Ein Name genügt, und die Stadt macht die Lichter aus. Wird der Thüringer AfD-Landeschef als Redner angekündigt, verwandelt sich ein bereits genehmigter Neujahrsempfang über Nacht in eine „unzulässige Parteiveranstaltung“. Die AfD kündigt juristische Schritte an. Wir empfehlen Ihnen den Höcke-Taler in Silber, nur erhältlich bei COMAPACT. Hier mehr erfahren.

    Erst Bayern, jetzt Dortmund. Geplant war ein klassischer Neujahrsempfang der AfD-Ratsfraktion in der Bürgerhalle des Dortmunder Rathauses. Solche Veranstaltungen gehören zur kommunalpolitischen Routine: Fraktionen laden Unterstützer und Gäste ein, ziehen Bilanz, formulieren politische Schwerpunkte für das neue Jahr.

    Nach Angaben unter anderem des WDR war die Nutzung der Räumlichkeiten zunächst genehmigt worden. Erst als die Einladung Höckes öffentlich wurde, zog die Stadt die Erlaubnis zurück. Dortmunds Oberbürgermeister Alexander Kalouti begründete den Schritt schriftlich:

    „Mit der mir nunmehr bekannt gewordenen Einladung von Herrn Björn Höcke als Gastredner ist der Charakter eines Neujahrsempfangs einer Fraktion im Rat der Stadt Dortmund nicht mehr gegeben, sondern erhält den einer Parteiveranstaltung. Diese sind im Rathaus jedoch generell nicht zugelassen.“

    Mit dieser Begründung wird die Trennlinie gezogen: Fraktionsempfang ja, Parteiveranstaltung nein. Der Trick: Die Stadt argumentiert, durch die Einladung eines prominenten Landespolitikers verliere der Termin seinen ursprünglichen Charakter.

    Politisches Manöver

    Die Dortmunder AfD weist diese Darstellung zurück. Fraktionschef Heiner Garbe erklärte laut regionalen Medien, der Oberbürgermeister schiebe formale Gründe vor, um einen unliebsamen Redner aus dem Rathaus fernzuhalten. Man sehe darin einen politisch motivierten Eingriff in die Rechte einer gewählten Ratsfraktion. Er stellte klar:

    „Der Oberbürgermeister versucht hier in letzter Minute, einen ordnungsgemäß angemeldeten Neujahrsempfang zu verhindern. Die Einladung eines Landespolitikers macht aus einer Fraktionsveranstaltung noch lange keinen Parteitag.“

    Nach Parteiangaben werde ein Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht vorbereitet. Man sei zuversichtlich, dass ein Gericht klären werde, ob die Einladung eines Parteipolitikers tatsächlich den Status einer Fraktionsveranstaltung verändert oder ob hier mit zweierlei Maß gemessen wird.

    Parallel mobilisieren politische Gegner gegen die Veranstaltung. Die SPD Dortmund kündigte Proteste an, auch verschiedene Initiativen riefen zu Kundgebungen auf.

    Gleichbehandlung auf dem Prüfstand

    Rathäuser unterliegen dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Wenn andere Fraktionen Gäste aus Landes- oder Bundespolitik einladen dürfen, ohne dass ihre Veranstaltung als Parteitag gewertet wird, dürfte diese Praxis nicht selektiv angewandt werden.

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