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Laut einer repräsentativen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa sorgen sich 61 Prozent der Befragten um das Recht auf freie Meinungsäußerung. Nur 29 Prozent geben an, keine größeren Bedenken zu haben. Die Besorgnis zieht sich durch weite Teile der Bevölkerung und beschränkt sich nicht auf bestimmte politische Lager. Am ausgeprägtesten ist sie bei den Anhängern der AfD mit 84 Prozent (nur 10 Prozent unbesorgt). Bei BSW-Wählern liegen die Werte bei 65 Prozent besorgt zu 28 Prozent unbesorgt. Auch bei Linken-Wählern überwiegt die Sorge mit 63 Prozent.
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COMPACT unterstützenSkepsis selbst bei CDU- und SPD-Anhägern
In den Reihen der etablierten Parteien der Mitte fällt die Skepsis geringer aus, bleibt aber spürbar: Bei Unions-Wählern äußern 48 Prozent Sorgen (47 Prozent nicht), bei Grünen-Wählern 49 Prozent (45 Prozent nicht) und bei SPD-Wählern 47 Prozent (46 Prozent nicht). Damit teilen auch viele Anhänger von Regierungsparteien die Befürchtung, dass die freie Meinungsäußerung unter Druck steht. Und das ist eine ebenso aussagekräftige wie bedenkliche Entwicklung.
Es ist kein gutes Gefühl, wenn Umfragen bestätigen, was man ohnehin ahnte, was man fühlte und was man schon befürchtet hatte, beispielsweise dass sich der Meinungskorridor auch deswegen verengt, weil das Gegenüber immer verbissener wird. 28 Prozent der Grünen-Wähler gaben zuletzt gegenüber dem Allensbach-Institut an, es störe sie, wenn sie mit Personen konfrontiert werden, die grundlegend andere Ansichten vertreten. Damit liegen sie deutlich über dem Gesamtdurchschnitt aller Befragten von 21 Prozent. Diesen Eindruck wird wohl jeder bestätigen, der schon mit Linksgrünen in einer Debatte zu tun hatte.
Namhafte bundesdeutsche Juristen, Publizisten und Politologen haben in diesem Zusammenhang eine Berliner Erklärung zur Meinungsfreiheit vorgelegt. Zu den Erstunterzeichnern gehören Persönlichkeiten wie der Politikwissenschaftler Werner Patzelt, Medienwissenschaftler Norbert Bolz und Ökonom Stefan Homburg. Sie haben schon Erfahrungen sammeln müssen, sind quasi für ihre Meinung abgestraft worden.
Gefährliche Kampfbegriffe
Worum geht es? Zuletzt häuften sich Ausladungen von Vorträgen, soziale Ächtung und berufliche Vernichtung bei „falscher“ Meinung. Auch Kündigungen von Bankkonten wegen politischer Haltung gehören schon zum Alltag in der Bundesrepublik Deutschland. Auszug aus der Berliner Erklärung:
„Die um sich greifende Verwendung von ausgrenzenden Kampfbegriffen – vom allfälligen ‚Nazi‘ und ‚Rassisten‘ über den ‚Verschwörungstheoretiker‘ bis hin zum ‚Putin-Versteher‘ – engt Diskurse ein, und zwar ausgerechnet zu Krisenzeiten, in denen eine Pluralität von Sichtweisen besonders notwendig wäre. Außerdem dominieren in öffentlichen Diskursen sachlich unscharfe, doch scharf angreifende Begriffe wie ‚Hass und Hetze‘ oder ‚Menschenfeindlichkeit‘. Sogar Positionen, die vor wenigen Jahren noch als konservativ oder liberal galten, werden inzwischen als ‚rechtsextrem‘ gebrandmarkt.“
Auch ARD und ZDF bekommen verdientermaßen ihr Fett weg: „Der gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk verstößt anhaltend gegen die Ausgewogenheit der Berichterstattung. Auch deshalb weicht die veröffentlichte Meinung immer wieder klar von der öffentlichen Meinung ab.“
Die Sache mit den Meldestellen
Auf der rechtlich-institutionellen Ebene zeichnet die Erklärung ein Bild, das an düstere Kapitel europäischer Geschichte erinnert. Der Staat finanziere zahlreiche Meldestellen, die den expliziten Auftrag hätten, Meinungsäußerungen auch „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“ zu dokumentieren. Beispiel: Das Programm „Demokratie leben!“ verschlingt mittlerweile rund 200 Millionen Euro jährlich und betreibt unter dem Deckmantel der „Demokratieförderung“ und „Vielfaltsgestaltung“ letztlich nichts anderes als die Verengung des Meinungsspektrums in eine als „politisch korrekt“ empfundene Richtung. Aus der Erklärung:
„Die Ausweitung des Tatbestands der Beleidigung von Personen des politischen Lebens im Jahr 2021 hat zu Fällen unverhältnismäßiger Rechtsanwendung geführt (‚Schwachkopf‘, ‚Dürre im Kopf‘). Verschärfungen des Tatbestands der Volksverhetzung sind geeignet, den Diskurs zu zentralen politischen Fragen weiter zu verengen. Gleichwohl plant die Regierung Merz eine Regelung, wonach Gerichte bei Verurteilungen wegen Volksverhetzung das passive Wahlrecht entziehen können.“
Und weiter: „Staatlich geförderte Faktencheck-Organisationen verwischten die notwendige Trennung zwischen Staat und privaten Medienakteuren. Indirekte ‚Wahrheitsbehörden‘ – so die Erklärung – schädigten die pluralistische Anlage unseres Gemeinwesens.“ Die Erklärung mündet in Forderungen, das freie Wort zu respektieren, also Meinungsfreiheit zuzulassen. Die Unterzeichner:
„Unsere Forderungen verstehen sich als ein Appell, die Grundlagen der freiheitlichen Ordnung neu zu festigen: durch den Schutz des freien Wortes, durch den entschiedenen Rückzug des Staates aus der Sphäre der Meinungsbildung, durch eine Medienlandschaft mit strukturell garantierter Pluralität, und gerade auch durch die Anerkennung, dass Demokratie aus der Vielstimmigkeit von Meinungen und der Möglichkeit von Dissens lebt.“
Schließlich: „Dazu muss Meinungsfreiheit als Abwehrrecht gegenüber dem Staat institutionell zuverlässig gesichert und praktizierte Meinungsvielfalt als zentrales gesellschaftliches Gut anerkannt werden. Wer liberale Demokratie will, muss die freie Rede auf allen Ebenen des politischen Prozesses schützen und kultivieren.“
Hier können Sie den Wortlaut der Berliner Erklärung einsehen und auch unterzeichnen.
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