Der alltägliche Asyl-Wahnsinn führt zu immer neuen Absurditäten. Die drei Somalier, die zuletzt die angeblichen deutschen Grenzkontrollen vorgeführt hatten, sitzen mittlerweile in Berlin im Kirchenasyl. Unser COMPACT-Rabattpaket zum Thema liefert die Fakten zur Massenmigration – jetzt für 14,99 Euro statt 33,45 Euro! Hier mehr erfahren.

    Die Geschichte der drei Somalier ist kein Einzelfall. Sie reisten über Polen ein, klagten gegen ihre Rückführung – und sitzen nun in einer Kirche in Berlin. Damit sind sie vorerst nicht abschiebbar. Das Kirchenasyl sorgt immer wieder für Schlagzeilen und verhöhnt jede bundesdeutsche Bemühung um Normalisierung. Bild zitiert einen gefrusteten Behördenmitarbeiter:

    „An die Leute kommt man einfach nicht mehr ran. Rechtsgültige Abschiebungen werden monatelang verzögert oder scheitern, weil Fristen verstreichen.“

    Die Zahlen sprechen tatsächlich für sich: 2024 verzeichnete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 2.386 Fälle von Kirchenasyl – 300 mehr als im Vorjahr. Insgesamt nahmen Kirchen 2.966 ausreisepflichtige Personen in Obhut, die damit dem Zugriff des Staates entzogen wurden.

    Nur ein einziger Härtefall…

    Die meisten dieser Fälle betreffen sogenannte Dublin-Verfahren. Das sind Asylbewerber, die bereits in einem anderen EU-Land Asyl beantragt haben und dorthin zurückgeführt werden müssten. Nur in 39 Fällen ging es um Abschiebungen in Nicht-EU-Staaten. Bezeichnend: Das BAMF erkannte in all diesen Fällen nur einen einzigen als „besonderen Härtefall“ an.

    Migrationsforscher Daniel Thym schüttelt den Kopf: „Es ist moralisch unverständlich, warum die Kirchen ihr humanitäres Engagement darauf verwenden, Abschiebungen in andere EU-Länder zu verhindern.“ Selbst Hamburgs SPD-Innensenator Andy Grote weiß: „Die Kirche steht nicht über dem Recht. Der Staat kann nicht anderen Institutionen überlassen, wer ein Bleiberecht bekommt.“

    Die von allen guten Geistern verlassenen Kirchenführungen sehen das anders. Der Berliner Bischof Christian Stäblein verteidigt das Kirchenasyl als „Dienst für die Gesellschaft“. Im Fall der Somalier sprach er von „sehr jungen Menschen, die schwer an dem tragen, was sie in ihrer Heimat und auf der Flucht erlebt haben“. Für ihn sei es eine Erinnerung an die Barmherzigkeit, die unsere Gesellschaft prägen sollte. Aber wie barmherzig ist es, wenn die Praxis den Rechtsstaat untergräbt?

    Darf sich ein Rechtsstaat nicht bieten lassen!

    Stephan Brandner, einer der stellvertretenden AfD-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag: „Kirchenasyl ermöglicht Tausenden, hierzubleiben, die längst weg sein müssten. Ein Rechtsstaat darf sich das nicht bieten lassen!“ Die AfD hat sogar einen Antrag im Bundestag eingebracht, diese Praxis zu beenden.

    Ein neuer Trend macht die Sache unterdessen noch komplizierter: Viele abgelehnte Asylbewerber lassen sich kurz vor der Abschiebung taufen. In der Evangelisch-Lutherischen Gemeinde Berlin-Steglitz gibt es inzwischen 800 iranische und 400 afghanische Konvertiten. Ein Glaubenswechsel wird von Behörden oft als Abschiebehindernis gewertet. Doch wie authentisch beziehungsweise glaubwürdig sind solche Bekehrungen?

    Kirchenaustritte beeindrucken offenbar nicht

    Auch in Brandenburg sorgt das Thema für Zündstoff. Im „Dublin-Zentrum“ in Eisenhüttenstadt, das seit März 2025 Asylbewerber ohne Bleiberecht schneller nach Polen überstellen soll, tauchen immer mehr Menschen ab. Pfarrerin Josephine Furian, die solche Leute deckt, gibt zu, von mindestens neun Personen zu wissen, die ins Kirchenasyl geflüchtet sind, um einer Rückführung nach Polen zu entgehen.

    Die Zahlen zeigen: Kirchenasyl ist längst kein Randthema mehr. Ungezählte Kirchenaustritte beeindrucken die Polit-Glaubensvertretungen offenbar nicht. Die Debatte spitzte sich zuletzt zu. Wenn Tausende Abschiebungen jährlich verhindert werden, dann stellt sich die Frage: Wer entscheidet eigentlich, wer bleibt? Die Kirche oder der Staat?

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