Dieses Urteil empört ganz Deutschland: Polizisten-Killer Ahmet G. wird nicht wegen Mordes verurteilt, sondern nur wegen schweren Raubes. Statt ins Gefängnis kommt er in die Psychiatrie. In COMPACT-Spezial „Mädchen, Messer, Morde“ zeigen wir auf, dass die herrschenden Parteien solche Zustände zu verantworten haben. Hier mehr erfahren.

    Am 21. August 2025 um 18:01 Uhr überfiel ein mit einem Messer bewaffneter Mann die Aral-Tankstelle an der Karolingerbrücke in Völklingen. Nachdem er das Bargeld an sich gerissen hatte, flüchtete er. Zwei Polizisten jagten den Täter. In einem verhängnisvollen Handgemenge ging er mit dem Messer auf seine Verfolger los, entriss einem Beamten die Pistole und drückte kaltblütig ab. Der 34-jährige Polizeioberkommissar Simon Bohr wurde von drei Kugeln getroffen und brach verletzt zusammen.

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    Doch der Killer kannte kein Erbarmen: Er ging seelenruhig auf den hilflos daliegenden Polizisten zu und schoss ihm aus nächster Nähe drei weitere Male in ungeschützte Körperstellen – auch mitten ins Gesicht. Anschließend flüchtete der Täter und schoss wild auf die nachrückenden Polizeikräfte. Erst ein couragierter Kommissaranwärter konnte den rasenden Schützen mit gezielten Schüssen stoppen und unschädlich machen. Wenig später erlag der 34-jährige Polizeioberkommissar seinen schweren Verletzungen im Krankenhaus.

    „Eingeschränkt schuldfähig“

    Nun wurde der Täter, der 19-jährige Deutschtürke Ahmet G. vom Landgericht Saarbrücken verurteilt – doch nicht wegen Mordes, sondern nur wegen besonders schweren Raubes. Außerdem muss er nicht in Haft, sondern wird in eine forensische Psychiatrie gebracht, weil er nur eingeschränkt schuldfähig sein soll. Und das, obwohl er den Mord sogar vor Gericht gestanden hatte.

    Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eiskalten Mord aus reiner Mordlust vor und forderte 13 Jahre Jugendhaft. Doch die Richter ließen wieder einmal Milde walten. Ein Schlag ins Gesicht seiner Witwe, die beim Prozess als Nebenklägerin anwesend war! Und ein verheerendes Signal in Richtung der Kollegen des Opfers, die die grausame Tat miterleben mussten.

    Entsetzen bei der Polizei

    Die zuständige Richterin erklärte allen Ernstes:

    „Der Angeklagte gab die Schüsse ab, weil er einen subjektiven Angriff auf sein Leben glaubte.“

    Ein psychiatrischer Gutachter attestierte dem Täter schwere Halluzinationen und Wahnvorstellungen infolge einer paranoiden Schizophrenie. Ahmet G. war bereits 2023 wegen einer Angststörung in neurologischer Behandlung gewesen. Dem Gericht erzählte der Killer laut Bild von „Mobbing, Selbstzweifeln, Angst vor Sirenen und Menschenmengen, Perspektivlosigkeit“. Das ist also der Grund, einen Menschen umzubringen? Nach der Verkündung des Urteils tönten laute Rufe durch den Saal: „Skandal!“, „Lächerlich!“

    Das Urteil lässt auch Simon Bohrs Kollegen entsetzt zurück. Markus Sehn, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) im Saarland, erklärte:

    „Der heutige Prozesstag ist ein Schlag ins Gesicht für alle Kolleginnen und Kollegen. Wir sind fassungslos. Das Urteil bringt keine Gerechtigkeit für Simon.“

    Heiko Teggatz, der stellvertretende DPolG-Bundesvorsitzende äußerte: „Nach meinem Empfinden ist der Fall mehr als besonders schwerer Raub. Ich gehe davon aus, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegen wird, damit wir noch Hoffnung auf ein gerechteres Urteil haben dürfen.“

    Revision vor dem Bundesgerichtshof

    Wie man den brutalen Mord von Völklingen mit einer psychischen Erkrankung erklären kann, bleibt absolut fraglich. Zumal Ahmet G. zum Zeitpunkt der Tat offenbar schon medikamentös eingestellt war. Wie viele Morde können auf diese Weise gerechtfertigt werden? Und wie lange wird der Täter sich in der Psychiatrie bleiben? Immerhin ist der Aufenthalt unbefristet. Was, wenn spätere Gutachten eine Entlassung ermöglichen? Die Staatsanwaltschaft legt Revision ein – das letzte Wort hat nun der Bundesgerichtshof.

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    Die etablierten Parteien haben diesen Zuständen den Nährboden bereitet. In COMPACT-Spezial „Mädchen, Messer, Morde“ ziehen wir eine verheerende Bilanz – von der Grenzöffnung 2015 bis heute. Hier bestellen!

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