Armin Laschet verliert seinen Führerschein, weil er mit überhöhter Geschwindigkeit durch seine Heimatstadt Aachen gefahren ist. Eigentlich eine unspektakuläre Meldung. Wäre da nicht der Rechtfertigungsversuch des Politikers, der wie eine Geschichte aus dem berühmten Paulanergarten klingt. Zumal es Vertreter der Kartellparteien schon öfter mit der Wahrheit nicht so genau genommen. In COMPACT-Spezial „Die Altparteien – Wie sie uns belügen und betrügen“ haben wir genau hingeschaut. Hier mehr erfahren.

    Mit 97 statt der erlaubten 50 km/h wurde Armin Laschet, ehemaliger Kanzlerkandidat der Union und derzeit einer der Top-Favoriten auf die Baerbock-Nachfolge für den den Außenminister-Posten, im Juli 2024 in der Aachener Innenstadt geblitzt. Die übliche Strafe: 428,50 Euro Bußgeld, dazu zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei und einen Monat Fahrverbot. Doch Laschet wollte sich mit den Konsequenzen nicht abfinden, legte gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein und legte seine ganz eigene Rechtfertigung für die Geschwindigkeitsüberschreitung vor: Angeblich hätte es eine Verfolgungsjagd auf ihn gegeben, bei der er Gas geben musste, um zu entkommen.

    Laschet behauptet, dass er ihm unbekannte Männer gesehen hätte, die in ein Fahrzeug gestiegen seien und ihm über mehrere Straßen hinweg gefolgt seien. In dem Moment hätte er sich an frühere, Jahre zurückliegende Morddrohungen aus seiner Zeit als Ministerpräsident erinnert und versucht, die Verfolger abzuhängen. Es gibt jedoch durchaus Zweifel an dieser Geschichte.

    Polizei: Keine Anhaltspunkte für geschilderten Vorfall ermittelt

    Jener Armin Laschet, der also plötzlich in angeblicher Todesangst durch die Innenstadt rast, hat nämlich an besagtem Julitag 2024 nicht einmal die Polizei kontaktiert, sondern den vermeintlichen Vorfall erst am nächsten Tag geschildert. Als ihm mutmaßlich bereits bewusst gewesen sein dürfte, welche Strafe für die Geschwindigkeitsüberschreitung droht. Die Polizei, pflichtbewusst, wenn ein bekannter Politiker eine solche Geschichte zum Besten gibt, hat natürlich unverzüglich ermittelt. Und konnte keinerlei Anhaltspunkte finden, dass eine solche Bedrohungslage vorgelegen hat. Es ist davon auszugehen, dass auch der entsprechende Blitzer ausgewertet wurde – auf diesem müssten die Verfolger schließlich kurz nach dem rasenden Laschet ebenfalls zu finden gewesen sein.

    Der geneigte Leser mag nun selber bewerten, für wie glaubwürdig er Laschets Geschichte von einer Verfolgungsjagd hält. Der CDU-Politiker selber möchte den Fall zumindest nicht vor Gericht aufrollen lassen, er hat seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid, der nunmehr rechtskräftig ist, zurückgenommen. Und es ist zu befürchten, dass sich die Angelegenheit damit erledigt hat, obwohl es eigentlich umfangreiche Untersuchungen bräuchte, ob Laschets Version der Wahrheit entspricht. Wäre das nämlich nicht der Fall, hätte ein CDU-Spitzenpolitiker eine Bedrohungssituation vorgetäuscht, um von seinem eigenen Fehlverhalten abzulenken – das wäre dann durchaus ein Skandal.

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