In der Debatte um Zurückweisungen an deutschen Außengrenzen meldet sich jetzt einer der prominentesten Staatsrechtler, Hans-Jürgen Papier, zu Wort. Und kommt zu dem Ergebnis: Es ist gesetzlich zulässig, Asylantragssteller abzuweisen. Der Ball liegt bei der Politik, die endlich konsequent durchgreifen muss. Wir bringen dazu die Argumentationsvorlagen: Auf 440 Seiten liefern wir im Paket „Asyl-Invasion“ zum Angebotspreis von 14,99 Euro (statt 38,40 Euro) alle Hintergründe zur Migrations-Problematik. Hier mehr erfahren

    In einem Gastartikel veröffentlicht der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes in der WELT seine juristische Einschätzung und kommt zu dem Schluss, dass deutsches Recht nicht zwangsläufig hinter dem Unionsrecht, das Zurückweisungen an Grenzen untersagen würde, zurückstehen muss:

    Die Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats setzen der europäischen Integration mithin zwingende Grenzen. Zu den unverzichtbaren Grundsätzen gehört der Kernbereich staatlicher Souveränität, der um der Wahrung der Identität der grundgesetzlichen Demokratie willen nicht preisgegeben werden darf. Es gilt ein Identitätsvorbehalt als zwingende Integrationsschranke. Zu diesem Kernbereich staatlicher Souveränität gehört das Recht des Mitgliedsstaates Bundesrepublik, dass seine demokratisch legitimierten Organe darüber entscheiden dürfen, ob und unter welchen Voraussetzungen Drittstaatsangehörige in Deutschland einreisen und dort Aufenthalt nehmen dürfen.

    Weiter betont Papier, im Übrigen weiterhin Mitglied der CSU, dass derzeit Asylantragssteller faktisch ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland erhalten, obwohl sie aus sicheren Drittstaaten kommen – ein Vorgehen, dass dem Grundgedanken europäischer Asylabkommen zuwider läuft.

    Sicherheit geht vor: Grenzkontrollen sind kein Tabu, sondern eine Notwendigkeit. Foto: DesignRage / Shutterstock.com

    Papier: Dysfunktionaler Zustand muss beendet werden

    Als Konsequenz aus den derzeitigen Zuständen sieht Papier nur eine Lösung, die Heranziehung von Art. 72 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union), um die öffentliche Ordnung und den Schutz der inneren Sicherheit zu gewährleisten:

    Solange der faktisch unbegrenzte und voraussetzungslose Zustrom von Migranten über die deutschen Binnengrenzen anhält und solange eine funktionsfähige und durchsetzbare gesamteuropäische Asylrechtsregelung, die den gegenwärtigen dysfunktionalen Zustand beendet, nicht erfolgt, wird Deutschland sich auf diese Regelung des Art. 72 AEUV berufen dürfen.

    Nach dem skandalösen Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes, das fälschlicherweise medial zu einer Grundsatzentscheidung über die Rechtmäßigkeit von Grenzkontrollen und Zurückweisungen im Allgemeinen verklärt wurde, erhalten die Befürworter einer restriktiven Migrationshilfe jetzt also Schützenhilfe von einem der renommiertesten Staatsrechtler des Landes.

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