Nicht nur die AfD-Politikerin Marie-Therese Kaiser bekam eine E-Mail von der abstoßenden Pädo-Seite der „Krummen 13“. Auch die Organisatoren der Pro-Dragqueen-Gegendemo in Berlin erhielten bereits Stunden vor ihrem Aufmarsch ein Schreiben – persönlich von K13-Gründer Dieter Gieseking. Darin enthalten: die Aufforderung zu einer Stellungnahme, eine Drohung mit einer Strafanzeige und einen Link zu einem Artikel auf seinem Blog.
Wer ist dieser Gieseking eigentlich? Ehemaliger Bundesgrenzschutzbeamter, der 1993 die „Krumme 13“ als Lobbyverein für Pädophile gegründet hatte – getarnt als „Selbsthilfe“. 1996 wanderte er für 18 Monate in den Knast wegen Handels mit Kinderpornografie. 2003 folgte die nächste Verurteilung: Nach einer Hausdurchsuchung im August 2001 hatten Ermittler auf Giesekings Rechnern 216 kinderpornografische Dateien sichergestellt – Material, das er zwischen Juli 1999 und Januar 2001 erworben hatte. Dafür erhielt er acht Monate Gefängnis. Das hat ihn nicht gebremst: Er betreibt die Website bis heute unbeirrt.
Während ein mehrfach vorbestrafter Kinderpornohändler also AfD-Leute drohend attackiert, dürfen verurteilte Pädokriminelle in Glitzer und High Heels weiter vor Fünfjährigen „Toleranz“ predigen. Berliner Logik.
„Falsche Tatsachenbehauptung“
Im Text des Blogs wirft Gieseking den Organisatoren eine „falsche Tatsachenbehauptung“ vor. Der Anlass: ein AfD-Plakat, das die Dragqueen „Kaey“ zeigt, vorlesend aus einem regenbogenfarbenen Buch mit der Aufschrift „Sex“. Laut Gieseking sollen für diese Darstellung die AfD-Politiker Thorsten Weiss, Mary Khan, Tommy Tabor, Martin Kohler und Julian Adrat persönlich „rechtlich verantwortlich“ sein.

Auch Sophie Plagemann, Direktorin des Berliner Stadtmuseums, wird ausführlich zitiert: „Bei unserem Programmtag und damit auch bei dieser Veranstaltung geht es jedenfalls um Vielfalt und um die Rechte von Kindern auf Selbstbestimmung. Die Bilderbuchlesung ist altersgerecht, die Eltern sind dabei. Um Sexualität geht es an keiner Stelle.“
Was Plagemann geflissentlich auslässt: In der Berliner Drag-Szene haben verurteilte Sexualstraftäter weiterhin uneingeschränkten Zugang zu Kinderveranstaltungen. Nehmen wir „Jurassica Parka“: Bereits 2023 rechtskräftig verurteilt wegen Verbreitung von Kinderpornografie, und gegen sie beziehungsweise ihn läuft jetzt erneut ein Ermittlungsverfahren. Trotzdem trat diese Person 2024 und 2025 bei Events auf – inklusive solchen mit Kindern.
Die Bewerbung der Drag-Lesung auf der Webseite eines Berliner Kulturhauses klang dann auch nach butterweicher PR-Prosa: Eine „magische Welt voller Glitzer“, „Fantasie“ und „fesselnder Erzählkunst“, gemütliche Sitzkissen und geschwungene Worte über „Toleranz und Vielfalt“. Ein Katalogtext, wie er in Berlin mittlerweile reflexartig abgespult wird.
Von rechtem Hass war auf der Demo übrigens auch nichts zu spüren. Auf der Gegenseite – also bei den Draqqueen-Befürwortern – sah es da anders aus. COMPACT-Reporterin Lilli Marlen wurde massivst bedrängt und mit einer Fahne auf den Kopf geschlagen, als sie mit den Teilnehmern ins Gespräch kommen wollte. Toleranz? In Berlin eher eine Einbahnstraße.
Ob Dragqueens bei Erwachsenen als Kunstform durchgehen, darüber kann man streiten. Aber warum müssen ausgerechnet Kinder das Publikum sein? Warum werden Minderjährige von grell geschminkten Männern in Frauenklamotten vorgelesen? In Berlin gibt es genug Erwachsenen-Szenen, ohne dass Kinder zu Versuchskaninchen eines kulturellen Experiments gemacht werden. Und während städtische Institutionen „Vielfalt“ predigen, bleibt die Frage: Wie können Personen mit umstrittener Kinderschutz-Vergangenheit weiter ungehindert agieren – als gäbe es für bestimmte Kreise ein Parallelrecht?
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