Auf dem Nordatlantik wird aus Sanktionspolitik plötzlich Handarbeit. Nach einem maritimen Katz-und-Maus-Spiel stoppen US-Kräfte einen unter russischer Flagge fahrenden Öltanker und bringen ihn in internationalen Gewässern nahe Island unter ihre Kontrolle. Kaum ist der Zugriff vollzogen, überschlagen sich die Ereignisse: Ein zweiter Tanker wird in der Karibik beschlagnahmt, während Russland nach Berichten ein U-Boot und weitere Einheiten in Richtung Atlantik entsendet. In Zeiten geopolitischer Blockbildungen braucht es Verständigung statt Feindbilder: Unsere Druschba-Silbermedaille symbolisiert den kulturellen Austausch zwischen Deutschen und Russen, fern von Propaganda und Machtpolitik. Hier mehr erfahren.
Der Zugriff erfolgte nach Angaben Washingtons im Auftrag des US-Justizministeriums und des Innenministeriums, „wegen des Verstoßes gegen US-Sanktionen“, wie das für Europa zuständige US-Militärkommando über den Onlinedienst X mitteilte.
Bei dem Schiff handelt es sich um den Tanker „Bella 1“, der später unter dem Namen „Marinera“ fuhr. Nach Darstellung der US-Seite war das Schiff wochenlang verfolgt worden, bevor es schließlich auf hoher See gestoppt und geentert wurde. Der entscheidende Vorwurf: Der Tanker habe zuvor eine Teilblockade rund um Venezuela umgangen.
Die Vereinigten Staaten hatten Ende Dezember einen Durchfahrtsstopp gegen sanktionierte Öltanker verhängt, die Venezuela ansteuern oder venezolanisches Öl transportieren. Diese Maßnahme fiel kurz vor die Gefangennahme des venezolanischen Präsidenten Nicolas Maduro und markierte eine deutliche Eskalation der US-Strategie. Der Zugriff auf den Tanker im Nordatlantik ist damit kein isolierter Akt, sondern Teil eines größeren Vorgehens. Washington versucht, die Einnahmequellen seiner geopolitischen Gegner nicht mehr nur finanziell, sondern physisch auf offener See zu unterbinden.
Verfolgungsjagd auf hoher See
Zum Zeitpunkt der Kaperung befand sich die Marinera laut der Schifffahrtsdatenbank Marinetraffic nahe der ausschließlichen Wirtschaftszone vor Island, außerhalb nationaler Hoheitsgewässer, aber in einem der sensibelsten Räume des transatlantischen Handels. Die Übernahme war kein spontaner Akt, sondern der Endpunkt einer wochenlangen Verfolgung, die sich über weite Teile des Nordatlantiks zog. Bereits seit dem 21. Dezember stand der Tanker unter Beobachtung.
In dieser Zeit versuchte das Schiff offenbar, sich der Enterung zu entziehen und rechtliche Klarheit zu schaffen. Name und Registrierung wurden angepasst, aus der „Bella 1“ wurde die „Marinera“. Das Schiff fuhr fortan unter russischer Flagge, die sichtbar auf dem Rumpf aufgebracht wurde. Auch die Besatzung wechselte offenbar während der Fahrt, nach russischen Angaben befinden sich auch eigene Staatsbürger an Bord.

Die Marinera soll zum Zeitpunkt der Kaperung unbeladen gewesen sein. Das spricht für eine vergleichsweise kleine Crew. Konkrete Angaben zur Besatzungsstärke machten weder US- noch russische Stellen.
Über den genauen Ablauf der Enterung hält sich Washington bedeckt. Bekannt ist lediglich, dass Einheiten der US-Küstenwache und Spezial- und Bordingkräfte eingesetzt wurden, unterstützt durch Hubschrauber und Luftüberwachung. Seeaufklärungsflugzeuge vom Typ Boeing P-8 Poseidon sowie AC-130J-Gunship sollen in unterstützenden Rollen agiert haben. Die Übernahme verlief offenbar ohne Widerstand.
Brisant: Großbritannien stellte nach offiziellen Angaben Luftüberwachung und logistische Unterstützung bereit. So soll ein Versorgungsschiff der Royal Navy den US-Einsatz begleitet haben.
Schattenflotte?
US-Behörden ordnen den Tanker der sogenannten Schattenflotte zu, einem Netzwerk von Schiffen, das unter wechselnden Flaggen und Eigentumskonstruktionen operiert, um westliche Sanktionen zu umgehen. Diese Flotte transportiere Öl für Russland, Venezuela und den Iran, heißt es aus Washington.
