Auf EU-Ebene ist die Brandmauer zwischen CDU und AfD nun auch gefallen – und das sogar beim Thema Migration. Im Innenausschuss des Europäischen Parlaments stimmten Christdemokraten und Konservative gemeinsam mit Rechten für eine schärfere Abschieberegelung. Alle Hintergründe zur gescheiterten Migrationspolitik liefert auch unser Spezial „Mädchen.Messer.Morde“, was Sie nicht verpassen sollten. Hier mehr erfahren.

    Eine Abstimmung des sog. LIBE-Ausschusses (Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres) bringt eine neue Dynamik in die europäische Migrationsdebatte. Dort nahm erstmals der gesamte Fraktionsblock rechts der Mitte einen Vorschlag zur Reform der EU-Rückführungsregeln an. Dieser zielt darauf ab, Abschiebungen von Personen ohne Aufenthaltsrecht innerhalb der Europäischen Union effektiver durchzusetzen. Der Beschluss ist noch kein endgültiges Gesetz, ist jedoch ein wichtiger Schritt im laufenden Gesetzgebungsverfahren. Die Bestätigung im Parlament gilt ab da nur noch als Formsache.

    „Gemäßigte Konservative“ in der Defensive

    Der Druck aus dem Inneren scheint überall zu steigen: Gemäßigte Konservative geben in ganz Europa große Stimmanteile an rechte Kräfte ab und sehen sich im Zugzwang. Das könnte erklären, wieso Fraktionen wie die EVP (Europäische Volkspartei), in der unter anderem CDU/CSU vertreten sind, sowie die EKR (Europäische Konservative und Reformer), deren Vorsitz die polnische PiS-Partei innehat, zusammen mit der PfE (Patrioten für Europa) unter Führung des Rassemblement National und der ESN-Fraktion (Europa Souveräner Nationen), in der die AfD den stärksten Block stellt, geschlossen abstimmen.

    Die Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Henna Virkkunen (EVP), gibt zu:

    «Die EU-Rückführungspolitik funktioniert nicht!»

    Nur 20 % der verordneten Abschiebungen in Europa werden aktuell tatsächlich durchgesetzt. Diese Zahl zu erhöhen, darauf zielt die Reform ab, welche maßgeblich von Mitgliedern der ESN-Fraktion vorangetrieben wurde. Alexander Jungbluth, Mitglied der ESN-Fraktion, sagt uns dazu auf Nachfrage:

    «…Die neue Rückführungsrichtlinie ist (…) ein großer Erfolg für die ESN-Fraktion, insbesondere für meine Kollegen Mary Khan, Milan Uhrik und Ewa Zajaczkowska, die es erstmals geschafft haben, mit Stimmen von der EKR, den Patrioten und der Europäischen Volkspartei (…) eine Mehrheit zu erzielen.»

    Die Reform sieht unter anderem vor, ausreisepflichtige Migranten, die nicht in ihr Heimatland abgeschoben werden können, bis auf Weiteres in außereuropäischen Sammlungszentren unterzubringen, und ist Teil der Umsetzung des europäischen Migrations- und Asylpakts. Ziel ist es, „die Durchsetzung von Rückkehrentscheidungen (Abschiebungen ins außereuropäische Ausland) zu verbessern.“ EU-Statistiken zeigen seit Jahren: Knapp 80% der Personen, die zur Ausreise verpflichtet sind, werden nicht in ihre Herkunftsstaaten zurückgeführt.

    Zentraler Punkt: Gegenseitige Rücknahmeanerkennung

    Ein zentraler Punkt der geplanten Reform ist die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen innerhalb der EU. Bisher müssen Mitgliedstaaten häufig eigene Verfahren durchführen, selbst wenn eine andere EU-Behörde bereits eine Rückkehrentscheidung getroffen hat. Künftig sollen solche Entscheidungen EU-weit gelten, sodass eine Ausreise ins Nachbarland nicht mehr dazu führt, dass ein neuer Prozess um eine Ausreise geführt werden muss, sondern direkt abgeschoben werden kann.

    Plenarsaal des EU-Parlaments in Straßburg / Bild: CherryX; CC BY-SA 3.0

    Der Vorschlag sieht außerdem stärkere Verpflichtungen für Personen mit Rückkehrbescheid vor, etwa bei der Feststellung ihrer Identität oder der Organisation der Rückreise. So sollen beispielsweise Handydaten zur Bestimmung des Heimatlandes oder biologische Daten wie Handknochenvermessungen zur Bestimmung des tatsächlichen Alters genutzt werden dürfen. Behörden könnten dann auch Maßnahmen wie Haft zur Sicherung einer Abschiebung anwenden, etwa bei Fluchtgefahr oder fehlender Kooperation. Gleichzeitig sollen Rückkehrentscheidungen stärker in europäischen Datenbanken wie dem Schengen-Informationssystem erfasst werden, um die Zusammenarbeit der Behörden zu erleichtern. In Fällen schwerer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit sollen zudem längere oder unbefristete Einreiseverbote für den gesamten EU-Raum verhängt werden können.

    Konkret bedeutet das laut Jungbluth:

    «Die Rückführungsverordnung sieht vor, dass illegal Eingereiste in ganz Europa zurück in ihre Heimatländer gebracht werden sollen, also dass es eine einheitliche Regelung bei der Betrachtung von illegaler Migration gibt. Die Umsetzung dieser Richtlinie sowie die Rückführung von Migranten bleibt jedoch in den Händen der souveränen Nationalstaaten.
Wenn die Verordnung in Kraft tritt, heißt das, dass die EU Druck auf ihre Mitgliedsstaaten ausüben kann, um illegale Migranten zurückzuführen. Das wirkt sich positiv auf unser Stadtbild aus und kommt auch den Forderungen der Wähler nach mehr Regulierung von Migration zugute.»

    Zyniker könnten behaupten: Vielleicht ist eine supranationale Struktur in Europa in manchen Fragen doch ganz hilfreich.

    Entscheidung mit Symbolwirkung

    Die Ausschussentscheidung hat bereits politische Wirkung. Beobachter sehen darin ein Zeichen dafür, dass restriktivere Positionen in der europäischen Migrationspolitik im Parlament zunehmend Unterstützung finden. Linke Kritiker warnen vor einer möglichen Ausweitung von Abschiebehaft oder Einschränkungen von Verfahrensrechten. Sollten entsprechende Regelungen beschlossen werden, könnten einzelne Bestimmungen vor dem Europäischen Gerichtshof überprüft werden.

    Der Ausschussbeschluss markiert damit vor allem eine wichtige Etappe im europäischen Gesetzgebungsprozess. Ob daraus tatsächlich ein neues EU-Gesetz entsteht und wie weitreichend die Reform ausfällt, wird sich erst in den kommenden Verhandlungen zwischen Parlament, Mitgliedstaaten und Kommission entscheiden. Es bleibt also auf weitere gute Nachrichten diesbezüglich zu hoffen…

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