Das Bundesverfassungsgericht hat alle Eilverfahren gegen die Einberufung des neuen Bundestages abgewiesen. Doch jetzt startet die AfD einen weiteren Versuch. Ob das von den etablierten Parteien politische besetzte Bundesverfassungsgericht dieses Mal anders entscheidet? In COMPACT-Spezial „Die Altparteien – Wie sie uns belügen und betrügen“ zeigen wir, wie sich die Parteien den Staat systematisch zur Beute gemacht haben. Hier mehr erfahren.

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht keine Bedenken hat, den alten Bundestag mit abgewählten Mehrheitsverhältnissen über die Rekordverschuldung von bis zu 1,5 Billionen Euro entscheiden zu lassen, hat die AfD jetzt einen neuen Ansatz für ein Eilverfahren gefunden. Hintergrund ist die Sitzung des Haushaltsausschusses am Sonntag. Dieser tagte, wie alle Bundestagsausschüsse, im Rekordtempo, schließlich wollen Union, SPD und Grüne ihr Gesetzesvorhaben bis Dienstag durchboxen.

    Am Dienstag soll der Bundestag über die geplanten Sondervermögen entscheiden. Dagegen gibt es auch juristischen Widerstand. Foto: privat

    Doch im Haushaltsausschuss beantragte ein Viertel der Ausschussmitglieder, die Vertreter von FDP, AfD, Linken und BSW, die Durchführung einer öffentlichen Anhörung, die gesetzlich bei Erreichen des entsprechenden Quorums vorgeschrieben ist. Der Vorsitzende des Ausschusses, der frühere Kanzleramtschef Helge Braun, lehnt dies jedoch ab – schließlich wäre dadurch der ganze Zeitplan durcheinander geraten und Merz Staatsstreich hätte einen empfindlichen Rückschlag erhalten. Ein offensichtlicher Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Bundestages.

    Positive Entscheidung unwahrscheinlich

    Obwohl die Rechtslage eindeutig erscheint, ist eine positive Entscheidung des Gerichtes, sprich die Anordnung des in der Geschäftsordnung des Bundestages vorgesehenen Verfahrens für die Einbringung von Gesetzen, unwahrscheinlich: Die Verfassungsrichter sind von genau den drei Parteien entsandt, die beim Scheitern des geplanten Sondervermögens eine erhebliche Niederlage erleiden würden.

    Und so stirbt zwar die Hoffnung auf eine freie und unabhängige Justiz zuletzt, doch spätestens seit der Ära Stephan Harbarth, der direkt aus der CDU-Fraktion zum höchsten deutschen Gericht wechselte, was später über Gesetze entschied, die unter Harbarths Mitwirkung entstanden sind, wächst der Zweifel an den Entscheidungen. Regelmäßiger Plausch und gemeinsame Abendessen mit der Bundesregierung tragen darüber hinaus nicht dazu bei, dieses Misstrauen zu schmälern, im Gegenteil. Dennoch: Einen Versuch ist der neueste Vorstoß der AfD-Fraktion sicherlich wert, die Rechtslage scheint schließlich eindeutig zu sein.

    Sollte es wirklich zur Abstimmung über die geplanten Sondervermögen kommen, könnte es trotzdem eng für Union, SPD und Grüne werden – immer mehr Abweichler geben sich zu erkennen. Die letzten Mutigen? In COMPACT-Spezial „Die Altparteien – Wie sie uns belügen und betrügen“ listen wir auf, wie die Parteien unser Land heruntergewirtschaftet haben. Jetzt bestellen!

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