Die Marinera steht bereits seit 2024 unter US-Sanktionen, weil ihr Verbindungen zum Iran und zur libanesischen Hisbollah-Miliz vorgeworfen werden. Aus US-Sicht war das Schiff damit kein gewöhnlicher Tanker, sondern Teil eines gezielten Systems zur Unterlaufung internationaler Strafmaßnahmen.
Russlands mit Piraterie-Vorwurf
Moskau reagierte scharf. Das russische Verkehrsministerium erklärte:
„Kein Staat hat das Recht, Gewalt gegen Schiffe anzuwenden, die ordnungsgemäß unter der Gerichtsbarkeit anderer Staaten registriert sind.“
Zugleich forderte das Außenministerium eine menschenwürdige Behandlung der russischen Besatzungsmitglieder und ihre rasche Rückkehr. Bereits zuvor hatte Moskau erklärt, man beobachte die Verfolgung „mit Sorge“.

Der russische Parlamentarier Andrei Klishas sprach offen von „Piraterie auf hoher See“ und einem Akt ohne rechtliche Grundlage.
Kurz vor der Enterung berichteten US-Medien zudem, Russland habe ein U-Boot und weitere Einheiten entsandt, um den Tanker zu eskortieren. Zwar kam es zu keiner direkten Konfrontation, doch der Vorfall zeigt, wie dünn die Linie zwischen Sanktionsdurchsetzung und militärischer Eskalation geworden ist.
Kritik von Seerechtlern
Unter Experten für internationales Seerecht stößt der US-Zugriff auf den Tanker auf erhebliche Kritik. Zentrale Grundlage ist die Flaggenstaatshoheit, ein Kernprinzip der UN-Seerechtskonvention (UNCLOS). Dort heißt es eindeutig: „Schiffe auf hoher See unterliegen grundsätzlich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit des Flaggenstaates“ (Artikel 92, UNCLOS). Eingriffe durch Drittstaaten sind nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig, etwa bei klassischer Piraterie, Sklavenhandel oder wenn ein Schiff offen staatenlos ist. Sanktionsverstöße gehören ausdrücklich nicht dazu.
Der britische Völkerrechtler Douglas Guilfoyle, einer der renommiertesten Seerechtsexperten Europas, warnt vor genau solchen Einsätzen. In einer Analyse zur Durchsetzung nationaler Sanktionen schreibt er: „Wenn Staaten beginnen, ihre innerstaatlichen Sanktionen auf der hohen See durchzusetzen, verwischt die Grenze zwischen legitimer Strafverfolgung und völkerrechtswidrigem Zwangseingriff.“ Und weiter:
„Das Seerecht erlaubt keine globale Polizeifunktion einzelner Staaten.“
Diese Kritik richtet sich unmittelbar gegen das US-Narrativ, der Zugriff sei lediglich eine Form von „law enforcement“ (Rechtsdurchsetzung). Noch deutlicher wird der US-Rechtswissenschaftler Eugene Kontorovich, Professor an der George Mason University und Experte für internationales Seerecht. Er erklärt zur extraterritorialen Anwendung nationalen Rechts:
„Ein Staat darf sein Recht nicht einfach auf die Weltmeere ausdehnen, nur weil ihm ein Handel missfällt.“ Zur Begründung führt Kontorovich aus: „Ein nationales Gerichtsurteil hat außerhalb des eigenen Hoheitsgebiets keine automatische völkerrechtliche Wirkung.“
Mit anderen Worten: Ein US-Gerichtsbeschluss legitimiert keinen Zugriff auf ein fremd beflaggtes Schiff in internationalen Gewässern.
Diesmal Karibik statt Nordatlantik
Die USA wähnt sich nun in ihrem Element: Wenige Stunden nach der Enterung der Marinera meldete das Southern Command der US-Streitkräfte die Beschlagnahmung eines weiteren Tankers in der Karibik. Das Schiff „M/T Sophia“ werde als „staatenloser, sanktionierter Öltanker“ eingestuft und ebenfalls einer Schattenflotte zugerechnet. Auch dieses Schiff soll in einen US-Hafen eskortiert werden.
Dialog statt Dämonisierung: Unsere Druschba-Silbermedaille steht für den kulturellen Austausch unserer beiden Völker – jenseits geopolitischer Schlagzeilen. Für deutsch-russische Freundschaft. Endlich wieder lieferbar!





