Illegale Asylanten müssen in der Bundesrepublik nur selten befürchten, in ihr Heimatland abgeschoben zu werden. Ein neues Urteil des Bundesverfassungsgerichtes wird die Zahl der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen wohl noch weiter reduzieren. Einmal mehr lässt die Justiz jeden Praxisbezug vermissen und zementiert die gescheiterte Einwanderungspolitik. „Es wurde noch schlimmer als von mir vorausgesagt“ zieht Bestseller-Autor Thilo Sarrazin 15 Jahre nach „Deutschland schafft sich ab“ angesichts dieser Zustände eine bittere Bilanz. Hier mehr erfahren.

    Wenn die Polizei zukünftig Asylbewerber abschieben möchte, darf sie deren Zimmer – etwa in einem Asylheim – nicht mehr betreten. Dafür ist ein gesonderter Gerichtsbeschluss erforderlich. Auch dann, wenn es keinerlei Zweifel am illegalen Aufenthalt gibt und die Abschiebung bereits angeordnet wurde. Das entschied am Donnerstag (20. November 2025) das Bundesverfassungsgericht (Az. 2 BvR 460/25) und gab damit einem afrikanischen Kläger Recht.

    Erfolg für afrikanischen Asylbewerber

    Der Mann aus Guinea sollte im September 2019 nach Italien abgeschoben werden. Dabei verschanzte sich der Asylbewerber in seinem Zimmer und weigerte sich, den Polizisten zu öffnen, die letztendlich die Zimmertür aufbrachen. Nach Ansicht des illegalen Migranten ein Verstoß gegen die Unverletzlichkeit der eigenen Wohnung – den das Gericht nun bejaht hat.

    Nicht nur die Grenzsicherung, auch das Asylrecht wird durch die Masseneinwanderung gefährlich durchlöchert. Foto: picture alliance, AP Photo

    In dem Urteil des höchsten deutschen Gerichtes heißt es:

    „Von diesen verfassungsrechtlich gebotenen Maßstäben ausgehend handelt es sich vorliegend um eine Durchsuchung. Insbesondere fehlt es nicht am Element des Suchens nach etwas Verborgenem. Den hier eingesetzten Polizeibeamten war bis zum Aufbrechen der Zimmertür nicht bekannt, ob sich der Beschwerdeführer überhaupt im Zimmer der Gemeinschaftsunterkunft aufhielt, und schon gar nicht, wo genau in diesem Zimmer. Da der konkrete Aufenthaltsort nicht vorab bekannt war, kommt es von Verfassungs wegen auch nicht darauf an, dass nach den tatsächlichen Feststellungen unklar bleibt, ob sich der Beschwerdeführer verborgen hielt oder ob er unmittelbar identifiziert werden konnte.“

    Im Klartext: Wer die Polizei zum Narren halten möchte und sich in einer Asylunterkunft versteckt, möglicherweise sogar in anderen Zimmern, hat damit zukünftig leichtes Spiel.

    Die Masseneinwanderung geht weiter, doch unsere Gerichte senden mit weltfremden Urteilen völlig falsche Signal. Eine Entwicklung, die leider nicht neu ist: Schon vor 15 Jahren warnte Bestseller-Autor Thilo Sarrazin in seinem Buch „Deutschland schafft sich ab“ vor diesen Gefahren. Damals wurde Sarrazin verspottet und als Demagoge markiert. Tatsächlich hatte der ehemalige SPD-Politiker jedoch mit seinen schlimmsten Prognosen richtig gelegen. Das unterstreicht er jetzt in seinem neuen Buch, in dem der Volkswirt eine düstere Bilanz zieht. Dieses Werk sollten Sie gelesen haben, um argumentieren zu können. Jetzt bestellen!

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