Die Willkür geht weiter: Joachim Paul, Landtagsabgeordneter der AfD in Rheinland-Pfalz, ist mit seiner Beschwerde gegen die Nichtzulassung bei der Ludwigshafener Oberbürgermeisterwahl gescheitert. Die blaue Partei wird – aller Voraussicht nach – nicht auf dem Stimmzettel stehen. Ein neuer Höhepunkt der Ausgrenzung. Lesen Sie in unserem Aufklärungspaket „1.000 Seiten BRD-Diktatur“, wie schlimm es mittlerweile um die Meinungsfreiheit in unserem Land steht. 11 entlarvende COMPACT-Ausgaben für nur 14,99 statt 79,75 Euro. Hier mehr erfahren.

    Anfang August 2025 hatte der Wahlausschuss in Ludwigshafen mit 6:1 Stimmen entschieden, den AfD-Politiker, dessen Partei zur Bundestagswahl in der Stadt zweitstärkste Kraft wurde, nicht zur Oberbürgermeisterwahl zuzulassen. Angeblich bestünden Zweifel an der Verfassungstreue von Paul. Der Fall sorgte für große Schlagzeilen, Kritiker warfen dem Wahlausschuss vor, einen aussichtsreichen Bewerber vorab zensieren zu wollen. Später wurde sogar bekannt, dass durch die aktuelle Oberbürgermeisterin proaktiv der Verfassungsschutz kontaktiert wurde, um „belastendes“ Material gegen Paul zu erhalten, etwa die Erkenntnis der Schlapphüte, dass der AfD-Mann in einer COMPACT-Dokumentation zu sehen gewesen ist.

    Zweimal Paul: Unser TV-Chef Paul Klemm mit dem AfD-Politiker Joachim Paul, Mitglied des Rheinland-Pfälzischen Landtags. Foto: COMPACT

    Gegen den Ausschluss legte der verhinderte Kandidat Rechtsmittel ein, doch am heutigen Montag entschied das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße: Paul darf nicht kandidieren, es bestünden auch nach Auffassung der Richter Zweifel an der Verfassungstreue – als Beleg wird der Verfassungsschutzbericht des Landes Rheinland-Pfalz aufgeführt, obwohl hinlänglich bekannt ist, dass es sich bei dem Geheimdienst um eine weisungsgebundene Behörde handelt, die im Auftrag der Regierung die Opposition diffamieren soll.

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    Weiteres Rechtsmittel ist möglich

    Gegen die Entscheidung können noch Rechtsmittel eingelegt werden, zuständig wäre dann das Oberverwaltungsgericht in Koblenz. Sollte auch dieses Gericht den Ausschluss von Joachim Paul durchwinken, würde die Oberbürgermeisterwahl am 21. September 2025 ohne oppositionellen Kandidaten stattfinden. Sehr zur Freude der Kartellparteien.


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