Die SPD zeichnet Frauke Brosius-Gersdorf aus, weil sie das Grundgesetz so toll geschützt hat, ohne je Richterin zu werden. Und die Süddeutsche? Holt sie auch noch als Kolumnistin ins Boot. Ab 28. Februar winken monatlich juristische Weisheiten im Feuilleton. Wer wissen will, was in diesem Land wirklich los ist, sichert sich das COMPACT-Rabattpaket „1.000 Seiten BRD-Diktatur“,  für nur 14,99 Euro. Hier mehr erfahren.

    Frauke Brosius Gersdorf wurde ausgezeichnet. Von der SPD. Mit dem sogenannten Georg-August-Zinn-Preis – dotiert mit 5.000 Euro. Die hessische SPD nutzt den Preis offenbar als Trostpreis für die im Sommer 2025 fehlgeschlagene Kandidatur zum Bundesverfassungsgericht. Damals scheiterte Brosius-Gersdorf an massivem Widerstand, sogar auch in Teilen der Union, und einer breiten öffentlichen Debatte über ihre Positionen.

    Die Auszeichnung wird von der SPD seit 2002 etwa alle zwei Jahre vergeben und ist nach dem dem früheren hessischen Ministerpräsidenten Georg August Zinn benannt. Gewürdigt wird (ausgerechnet!) ein herausragendes Engagement für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und sozialen Zusammenhalt. Bekannte Gesichter wie die Schauspielen Iris Berben, der Philosoph und Soziologe Jürgen Habermas oder der Publizist Stefan Aust hielten den Preis ebenfalls schon in ihren Händen.

    Brosius-Gersdorf bedankte sich mit den Worten:

    Der Georg-August-Zinn-Preis wird mir Ansporn und Auftrag sein, mich mit meinen sehr bescheidenen Mitteln weiterhin für unsere Demokratie und unseren Rechtsstaat einzusetzen.

    Doch damit nicht genug. Brosius-Gersdorf soll bei der Süddeutschen Zeitung eine eigene Kolumne erhalten und abwechselnd mit der iranischen Schriftstellerin Nava Ebrahimi, dem Ex-Verfassungsrichter Peter Müller und dem Musikkabarettisten Hans Well die Welt mit ihren Weisheiten beglücken.

    Der Rechtsstaat dankt

    SZ-Chefredakteurin Judith Wittwer erklärte stolz, es sei „ein echter Gewinn, dass unsere Leserinnen und Leser nun die anerkannte Wissenschaftlerin direkt lesen und sich selbst ein Bild machen können“. Und: „Nachdem in den vergangenen Monaten viel über sie gesprochen wurde, ist es nun an der Zeit, dass sie selbst zu Wort kommt.“

    Ob man hier von einem echten Gewinn sprechen darf, kann bezweifelt werden. Denn jeder, der sich in Zukunft auf juristische Weisheiten oder rechtspolitische Vernunft freuen möchte, wird sehr wahrscheinlich bitter enttäuscht werden. Leser werden vor allem eines bekommen: Grüne, sozialdemokratische Rechtspolitik im Gewand der Verfassungstreue. Und das monatlich serviert von der SZ. Der Rechtsstaat dankt.

    Beispiel gefällig? Zu Coronazeiten verkündete sie: „Eine allgemeine Impfpflicht gegen das Covid-19-Virus verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Man kann sogar darüber nachdenken, ob mittlerweile eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung einer Impfpflicht besteht.“

    Auch ihr Aufsatz „Menschenwürdegarantie und Lebensrecht für das Ungeborene“ (veröffentlicht 2024 in der Festschrift für Horst Dreier zum 70. Geburtstag) löste bei vielen Entsetzen aus. Sie argumentierte darin, Menschenwürde und Lebensrecht seien rechtlich entkoppelt und die Annahme, jedes menschliche Leben trage automatisch Menschenwürde, sei ein biologistisch-naturalistischer Fehlschluss.

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