Liana K. (16) war mit ihrer Familie vor dem Krieg in der Ukraine nach Deutschland geflohen. Dort traf sie ihren Mörder. Frauen in Deutschland müssen immer mehr um ihre Sicherheit und ihr Leben fürchten. Erfahren Sie mehr in unserer August-Ausgabe

    Sie hätte nicht ahnen können, dass ausgerechnet in Deutschland ihr Verderben lauert. Sie hatte ihr ganzes Leben noch vor sich: Sie lernte schnell Deutsch und begann eine Ausbildung als zahnmedizinische Fachangestellte. Doch ihr Leben wurde frühzeitig beendet – von Mohammad A. (31), einem Mann, der eigentlich gar nicht mehr in Deutschland hätte sein dürfen.

    Schon im Dezember 2022 wurde sein Asylantrag abgelehnt. Im Januar 2023 klagte der Iraker gegen die Rückführung nach Litauen – zunächst konnte er so seine Abschiebung verhindern. Im Februar 2025 wies das Verwaltungsgericht Göttingen seine Klage ab. Seit März ist er ausreisepflichtig, doch er tauchte unter.

    Ende April kam es zum Folgeantrag im Asylverfahren – Mohammad A. wohnte in einer Erstaufnahmeeinrichtung in Friedland.  Im Juli folgte der Antrag der Ausländerbehörde auf Abschiebehaft, nachdem der 31-Jährige eine Geldstrafe nicht zahlte und ins Gefängnis musste. Der Antrag war jedoch so mangelhaft, dass das Gericht ihn nicht prüfen durfte. Obwohl die Behörde auf diesen Fehler hingewiesen wurde, passierte nichts. Das Amtsgericht erklärte: „Die Mängel wurden nicht behoben.“

    Aufgrund dieses fatalen Versagens musste Liana K. sterben. Am 11. August begegnete sie ihrem Mörder, der in Friedland kein Unbekannter war. Er soll schon vor der Tat durch massive Ruhestörung aufgefallen sein und gilt als unberechenbar und psychisch auffällig.

    Der Weg von der Zahnarztpraxis zum Bahnhof in Friedland sollte Lianas letzter sein. Es ist davon auszugehen, dass sie ihrem Mörder bereits begegnete, bevor sie den Bahnhof erreichte. Ihr Heimweg führte an seiner Unterkunft vorbei.  Am Bahnsteig stieß der Täter sie vor einen fahrenden Zug. Am Handy sprach sie noch mit ihrem Großvater in der Ukraine. Er hörte ihre Schreie und die Geräusche des Zuges. Doch die Schuldfähigkeit des Irakers wird derzeit noch geprüft – er ist aktuell in einer geschlossenen Psychiatrie untergebracht. 

    Ein strukturelles Versagen mit tödlichem Ausgang

    Weil abgelehnte Asylbewerber nicht konsequent abgeschoben werden, sterben immer wieder junge Menschen. Das ist kein Zufall und kann nicht entschuldigt werden. Die Morde sind das Ergebnis einer Politik der offenen Grenzen und einer überbordenden Bürokratie, die sich in ihrem eigenen System verfängt.

    Gerichte weisen immer wieder auf formale Mängel in Abschiebeanträgen hin – doch Konsequenzen bleiben aus. Wer haftet, wenn Leben dadurch gefährdet werden? Es braucht endlich klare Verantwortlichkeiten in den Ausländerbehörden. Wenn Verwaltungsfehler Menschenleben kosten, darf das nicht folgenlos bleiben. Dienstaufsichtsverfahren, personelle Konsequenzen und eine grundlegende Reform der behördlichen Verfahren sind überfällig.

    Und wenn selbst die Rückführung in sichere Drittländer wie Litauen scheitert, stellt sich die Frage: Wie ernst nimmt der Staat seine Schutzverantwortung gegenüber den eigenen Bürgern? Der Fall von Liana ist tragisch – und exemplarisch. Ein Rechtsstaat, der seine Bürger nicht schützt, verliert seinen Rückhalt.

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