Wer ohne Fahrschein im Nahverkehr erwischt wird, begeht eine Straftat. Bundesjustizministerin Hubig will das ändern. Praktisch: das COMPACT-Sturmfeuerzeug. Damit können Sie ordentlich Zunder geben. Hier bestellen.
Nach geltendem Recht gilt das Fahren ohne gültiges Ticket als „Erschleichen von Leistungen“ nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuches. Es droht eine Geldbuße oder bis zu einem Jahr Freiheitsentzug. Wer die Geldauflage nicht begleichen kann, fährt ein. Im Jahr 2024 registrierte die Polizeiliche Kriminalstatistik bundesweit mehr als 144.000 Fälle. Rund 9.000 Personen landeten am Ende wegen Schwarzfahrens tatsächlich hinter Gittern.
Bundesjustizministern Stefanie Hubig (SPD) will nun eine sogenannte Entkriminalisierung erwirken und kann sich vorstellen, Schwarzfahren nicht länger strafrechtlich verfolgen zu lassen. Die Koalitionspartner von CDU und CSU lehnen den Vorstoß ab.
Rückendeckung vom Anwaltverein
Die Ministerin stellte in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung die Frage:
„Gehören Menschen, die sich keinen Fahrschein leisten können und schließlich mit einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis landen, wirklich dorthin?“
Sie denkt nicht. Zuspruch bekommt sie vom Deutschen Anwaltverein (DAV). Swen Walentowski, Leiter für politische Kommunikation des DAV sagt: „Der soziale Nutzen der Strafbarkeit ist zweifelhaft, der Schaden für die Allgemeinheit dagegen immens.“
Die Kosten für Verfahren und Haftstrafen betragen laut DAV rund 200 Millionen Euro jährlich. Eine bloße Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit reiche dabei nicht aus, betonte Walentowski. Andernfalls könnten Betroffene im Rahmen der sogenannten Erzwingungshaft trotzdem hinter Gittern landen.

Foto: European Union
Hubigs Vorstoß ist nicht der erste seiner Art. Bereits die Ampel-Regierung hatte sich vorgenommen, die sogenannte Beförderungserschleichung zu entkriminalisieren. Noch im Oktober 2024 brachte der damalige Justizminister Marco Buschmann (FDP) einen Referentenentwurf in die Ressortabstimmung, der das Fahren ohne Fahrschein von einer Straftat zur Ordnungswidrigkeit herabstufen sollte. Nach dem Scheitern der Ampel wurde das Vorhaben nicht weiterverfolgt.
Übrigens: Was Hubig als Reform ankündigt, ist andernorts bereits Praxis. Die Rheinbahn in Düsseldorf stellt seit 2023 auf Beschluss des Stadtrates keine Strafanzeigen mehr gegen notorische Schwarzfahrer. Verfolgt werden seitdem nur noch zivilrechtliche Forderungen in Form eines erhöhten Beförderungsentgelts. Wer nicht zahlt, erhält eine Mahnung. In letzter Instanz drohen Inkassomaßnahmen. Strafrecht spielt dabei keine Rolle mehr.
Union und Polizeigewerkschaft dagegen
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt Hubigs Pläne ab. GdP-Chef Andreas Roßkopf stellte gegenüber der Rheinischen Post klar:
„Schwarzfahren wird damit zum Kavaliersdelikt.“
Man laufe Gefahr, dass es vielen schlicht egal werde, ob sie ein Ticket haben oder nicht. Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings sagt, das Thema sei bei den Koalitionsverhandlungen ausführlich besprochen worden. Am Ende habe man sich dagegen entschieden. „Als Union werden wir das nicht mitmachen, weil es am Ende nur dazu führt, dass die Fahrpreise für die ehrlichen Kunden teurer werden.“
Im Koalitionsvertrag gibt es zur Frage keine explizite Vereinbarung. Dort heißt es nur allgemein, man wolle das Strafgesetzbuch weiterentwickeln und prüfen, welche Vorschriften gestrichen werden könnten.
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