Was sich rund um die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt abspielt, spottet jeder Beschreibung: Wahlverlierer als Führungspersonen, absurder Druck auf das freie Mandat, Flucht vor Abstimmungen und dergleichen! Ein Fall für die Staatsanwaltschaft? Zur Erinnerung: Wir haben es hier mit der Kanzlerpartei zu tun. Die Union ist am Ende! Die Stunde des ersten AfD-Ministerpräsidenten schlägt jetzt. Der COMPACT-Comic „Uli rettet Deutschland“ begleitet die Wende vortrefflich. Hier mehr erfahren.

    Die gestutzte CDU-Truppe im Magdeburger Parlament sorgt weiter für Schlagzeilen. Weil vier weiterhin namentlich nicht bekannte Parlamentarier im Verdacht stehen, am 6. Oktober AfD-Landtagspräsidenten Tobias Rausch mitgewählt zu haben, ist die Rumpftruppe unter Dauerdruck und zerfleischt sich selbst. In ihren Reihen herrscht eine massive Kultur des Misstrauens.

    Undemokratischer Unfug!

    Seit gestern wird bundesweit über eine Tischvorlage debattiert, die den Abgeordneten am 13. Oktober im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung zur Unterschrift vorgelegt worden war. Hier sollten die Parlamentarier „an Eides statt“ versichern, nicht für AfD-Rausch gestimmt zu haben. Und dann heißt es in dem Papier auch noch: „Sollte bewiesen werden, dass es anders als erklärt ist, stelle ich unverzüglich mein Mandat zur Verfügung.“ Wie ist es möglich, dass Mitglieder eines deutschen Landtags einen derartig undemokratischen Unfug verzapfen?

    Dokument des Irrsinns: Die Erklärung, die am 13. Oktober in Sachsen-Anhalt alle CDU-Abgeordneten unterschreiben sollten.
    Dokument des Irrsinns: Die Erklärung, die am 13. Oktober in Sachsen-Anhalt alle CDU-Abgeordneten unterschreiben sollten.

    Kurze Rückblende: Im September war die CDU in Sachsen-Anhalt vom Wähler in ihre Einzelteile zerlegt worden. 20 Prozent Verlust! Welch eine schallende Ohrfeige für Sven Schulze, Merzens Mann vor Ort! Am nächsten Tag trat er folgerichtig als CDU-Landesvorsitzender zurück. Weitere vierundzwanzig Stunden später konstituierte sich die drastisch verkleinerte Fraktion im Magdeburger Landtag, und als sich im Anschluss die Tür öffnete, trat der neue Fraktionschef vor die Presse. Sein Name: Sven Schulze! Eine Farce!

    Nur mit seiner eigenen Stimme ermöglichte er ein 8:7-Ergebnis gegen Amtsinhaber Guido Heuer. Damit war die Spaltung der Landtags-Truppe öffentlich geworden, zumal auch Stefan Ruland, parlamentarischer Geschäftsführer, lediglich mit acht Ja- und sieben Nein-Stimmen gewählt worden war – und zwar ohne Gegenkandidaten!

    Von diesem dreisten Schulze-Zugriff auf den Fraktionsvorsitz hat sich die CDU in Sachsen-Anhalt bis heute nicht erholt, die Abgeordneten präsentieren sich heillos zerstritten und gespalten. Das zeigte sich eben dann auch im Rahmen der konstituierenden Parlamentssitzung.

    Die Rechnung, die die CDU-Fraktion in die nächste Krise stürzte, ist einfach: Die AfD verfügt im Landtag über 39 Abgeordnete, die fünf BSW-Vertreter hatten angekündigt, aus Respekt vor dem Wählerwillen und den parlamentarischen Gepflogenheiten AfD-Landtagspräsidenten Rausch mitwählen zu wollen; macht also 44 Stimmen. Am Ende sprangen 48 Stimmen heraus. Es gab somit vier Stimmen aus dem Brandmauer-Lager.

    CDU-Schulze hatte vorher die geschlossene Enthaltung seiner kleinen Truppe angekündigt. Doch nur fünf Getreue setzten diese Vorgabe um. Einer hatte sich vorsorglich krankgemeldet. Somit verblieben neun Widerspenstige. Dass sich unter ihnen die Anti-Brandmauer-Abweichler finden lassen, ist keine Prognose, für die man seherische Kräfte benötigt.

