Jetzt wird’s wild: In einem kroatischen Urlaubsort hat die Bundesanwaltschaft in Zusammenhang mit dem Nord Stream -Anschlag einen verdächtigen ukrainischen Taucher festnehmen lassen. Der war gerade an Filmarbeiten zum Thema beteiligt. Kann man sich nicht ausdenken! COMPACT hat die hochspannenden Erkenntnisse von Pulitzer-Preisträger Seymour Hersh zu diesem Komplex veröffentlicht: „Der Nord Stream Krimi“. Spannender geht es nicht. Hier mehr erfahren.
Neue Entwicklung im Fall des Terroranschlags auf die Nord Stream Pipeline. Am Mittwoch ist ein ukrainischer Staatsangehöriger im kroatischen Küstenort Pula festgenommen worden. Gegen den ausgebildeten Taucher lag ein europäischer Haftbefehl vor, den der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs auf Antrag der Bundesanwaltschaft erlassen hatte.
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COMPACT unterstützenDer Festgenommene wird verdächtigt, Teil einer sechsköpfigen Gruppe gewesen zu sein, die im September 2022 Sprengsätze an den Pipelines Nord Stream 1 und Nord Stream 2 angebracht habe. Die Sprengladungen sollen in rund 80 Metern Tiefe an den Pipelines befestigt worden sein. Am 26. September 2022 erfolgt dann der Anschlag. Mehrere Leitungsstränge der beiden Pipelines wurden dabei schwer beschädigt; der massivste Anschlag auf unsere Infrastruktur seit Ende des Zweiten Weltkrieges. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Mann unter anderem vor gemeinschaftlich eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt, verfassungsfeindliche Sabotage begangen und Bauwerke zerstört zu haben.
Dritter Versuch führt zur Festnahme
Für die deutschen Ermittler ist die Festnahme in Kroatien bereits der dritte Versuch, den Ukrainer festzusetzen. Schon 2022 war er in Polen aufgespürt worden. Einer Festnahme entzog er sich damals und soll über die Grenze in die Ukraine gelangt sein.
Im Herbst 2025 geriet er dann abermals ins Visier der polnischen Behörden. Diesmal wurde er tatsächlich festgenommen. Zu einer Auslieferung nach Deutschland kam es jedoch nicht. Ein polnisches Gericht befasste sich mit der Frage, ob die Zerstörung der Pipelines als militärische Handlung im Zusammenhang mit dem Krieg zwischen Russland und der Ukraine einzustufen sein könnte. In der Folge kam er wieder frei.
Nun erfolgte der Zugriff in Kroatien. Nach seiner Überstellung nach Deutschland soll der Ukrainer dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden.
Verrückt sind die Umstände des Zugriffs. Medienberichten zufolge hielt sich der Typ in Pula im Zusammenhang mit Dreharbeiten zu dem Hollywood-Thriller Snake Island auf. Die Produktion mit Sean Penn und Adrien Brody beschäftigt sich fiktional mit einer Geschichte, die von der Nord-Stream-Sabotage inspiriert ist. Die Dreharbeiten hatten Anfang August in Kroatien begonnen und waren zuletzt an die Küste nach Pula verlagert worden. Dort sollen unter anderem Szenen mit Tauchern entstanden sein.
Geht es noch irrer?! Ein Mann, der möglicherweise an dem Unterwasser-Terroranschlag beteiligt gewesen sein is, gerät ausgerechnet bei den Dreharbeiten zu einem Film über ein ähnliches Szenario, in dem er sich quasi selbst soiel, ins Visier der Ermittler.
Ermittlungen gegen weitere Verdächtige
Der Festgenommene soll nach Angaben der Bundesanwaltschaft zu einer Gruppe um Serhii K. gehört haben. K. gilt als mutmaßlicher Anführer der Gruppe und war bereits 2025 in der Nähe der italienischen Stadt Rimini festgenommen worden. Anschließend wurde er nach Deutschland überstellt und vor dem Oberlandesgericht Hamburg angeklagt.
Nach der nicht totzukriegenden Story soll die Gruppe die für die Operation verwendete Segelyacht von Rostock aus genutzt haben. Die Yacht soll zuvor mithilfe gefälschter Ausweispapiere über Mittelsmänner bei einem deutschen Unternehmen angemietet worden sein. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Beteiligten die Sprengladungen während mehrerer Tauchgänge an den Unterwasserleitungen befestigten.
Eine zentrale Frage des Verfahrens ist weiterhin: Wer hat die Sprengung tatsächlich in Auftrag gegeben? Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich Ende 2025 im Zusammenhang mit einer Haftbeschwerde von Serhii K. ausführlich mit den möglichen Hintergründen der Operation. Der zuständige Strafsenat sah dringende Gründe für die Annahme, dass die Sabotage staatlich initiiert und gesteuert worden sein könnte. Dabei verwies das Gericht unter anderem auf die Professionalität des Vorgehens, die Verwendung echter Ausweisdokumente mit falschen Personalangaben und das politische Ziel der Aktion.
Diese Einschätzung könnte für das weitere Verfahren von Bedeutung sein. Sollte die Operation einem Staat zuzurechnen sein, stellt sich die Frage nach einer möglichen Immunität der beteiligten Personen. Der BGH machte allerdings zugleich deutlich, dass eine solche Immunität nicht uneingeschränkt gilt. Insbesondere bei Kriegsverbrechen und bestimmten gewaltsamen Spionagehandlungen greift der Schutz nach der vom Gericht dargestellten völkerrechtlichen Rechtslage nicht.
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