Martin K. wollte nur ein Getränk am Kiosk holen, dann prasselten Schläge und Tritte auf ihn ein, wenig später verstarb er im Krankenhaus. Jetzt hat das Landgericht Paderborn das Urteil gegen zwei Nordafrikaner gesprochen, die für den Angriff angeklagt waren. Beide verließen den Gerichtssaal mit Bewährungsstrafen. Dieser Fall macht deutlich, wohin eine gescheiterte Einwanderungspolitik führt. Die geballten Fakten zum Thema Asyl bieten wir Ihnen jetzt auf 440 Seiten im Rabatt-Paket „Asyl-Invasion“ zum einmaligen Angebotspreis von 14,99 Euro (statt 38,40 Euro ) an. Nutzen Sie die Gelegenheit und bestellen Sie gleich mehrere Pakete, um nicht nur sich selbst zu informieren, sondern auch Freunde, Familie und Bekannte wachzurütteln und gegen die Asyl-Flut zu mobilisieren. Wenn nicht jetzt, wann dann! Hier bestellen

    Es war eine ebenso grausame wie grundlose Tat, die das ostwestfälische Paderborn in der Nacht auf den 1. Mai 2024 erschütterte: Ohne erkennbaren Anlass schlugen zwei junge Männer zunächst auf den 30-jährigen Passanten Martin K. ein, ehe sie ihr nunmehr am Boden liegendes Opfer mit Fußtritten malträtierten. Zwei Tage später starb der Angegriffene durch eine Einblutung im Kopf. Die Angreifer konnten schnell identifiziert werden, bei ihnen handelt es sich um einen Tunesier und Marokko. Rund ein halbes Jahr später wurde der brutale Angriff vor Gericht verhandelt. Mit einem skandalösen Urteil: Der mittlerweile 19-jährige Tunesier erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, sein 17-jähriger Mittäter aus Marokko sogar nur neun Monate auf Bewährung. Beide verließen den Gerichtssaal als freie Männer.

    Richter konnten keine Tötungsabsicht erkennen

    Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst einen versuchten Totschlag und eine vollendete Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt, forderte gegen beide Männer Haftstrafen von mehr als vier Jahren, was freilich angesichts eines ausgelöschten Lebens auch noch als durchaus milde anzusehen ist. Doch nach 14 Verhandlungstagen blieb das Gericht mit seinem Urteilsspruch sogar weit unter dieser Forderung, verurteilte die Angreifer nur wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Einblutung am Kopf hätte nach Ansicht eines Sachverständigen entweder durch Alkohol, Drogen oder hohen Blutdruck während des Angriffs ausgelöst worden sein können, die Angeklagten hätten somit nach Auffassung des Gerichts keinerlei Tötungsabsicht gehabt. Und wurden deshalb lediglich für die Schläge und Tritte, die angeblich kaum Verletzungen verursachten, wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Eine Entscheidung, die nicht nur für die Angehörigen wie eine Verhöhnung wirkt, sondern auch von potentiellen Nachahmern als Freifahrtschein für neue Gewaltattacken aufgefasst werden können.

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