    Die Sache mit der Strafbarkeit

    Es folgte die irrwitzige Ansage des möglichen Schulze-Nachfolgers Sepp Müller, dass alle CDU-Abgeordneten Mitte Dezember bei der Wahl des Ministerpräsidenten den Parlamentssaal zu verlassen hätten. Allein Fraktionschef Guido Heuer weigert sich bislang, hier mitzumachen. Der Abgeordnete Marco Tullner möchte zumindest „nochmal drüber reden“.

    Es ist grundsätzlich zu hinterfragen, inwieweit Koalitionsdisziplin bei Abstimmungen oder sogar die erzwungene Abwesenheit freier Abgeordneter bei Parlamentsabstimmungen mit geltenden Gesetzen vereinbar sind. Die Landesverfassung von Sachsen-Anhalt drückt es in Artikel 41 Absatz 1 kaum deutlich aus:

    „Die Abgeordneten repräsentieren das gesamte Volk, unterliegen keinen Weisungen und sind ausschließlich ihrem Gewissen verpflichtet, was ein freies Abstimmungs- und Rederecht im Plenum sichert.“

    Die Zeitschrift Cicero wirft sogar ein: „Im Strafgesetzbuch gibt es immerhin den Paragrafen 106: ‚Nötigung von Mitgliedern eines Verfassungsorgans‘. In schweren Fällen drohen Freiheitsstrafen von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Unter anderem dann, wenn ein Abgeordneter ‚mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel‘ genötigt wird, ‚seine Befugnisse nicht oder in einem bestimmten Sinne auszuüben‘. Bereits der Versuch ist strafbar – und ganz Magdeburg riecht dieser Tage nach dem Versuch, eine Straftat zu begehen.“

    Die Sache mit der Eidesstattlichen Versicherung macht es nun nicht gerade besser. Sepp Müller, die ja die Idee zur Flucht aus dem Parlament hatte, bekommt schon kalte Füße und weist hektisch Schuld von sich. Er empört sich auf X künstlich: „Das ist ungeheuerlich. Sven Schulze muss diesen Vorgang umgehend aufklären.“ Charakterstark geht anders…

    COMPACT berichtet: „CDU-Skandal: Sven Schulze hinter Gittern?“ ist Thema des heutigen Brennpunkts von COMPACT-TV um 20 Uhr. Am besten, Sie abonnieren gleich unseren Youtube-Kanal und aktivieren die Glocke, um keine Sendung mehr zu verpassen.

    Rund um die CDU-Fraktion ist nun ein Gezänk zur Frage aufgebrochen, wer für die neuerlich Posse verantwortlich zeichnet, die am Ende ja gar nicht umgesetzt wurde. Im Rahmen der Fraktionssitzung überwiegten rechtliche Bedenken. Aber wer kam auf die Idee? Zuerst war die Rede davon, Sven Schuze sei mit den Erklärungen zur Sitzung angerückt.

    Inzwischen bestätigt sein Fraktionskollege Ulrich Thomas, die Abgabe der Erklärung vorgeschlagen zu haben. Man kann die Schweißperlen auf der Stirn förmlich sehen. Wer hat sich hier strafbar gemacht?

    Der bekannte Querdenker-Anwalt Markus Hainz dazu: „Eine solche ‚eidesstattliche Versicherung‘ ist natürlich keine und zeigt nur, dass man nicht weiß, was eine eidesstattliche Versicherung ist. Wenn das alles so stimmt, dann wäre es eine strafbare Nötigung von Verfassungsorganen, § 105 StGB.“ Der AfD-Bundestagsabgeordnete Malte Kaufmann hat Strafanzeige gegen Sven Schulze wegen Nötigung gestellt. Die CDU hat fix und fertig!

    Die Stunde des ersten AfD-Ministerpräsidenten wird alsbald schlagen. Der COMPACT-Comic „Uli rettet Deutschland“ begleitet die Wende vortrefflich. Hier bestellen.

    Kommentare sind deaktiviert.