Der Zugriff kam früh und koordiniert. In Brandenburg haben Bundesermittler zwei Männer festgenommen, die seit Jahren Hilfslieferungen in den Donbass organisiert haben sollen. Was als humanitäres Engagement begann, wird nun strafrechtlich als Unterstützung terroristischer Vereinigungen bewertet. In einer Gegenwart, die allzu oft in einfachen Feindbildern denkt, lädt dieses Sammlerstück zu einem anderen Blick ein: Unsere COMPACT-Silbermedaille: Druschba. Für deutsch-russische Freundschaft. Für Frieden statt Krieg! Hier mehr erfahren.

    Nach Angaben der Generalbundesanwaltschaft erfolgten die Festnahmen am 21. Januar auf Grundlage von Haftbefehlen des Bundesgerichtshofs. Die Maßnahmen markieren eine weitere Eskalationsstufe im Vorgehen deutscher Behörden gegen Strukturen, die im Zusammenhang mit der Unterstützung der ostukrainischen Gebiete stehen.

    Wenn Hilfsleistungen kriminalisiert wird

    Festgenommen wurden der russische Staatsangehörige Suren A. sowie der Deutsche Falko H. Die Razzien erfolgten in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland in Brandenburg durch Beamte des Bundeskriminalamtes. Zeitgleich wurden mehrere Räumlichkeiten der Beschuldigten durchsucht.

    Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft sollen beide Männer seit 2016 „herausgehobene Stellungen“ im Verein Friedensbrücke e. V. bekleidet haben, der seit Jahren humanitäre Hilfe für den Donbass organisiert. Der Verein steht bereits seit einiger Zeit unter Druck der Strafverfolgungsbehörden. Bereits am 27. Mai 2025 war im selben Fall die Wohnung einer weiteren Beschuldigten auch im Landkreis Dahme-Spreewald durchsucht worden, zudem weitere Objekte in Berlin und Brandenburg.

    Bei Friedensbrücke sollen die Angeklagten den Transport von Versorgungsgütern und Medizinprodukten, aber auch Drohnen in den Donbass organisiert haben. Die Lieferungen seien zugunsten von Milizionären der Volksrepubliken Donezk und Lugansk erfolgt.

    Blick auf die Innenstadt von Donezk. Foto: Exclusive Dn/Shutterstock

    Die Bundesanwaltschaft hält in ihrer Pressemitteilung an der Einstufung der beiden Volksrepubliken als „ausländische terroristische Vereinigungen“ fest. Entsprechend wird wegen des Verdachts der Unterstützung von Terrororganisationen nach den Paragrafen 129a und 129b StGB ermittelt.

    Ab Minute 12:15 in der Reportage: Interview mit Liane von Friedensbrücke

    Das humanitäre Völkerrecht stellt klar: Nach Artikel 23 der Vierten Genfer Konvention sowie Artikel 70 und 71 des Zusatzprotokolls I darf Hilfe für Zivilisten in bewaffneten Konflikten nicht kriminalisiert werden, selbst wenn die politische Einordnung der Konfliktparteien umstritten ist, solange keine direkte Beteiligung an Feindseligkeiten vorliegt:

    „Hilfsmaßnahmen dürfen nicht als unzulässige Einmischung betrachtet werden.“

    Die beiden Männer sollen nun dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der über die Eröffnung der Haftbefehle und den Vollzug der Untersuchungshaft entscheidet.

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