Erneut hat der AfD-Europaabgeordnete Petr Bystron eine Hausdurchsuchung über sich ergehen lassen müssen. Die Schikanen gegen Oppositionspolitiker werden immer drastischer. COMPACT hat die Hintergründe solcher Methoden in der Ausgabe 5/2025 („Die Diktatorin“) aufgezeigt. Hier mehr erfahren.

    In den frühen Morgenstunden des 22. Juli fand nun bereits zum 22. (!) Mal eine Hausdurchsuchung bei dem AfD-Europapolitiker Petr Bystron statt. Abermals diente das ukrainische Exilmedium Voice of Europe als Vorwand, das für Interviews mit dem MdEP Geld bezahlt haben soll.

    An den Haaren herbeigezogen…

    Hintergrund ist eine mediale und von mehrere NGOs befeuerte Kampagne zur EU-Wahl 2024 mit dem Ziel, unbequeme Politiker aus mehreren europäischen Ländern zu diskreditieren. Ihnen wird unterstellt, für Interviews Geld angenommen zu haben – ein Vorwurf, für den bei Bystron bereits 21 vorangegangene Durchsuchungen keinerlei Beweise erbrachten.

    Nun nahmen die Ermittler sogar ein altes Schuhlager ins Visier – Überbleibsel aus einer Handelsunternehmung Bystrons, die über ein Jahrzehnt zurückliegt.

    Bystron hat sich mittlerweile zu den neuerlichen Vorkommnissen geäußert:

    „Es handelt sich um einen gezielten Terror gegen die Opposition. Anders lässt sich das irrwitzige Verhalten der Behörden nicht mehr einordnen. Als Oppositionspolitiker soll ich offenbar zur Aufgabe meines Widerstands gegen die tief verwurzelte Systemkorruption gezwungen werden.“

    Dass Hausdurchsuchungen auf Basis bloßer Gerüchte durchgeführt werden – lanciert von ausländischen Interessenmedien, sei „ein verheerendes Zeugnis für den Zustand der Rechtsstaatlichkeit in Deutschland“ so Bystron weiter.

    Und: „Jede einzelne dieser 22 Hausdurchsuchungen war illegal. Jede war ein Schritt auf dem Weg Deutschlands weg vom demokratischen Rechtsstaat – hin zu einem autoritären Regime, das mit allen Mitteln kritische Stimmen mundtot macht.“

    Die neue Merz-Regierung unterstützt den verheerenden Kurs der EU-Kommission. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es: „Wir wollen Terrorismus, Antisemitismus, Hass und Hetze noch intensiver bekämpfen und den Tatbestand der Volksverhetzung verschärfen.“

    Wahrheitsministerium lässt grüßen

    Dazu zählt etwa ein sogenanntes Lex Höcke – also die Ankündigung, Menschen das passive Wahlrecht zu entziehen, die wiederholt wegen Volksverhetzung verurteilt wurden. Im Weiteren haben sich Friedrich Merz, Lars Klingbeil und ihr Anhang auch noch darauf geeinigt: „Die bewusste Verbreitung falscher Tatsachenbehauptungen ist durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckt. (…) Deshalb muss die staatsferne Medienaufsicht unter Wahrung der Meinungsfreiheit auf der Basis klarer gesetzlicher Vorgaben gegen Informationsmanipulationen sowie Hass und Hetze vorgehen können.“ Das Wahrheitsministerium aus 1984 lässt grüßen!

    Den Oasen der Freiheit im Netz, etwa X (ehemals Twitter), wird von Brüssel mit scharfen Sanktionen gedroht: Wegen Nichteinhaltung des Digital Service Act – also mangelnder Zensurwut gegen „Hass und Hetze“ – stellten EU-Zensoren eine Strafzahlung von einer Milliarde Euro in den Raum.

    Schon seit Ende 2023 läuft wegen Verletzung des DSA ein EU-Verfahren gegen X. Frankreich drängelt sogar, man müsse die Plattform im gesamten EU-Raum abschalten. Nachdem von der Leyen dieses Tabula Rasa im Frühjahr 2022 bereits gegen die russischen Sender Sputnik und RT durchgesetzt hat, sollte man solche Ankündigungen nicht auf die leichte Schulter nehmen.

    Lesen Sie, wie die Europäische Union gegen die Meinungsfreiheit agiert: COMPACT, Ausgabe „Die Diktatorin“. Sehr lesenswert! Hier mehr erfahren.

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