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Nachfolgend ein paar Kernaussagen der Beteiligten und eine Übersicht erster einlaufender Stellungnahmen:
◼️ Bundesverwaltungsgericht: „Ein Vereinsverbot sei nur gerechtfertigt, wenn sich die verfassungswidrigen Aktivitäten für die Vereinigung als prägend erweisen.“
◼️ Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler: „Die Verfassung ist demokratisch. Sie will grundsätzlich keine Verbote. Sie will freie geistige Auseinandersetzungen mit Argumenten. (…) Auch polemisch zugespitzte Machtkritik, Verschwörungstheorien und geschichtsrevisionistische Betrachtungen genießen den Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit. Das ist eine sehr wichtige und leider sehr nötige Klarstellung.“
◼️ COMPACT-Chefredakteur Jürgen Elsässer: „Das ist eine schallende Ohrfeige für Nancy Faeser. Sieg auf ganzer Linie – Pressefreiheit lässt sich nicht verbieten!“
◼️AfD-Bundestagsabgeordneter Ronald Gläser: „Ein historischer Sieg für die Presse- und Meinungsfreiheit. (…) Ein klares Signal an die Bundesregierung, daß ihre autoritären Bestrebungen, kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen, zum Scheitern verurteilt sind.“
◼️COMPACT-Anwalt Ulrich Vosgerau: „Ich kann den ganzen Tag ‚Revolution, Revolution, Revolution‘ rufen, das ist nicht verboten.“
◼️Deutscher Journalisten-Verband, Bundesvorsitzender Mika Beuster: „Damit steht fest, dass das Compact-Verbot ein politischer Schnellschuss war.“
◼️Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP): „Es wäre in einem Rechtsstaat hilfreich, vor der Einleitung von derartigen drakonischen Maßnahmen auch mildere Mittel in Betracht zu ziehen.“
◼️ Verfassungsrechtlerin Paula Rhein-Fischer: „Es entspricht allgemeinen Grundsätzen, dass wegen der demokratiekonstitutiven Bedeutung der Meinungsfreiheit in Zweifelsfällen die unverfängliche Deutung zu unterstellen und die Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.“
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