Die AfD in Thüringen hat einen Untersuchungsausschuss gegen den Verfassungsschutzchef des Landes, Stephan Kramer, erzwungen. Gegen ihn stehen massive Vorwürfe im Raum. Heute geht es um brisante Anhörungen. Das Zusammenwirken zwischen Geheimdienst und Politik spielt auch eine Rolle im COMPACT-Spezial „Die Altparteien“. Sehr spannende Lektüre! Hier mehr erfahren.
Der Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke fasste zu Beginn der Arbeit des Untersuchungsausschusses zusammen: „In Zusammenhang mit der Person des Thüringer Verfassungsschutzchefs stehen Behördenmissbrauch, Gewaltandrohungen gegen Mitarbeiter und Geheimnisverrat im Raum.“ Die AfD wolle nun „diesen neuerlichen Geheimdienstskandal gründlich aufarbeiten“.
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COMPACT unterstützenStephan Kramer, seit 2015 Chef der Schlapphut-Behörde in Thüringen, soll sein Amt willkürlich und nach partei- und machtpolitischen Interessen geführt haben. Vorwürfe wie Geheimnisverrat und auch die Androhung körperlicher Gewalt gegen Mitarbeiter stehen im Raum.
Im Alleingang gegen die AfD
Recherchen von Apollo News hatten ergeben, dass Kramer die AfD mit immer neuen Vorwürfen und Einstufungen attackierte, ohne seine Mitarbeiter in diese Prozesse einzubinden oder auch nur zu informieren. Stattdessen soll der frühere Chef des Zentralrats der Juden in Deutschland auf eigene Faust Akten gegen die AfD angelegt haben, die seine Untergebenen allenfalls mit Lachern quittiert hätten.
Letztlich sei es Kramer allein darum gegangen, die AfD zu bekämpfen. Vor den Landtagswahlen in Thüringen hatte er zur Frage einer möglichen AfD-Regierungsbeteiligung gesagt, dass er bis zum Wahltag „alles tun werde, um mich im Rahmen meiner gesetzlichen Möglichkeiten und Bürgerpflichten gegen diesen Extremismus-Angriff zur Wehr zu setzen“. Als sich ein besorgter VS-Mitarbeiter 2018 vertrauensvoll an zwei WDR-Journalisten wandte, um auf die Missstände in der Geheimdienstbehörde aufmerksam zu machen, wurde er von diesen kurzerhand ans Messer geliefert. Sie verpetzten den Informanten bei Kramer; ein klarer Verstoß gegen den Quellenschutz des Pressekodex!
Brisante Befragungen
Jetzt steht der Thüringer Untewrsuchungsausschuss zur Affäre vor einem Meilenstein: Zwei ehemalige Referatsleiter des dortigen Verfassungsschutzes sagen im Landtag aus und könnten ihren früheren Chef richtig Probleme bereiten. Es geht um zwei Herren, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten das damalige Referat 52 für „Rechts- und Linksextremismus“ führten.
Ein Schwerpunkt der Befragung ist das rund 600 Seiten umfassende interne Gutachten zur Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“. Dabei steht insbesondere die Frage im Raum, ob das Ergebnis der Prüfung bereits vor Beginn der eigentlichen Arbeit festgestanden habe. Für Aufsehen sorgte zudem eine Aussage des ursprünglichen Verfassers des Gutachtens. Dieser soll sich beim Personalreferat des Thüringer Innenministeriums darüber beschwert haben, dass Kramer ihm im Zusammenhang mit seinem persönlichen Arbeitseinsatz körperliche Gewalt angedroht habe.
Eine weitere Rolle spielt ein etwa 30 Seiten langer Vermerk zur sogenannten Indemnität. Die Zuarbeit hätte für die AfD entlastende Aspekte enthalten können. Nach übereinstimmenden Aussagen von Mitarbeitern untersagte Kramer demnach kurzfristig, den Vermerk zu verwenden. Als Begründung soll er sinngemäß angeführt haben, man wolle „dem Gegner keine Argumente liefern“. Damit geht es im Untersuchungsausschuss nicht nur um die inhaltliche Bewertung der AfD, sondern auch um die Frage, unter welchen Bedingungen das Gutachten innerhalb des Verfassungsschutzes entstand und welche Vorgaben die beteiligten Mitarbeiter erhielten.
Vorwürfe auch gegen das Innenministerium
Auch die Rolle des Thüringer Innenministeriums dürfte bei der Aufarbeitung eine Rolle spielen. Das Ministerium, das seit 2017 von SPD-Politiker Georg Maier geführt wird, ist die übergeordnete Behörde des Thüringer Verfassungsschutzes. Insider hatten dem Ministerium im Zusammenhang mit dem Untersuchungsausschuss eine Blockadehaltung vorgeworfen.
Kramer selbst ist inzwischen nicht nur Gegenstand der Untersuchungen, sondern hat im Ausschuss einen besonderen rechtlichen Status. Nachdem der Ausschuss ihm den sogenannten Betroffenenstatus zunächst mehrheitlich verwehren wollte, soll Kramer diesen nach Apollo-News-Informationen gerichtlich durchgesetzt haben. Mit dem Status gehen weitreichende Rechte einher. So kann Kramer beziehungsweise sein Rechtsbeistand bei der Vernehmung von Zeugen anwesend sein und selbst Fragen stellen. Die Kosten für einen Anwalt werden vom Freistaat Thüringen übernommen.
Für den Untersuchungsausschuss ist die Sitzung in jedem Falle von besonderer Bedeutung: Erstmals erhalten die Vorwürfe gegen die Führung des Thüringer Verfassungsschutzes eine öffentliche Bühne innerhalb des parlamentarischen Untersuchungsverfahrens.
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