Ein gezielter Terrorakt mitten im Herzen Berlins, und doch kein lebenslanges Urteil. Das Opfer überlebte nur knapp und leidet bis heute unter den Folgen der Tat. Wie Sie sich jetzt selbst schützen können, zeigt Ihnen Personenschützer Lars Konarek in seinem Ratgeber „Freie Waffen für den Eigenschutz“. Unverzichtbar! Hier mehr erfahren.

    Iker aus Bilbao streift durch das Stelenfeld des Holocaust-Mahnmals. Im Schatten der hohen grauen Betonblöcke wirkt die Anlage wie ein steinernes Labyrinth. Plötzlich packt ihn jemand von hinten. Ein Messer fährt über seinen Hals, Iker bricht schwer verletzt zusammen. Nur eine Notoperation rettet dem damals 31 Jährigen das Leben.

    Der Täter wurde nun vom Kammergericht der Hauptstadt zu einer dreizehnjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Bundesanwaltschaft hatte lebenslang gefordert. Das zuständige Gericht wertete die Tat „als radikal-islamistisch“. Der Attentäter war im Jahr 2023 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling in Deutschland eingereist.

    Terrorist kommt gut davon

    Am 20. November des Vorjahres begann vor dem 1. Senat des Kammergerichts, dem sogenannten Staatsschutzsenat, das Verfahren gegen Wassim al-M. Dem Angeklagten wurde von der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, am 21. Februar 2025 „im Stelenfeld des Denkmals für die ermordeten Juden Europas in Berlin-Mitte einen islamistisch und antisemitisch motivierten Messerangriff auf einen Besucher verübt zu haben“.

    Die Bundesanwaltschaft forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe. Zur Begründung hieß es, die Messerattacke sei ein „feiger und hinterhältiger Angriff“ sowie „eine radikal-islamistisch und antisemitisch motivierte Tat“. Der Verteidiger des Angeklagten plädierte hingegen „auf eine Jugendstrafe von sieben Jahren“.

    Während des Prozesses gestand der Terrorist. Vor Gericht erklärte er, „einen Menschen gegriffen“ und ihm „einen großen Schnitt versetzt“ zu haben. Weiter sagte er: „Schon eine Sekunde nach der Tat bereute ich.“ Eine lebenslange Strafe ist zwingend nur bei vollendetem Mord vorgesehen.

    Im Namen des IS

    Das Verfahren ergab, dass der Täter bewusst aus Leipzig nach Berlin gereist war, um einen Anschlag zu verüben. Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft wollte er „im Namen des sogenannten Islamischen Staats (IS) einen Angriff auf einen Menschen begehen“.

    Als Tatort habe er gezielt das Holocaust-Mahnmal nahe dem Brandenburger Tor ausgewählt und sich „dem IS über eine Messengerkommunikation als Mitglied angedient“. Im Stelenfeld habe er dem inzwischen 31-jährigen Spanier schließlich in Tötungsabsicht „einen langen Schnitt an der Kehle“ zugefügt. Iker überlebte nur knapp. Bis heute kann er nicht arbeiten und befindet sich in psychologischer Behandlung.

    Messer-Metropole

    Der Angriff steht auch vor dem Hintergrund steigender Messerkriminalität in der Hauptstadt. Seit 2019 führt die Berliner Polizei „Messerangriffe“ als eigene Kategorie in der Kriminalstatistik. Damals wurden 2.571 Fälle registriert. In den folgenden Jahren explodierten die Zahlen: 2024 erfassten die Behörden bereits 3.412 Taten, fast zehn pro Tag. Für 2025 liegen bislang nur Halbjahreszahlen vor, 1.598 Delikte in den ersten sechs Monaten. Die vollständige Polizeiliche Kriminalstatistik für 2025 wird erst im Frühjahr 2026 veröffentlicht.

     

     

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