Das Verwaltungsgericht Berlin hat eine Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte abgewiesen und das Verbot demonstrativer religiöser Handlungen am Diesterweg-Gymnasium zum Schutz des Schulfriedens bestätigt. In unserer Oktober-Ausgabe mit dem Titelthema «Gestohlene Wahl – Wie die AfD um ihren Sieg gebracht wird» entlarven wir die demokratiefeindlichen Tricks des Regimes. Hier mehr erfahren.
Endlich mal eine klare Ansage aus Berlin-Mitte! Das Verwaltungsgericht hat dem Diesterweg-Gymnasium das Recht zugestanden, demonstrative religiöse Handlungen auf dem Schulgelände zu untersagen. Eine entsprechende Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) wurde abgewiesen. Heißt im Klartext: Gruppengebete auf dem Schulhof sind untersagt. Hintergrund: Der Schulfrieden litt zuletzt zunehmend unter Gruppendruck und Mobbing, und dies wiegt schwerer als die Ausübung des islamischen Pflichtgebets.
Mehr als 600 Schüler aus 47 Ländern besuchen die Schule, die Mehrheit davon muslimischen Glaubens. In der Schulordnung heißt es, die demonstrative Ausübung von religiösen Riten und extremen politischen Handlungen sei im Interesse des Schulfriedens untersagt.
Das Verwaltungsgericht stellte fest, mit der Verrichtung des islamischen Gebets werde das bereits bestehende Risiko einer Störung des Schulfriedens aufgrund religiöser Konflikte weiter erhöht. Ein milderes Mittel als das Verbot, das ebenso geeignet sei, den Schulfrieden zu wahren, sei nicht erkennbar. Es sei im konkreten Fall keine Option, einen Gebetsraum zur Verfügung zu stellen. Die Schule habe hinreichend dargelegt, dass sie dafür weder Räume noch Aufsichtspersonal habe. Außerdem berge ein Gebetsraum die Gefahr, dass die an der Schule bereits bestehenden religiösen Konflikte dahin verlagert würden oder sich diese vertiefen könnten.
«Jetzt fasten wir alle»
Konkret hieß das beispielsweise, während des Ramadan wurde kontrolliert, wer mitfastet, Mädchen ohne Kopftuch beschimpft, und ein Schüler soll in die Klasse gekommen sein mit dem Ruf: «Jetzt fasten wir alle.»
Der Kläger, die GGF, bezeichnet sich selbst als «Rechtsschutzversicherung für das Grundgesetz» und ist der Ansicht, dass diese Regelung gegen das Landesantidiskriminierungsgesetz verstoße. Der 2015 gegründete Verein finanziert sich laut eigenen Angaben aus Fördermitgliedschaften, Einzelspenden und institutionellen Zuwendungen. Gleichzeitig listet er auf seiner eigenen Website Förderer wie die Open Society Foundations, Campact, die Bertelsmann Stiftung und die Stiftung Mercator.
Er hat unter anderem ein aufwändiges rund 1.500-seitiges AfD-Gutachten zur angeblichen Verfassungswidrigkeit der AfD erstellt. Finanziert wurde das Mammutwerk über eine Spendenkampagne in Zusammenarbeit mit Campact und anderen progressiven Netzwerken. Unabhängigkeit sieht anders aus.
Die GFF ist also gewiss keine neutrale Bürgerrechtsorganisation, sondern ein gut vernetzter, professionell finanzierter Akteur, der sich systematisch gegen alles richtet, was als «rechts» gilt. Während am Diesterweg-Gymnasium Schüler unter Druck geraten und der Schulfrieden leidet, stellt sich der Verein im Namen der Antidiskriminierung auf die Seite derjenigen, die kollektive religiöse Normen durchsetzen wollen.
Unsere Oktober-Ausgabe mit dem Titelthema «Gestohlene Wahl – Wie die AfD um ihren Sieg gebracht wird» können Sie hier bestellen.





