Wahlbetrug per Gerichtsbeschluss: Die AfD-Vertreter Bothe und Sichert bleiben ausgesperrt. Demokratie ade! Zeit, hellhörig zu werden. Sichern Sie sich jetzt zur aktuellen Lage das Buch des Politikwissenschaftler Werner J. Patzelt mit dem Titel «Deutschlands blaues Wunder». Gerade jetzt höchst aufschlussreich! Hier mehr erfahren.
Das System schlägt brutal zu. Am 17. August 2026 haben die Verwaltungsgerichte in Lüneburg und Oldenburg die Eilanträge von Stephan Bothe und Martin Sichert gegen ihre Wahlausschlüsse kalt abgewiesen. Die beiden AfD-Politiker dürfen bei den Kommunalwahlen am 13. September in Niedersachsen nicht antreten.
COMPACT bleibt für Dich frei zugänglich. Damit das möglich ist, sind wir auch auf Werbeeinnahmen und direkte Unterstützung angewiesen.
Bitte deaktiviere Deinen Adblocker für compact-online.de oder unterstütze unsere Arbeit direkt.
COMPACT unterstützenStephan Bothe, stellvertretender Landesvorsitzender der AfD-Niedersachsen und Landtagsabgeordneter, wollte Landrat in Lüneburg werden. Der Kreiswahlausschuss – besetzt mit Vertretern der Altparteien – warf ihn mit 6 zu 1 Stimmen wegen «Zweifel an der Verfassungstreue» raus. Martin Siichert erging es ähnlich.
Fadenscheinige Gründe
Aus der Erklärung des Kreiswahlausschusses im Fall Bothe: «Die Mehrheit der Mitglieder des Wahlausschusses hatte begründete Zweifel daran, dass Herr Bothe die erforderliche Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzustehen.» Beim Bundestagsabgeordneten Martin Sichert, der Landrat in Friesland werden wollte, ging es ebenfalls äußerst fadenscheinige Gründe:
«Hierzu zählten unter anderem Äußerungen, die einem ethnopluralistischen Weltbild zugeordnet wurden, sowie Aussagen, die aus Sicht der Kommunalaufsicht, die den Kreiswahlleiter im Rahmen der rechtlichen Prüfung unterstützt hat, als revisionistisch oder verharmlosend im Hinblick auf den Nationalsozialismus bewertet wurden.»
Zudem wird ihm zur Last gelegt, an einer Demonstration mit COMPACT-Chefredakteur Jürgen Elsässer teilgenommen zu haben. Auch seine Social-Media-Aktivitäten wurden als Gründe aufgeführt. Sichert hatte unter anderem auf X die Ideologie rund ums Hakenkreuz mit jener rund um den Regenbogen verglichen, indem er formulierte: «Das letzte Mal, als die Fahne einer bestimmten Ideologie an deutschen Rathäusern gehisst wurde, waren danach Millionen von Menschen tot.» Außerdem benutzte er in einem Telegram-Post in einem größeren Zusammenhang die Begriffe «Bevölkerungszersetzung» und «feindselige Invasoren».
Die Richter erklärten, Entscheidungen, die unmittelbar das Wahlverfahren betreffen, könnten grundsätzlich erst nach der Wahl überprüft werden. Offensichtliche Verfahrensfehler stellten sie nicht fest.

Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig – Sichert hat bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht angekündigt. Bothe und Sichert stehen uneingeschränkt auf dem Boden des Grundgesetzes. Doch das zählt nichts, wenn das System die AfD vernichten will. Schon vorher flogen Thorsten Moriße (Wilhelmshaven) und Justin Vogel (Herzberg) aus den Rennen.
Sichern Sie sich jetzt zur aktuellen Lage das Buch des Politikwissenschaftler Werner J. Patzelt mit dem Titel «Deutschlands blaues Wunder». Gerade jetzt höchst aufschlussreich! Hier bestellen.




