenkender wirklich ist. 11 entlarvende COMPACT-Ausgaben für nur 14,99 statt 79,75 Euro. Hier mehr erfahren.
Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft den bekannten Querdenker-Aktivisten Michael Schele angeklagt, weil er bei einem Autokorso angeblich antisemitische Reden gehalten haben soll. Im Rahmen der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Essen tauchte jedoch eine Audio-Aufzeichnung auf, mit der belegt werden konnte: Es ging in den Redebeiträgen von Schele niemals um Israel oder Juden, sondern um Kritik an der Partei der Grünen. Wie eine solche Anklage entstehen konnte, scheint bereits einigermaßen nebulös und dürfte eher auf den Verfolgungseifer der Staatsanwaltschaft, als auf eine objektive Ermittlungsarbeit zurückzuführen sein. Doch es kommt noch dicker.
„kranke Ideologiesekte“
Volksverhetzung für Kritik an den Grünen?„FreispruchfuerMichael“ auf Telegram:
Verurteilung zu 160 Tagessätzen á 10€
In der heutigen Gerichtsverhandlung gegen Michael Schele wurde er zu unser aller Überraschung zu 160 Tagessätzen á 10€, wegen §130… pic.twitter.com/dgy1yB8wNA
— Markus Haintz (@Haintz_MediaLaw) July 31, 2025
Die zuständige Richterin sah nämlich, trotz des kompletten Themenwechsels, auch in der Grünen-Kritik eine Volksverhetzung. Die Bezeichnung als „kranke Ideologiesekte“ würde unter den umstrittenen § 130 StGB fallen, so die Frau, die im Rahmen der Hauptverhandlung zugab, noch nie zuvor ein diesbezügliches Verfahren geführt zu haben. Aber offenbar im Zweifel lieber einmal zu viel verurteilen möchte.
160 Tagessätze als Geldstrafe
Am Ende wurde Michael Schele zu einer Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 10 Euro, insgesamt 1600 Euro, verurteilt. Und wäre, im Falle eines rechtskräftigen Urteils, vorbestraft. Ob die Entscheidung des Amtsgericht Essen jedoch jemals Rechtskraft erlangt, ist fraglich: In einem Video, was Schele gemeinsam mit seiner Verteidigerin Viktoria Dannenmaier vor dem Gerichtsgebäude zeigt, kündigten beide bereits an, in Berufung zu gehen.
Tatsächlich werden gerade im Bereich der Meinungsdelikte zahlreiche leichtfertig von Amtsrichtern verhängte Verurteilungen durch höhere Instanzen aufgehoben. Sofern Angeklagte nicht zuvor klein bei geben und als vermeintlich kleineres Übel absurde Strafen akzeptieren. Abgerechnet wird nämlich am Schluss. Und so, wie ein Fußballspiel 90 Minuten dauert, ist gerade beim Kampf für die Meinungsfreiheit erst dann Schluss, wenn der Rechtsweg final ausgeschöpft ist.
Schlimm genug, dass Bürger für ihre Freiheit vor den Gerichten kämpfen müssen. Wie schlimm es um Demokratie und Meinungsfreiheit in EU und Deutschland wirklich bestellt ist, erfahren Sie in unserem Paket „1.000 Seiten BRD-Diktatur“: 11 hochbrisante und entlarvende COMPACT-Ausgaben darunter Aufklärungshammer wie „Zensur in der BRD“, „Asyl. Die Flut“ oder „Schwarzbuch Lügenpresse“. 5.000 Seiten Klartext zum Sonderpreis von nur 14,99 statt 79,75 Euro. Jetzt bestellen!