Die Hartz-Gesetze, von Mainstream-Medien wie dem Spiegel bis heute verteidigt, waren nicht nur tödlicher Klientelverrat der SPD, sondern ihre Sanktionsprogramme sind teilweise auch verfassungswidrig! Das entschied heute das Verfassungsgericht in Karlsruhe.
Die „Hartz-Diktatur“ (Jürgen Elsässer) wurde von der SPD vor anderthalb Jahrzehnten errichtet, um das Prekariat zur Akzeptanz von Billiglohn- und andere Sklavenjobs zu treiben. Neben zu dürftiger Grundsicherung schuf man Sanktionen, die bei Nichtakzeptanz eines Job-Angebots die monatliche Hilfe unter Existenzminimum senkte. Diese Strafmaßnahmen wurden im Lauf der folgenden Jahre durch Politiker wie Andre Nahles zusätzlich verschärft.
Damit dürfte jetzt Schluss sein. Bereits das Sozialgericht in Gotha hielt die Hilfskürzung im Falle eines Arbeitslosen, der nach Ablehnung eines Job-Angebotes und einer Probe-Arbeit mit 234,60 Euro weniger auskommen musste, für verfassungswidrig. Und das war ja schon ein „schwererer“ Fall. Von den 904.000 Sanktionen, die JobCenter pro Jahr in Deutschland verhängen, sind drei Viertel durch nicht eingehaltene Termine „begründet“. Laut Verfassungsgericht dürfen die Ämter bei Verstößen seitens der Bedürftigen „nur“ noch bis zu 30 Prozent kürzen. Das ist kein großer Schritt, aber immerhin ein Anfang.
Ich weiß eine Person, für die heute ein finsterer Tag sein wird: Vor fünf Jahren traf ich die Sachbearbeiterin eines JobCenters privat in einem Cafe. Voller Häme erzählte sie, wie sie Personen, die sich nicht an die Sklaven-Regelung hielten, mit Sanktionen belegte oder bei anderen Ämtern denunzierte. Nach jedem Beispiel brach sie in Gelächter aus. Sie wird sich jetzt einen neuen Job als Domina suchen müssen.
Bei uns lesen Sie Fakten und Analysen, die Sie bei den Mainstream-Medien nicht finden. Um keine Ausgabe mehr zu verpassen, am besten ein Abo holen. (Für mehr Infos Klick auf den Link)!