Vier Angeklagte wurden im Prozess gegen die sog. „Sächsischen Separatisten“ am Donnerstag aus der Untersuchungshaft entlassen. Die gesamte Justiz-Farce droht in sich zusammenzubrechen. Doch die Staatsanwaltschaft hält an ihrer Ermittlungshypothese fest und sinnt auf Rache. Alle Hintergründe zum Skandalprozess im Buch «Fangschuss – Notizen aus der U-Haft» von Kurt Hättasch, einem der Angeklagten vor dem Oberlandesgericht Dresden. Hier mehr erfahren.
Nach knapp zwei Jahren U-Haft wurden am gestrigen Donnerstag vier der insgesamt acht Angeklagten im Polit-Prozess gegen die „Sächsischen Separatisten“ freigelassen. Mit dabei: Der AfD-Politiker Kurt Hättasch, der bei seiner Festnahme im November 2024 von Sondereinheiten sogar in den Kopf geschossen wurde. Er musste jedoch eine Kaution von 20.000 Euro hinterlegen, ist aber mittlerweile auf freiem Fuß.
Die Wende im Prozess kommt überraschend, denn erstmals räumt das Oberlandesgericht ein, dass Teile der Anklage in sich zusammengebrochen sein dürften – die Vorwürfe gegen mehrere Angeklagten wurden reduziert, mit der Freilassung zudem signalisiert, dass es sich eben nicht um gefährliche Terroristen handelt. Sondern der staatliche Verfolgungseifer wohl etwas zu weit gegangen ist.
Rückblick: Die Verhaftung der jungen Männer sorgte im November 2024 für Schlagzeilen. Schnell wurde der Verdacht laut, dass gezielt eine Kriminalisierung der AfD erfolgen solle, immerhin war unter den Festgenommenen der Fraktionsvorsitzende der Großen Kreisstadt Grimma, Kurt Hättasch, sowie weitere Mitglieder der damaligen Jugendorganisation JA. Schnell wurde Kritik am Vorgehen der Generalbundesanwaltschaft laut und der Vorwurf, dass acht junge Männer tatsächlich auf den Zusammenbruch der Bundesrepublik gewartet haben sollen, um anschließend große Gebiete Sachsens zu erobern (das wirft die Ermittlungsbehörde den „Sächsischen Separatisten“) vor, als absurd empfunden. Auch von weiten Teilen des patriotischen Vorfeldes, der Verleger Götz Kubitschek veröffentlichte beispielsweise Notizen aus dem Hafttagebuch von Hättasch, der bei seiner Festnahme durch Bundespolizisten in den Kopf geschossen wurde – eine Tat, die der Staat sogar noch zu verheimlichen versuchte und deren ganzes Ausmaß erst im Prozess deutlich wurde.
Staatsanwaltschaft geht gegen Freilassung vor
Doch wer gedacht hätte, dass die Ermittler der Generalbundesanwaltschaft nach knapp einem Jahr Prozessdauer erkennen, mit sprichwörtlichen „Kanonen auf Spatzen“ geschossen zu haben, irrt: Die Strafverfolgungsbehörde ist weiterhin überzeugt, gemeingefährliche Terroristen zur Strecke bringen zu wollen (und nicht acht Jungs, deren einziges Vergehen ein paar Survivalspiele und Zeltlager gewesen sind). Gegen die Entscheidung, vier Haftbefehle außer Vollzug zu setzen, wurde deshalb durch Deutschlands höchste Strafverfolgungsbehörde umgehend Beschwerde eingelegt. Eine Entscheidung darüber fällt in den nächsten Tagen.
Sollten die Haftbefehle wieder in Kraft gesetzt werden, droht den Angeklagten an einem der kommenden Verhandlungstage die erneute Verhaftung. Es wäre der nächste Skandal in einer Polit-Farce, die bei vielen Beobachtern das Vertrauen in den Rechtsstaat ohnehin stark erschüttert hat.
Alle Hintergründe zum Skandalprozess gegen die „Sächsischen Separatisten“ und der Verfolgung anderer Patrioten heute um 20.00 Uhr im Brennpunkt des Tages bei COMPACT-TV!
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