Unter dem Banner des Kampfs gegen ,,Desinformationen“ greift der Staat nach weiteren Werkzeugen. Die Bundesregierung will Internetkonten künftig per richterlicher Anordnung sperren lassen. Parallel rückt erneut die flächendeckende Speicherung von IP-Daten in den Fokus. Collin McMahon deckt in seinem neuen Buch „Der Zensurkomplex“ die Strukturen dieser Zensur-Industrie auf und zeigt, wie sie mit Steuergeld üppig subventioniert wird. Hier mehr erfahren.
Vorangetrieben wird das Vorhaben von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Sie kündigt an, rechtliche Hürden zu senken, um gegen angeblich diffamierende, bedrohende oder einschüchternde Äußerungen im Internet schneller vorgehen zu können. Dazu wolle man private Auskunftsverfahren stärken und einen Anspruch auf richterlich angeordnete Accountsperren schaffen.
Eingriff in digitale Freiheit
Die Justizministerin hat einen Vorstoß vorgelegt, der weit über eine technische Rechtsänderung hinausgeht: In einem Schreiben an die Unionsfraktion, das mehreren Medien vorliegt, fordert sie die Möglichkeit, Internetnutzern bei angeblicher Diffamierung oder Bedrohung per Gerichtsbeschluss den Zugang zu ihren Accounts zu entziehen, durch „richterlich angeordnete Accountsperren“. Begründet wird der Schritt mit dem Schutz Betroffener:
„Wer im Netz bedroht, eingeschüchtert oder diffamiert wird, soll sich schneller und wirksamer wehren können.“
In ihrem Schreiben beklagt sie zudem, dass Täter häufig straflos davonkämen, „vor allem bei Kinderpornographie, Online-Betrug und strafbarem Hass im Netz“. Die Zusammenführung schwerster Kriminalität mit dem rechtlich unscharfen Begriff „Hass im Netz“ fällt dabei besonders ins Auge. Wer widerspricht, läuft Gefahr, in einen Kontext gestellt zu werden, der mit klassischer Meinungsäußerung wenig zu tun hat.
IP-Speicherung erneut auf der Agenda
Parallel bringt Hubig erneut die Speicherung von IP-Adressen ins Spiel. Digitale Identifikationsdaten sollen für mehrere Monate vorgehalten werden, um Täter im Nachhinein besser ermitteln zu können. Die Maßnahme ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Hubig betont eilig, dass der Schutz der Grundrechte gewahrt bleibe, Bewegungs- oder Persönlichkeitsprofile seien ausgeschlossen.
Der Ansatz: Die Speicherung würde alle Nutzer betreffen, unabhängig von einem konkreten Verdacht. Daten würden vorsorglich erfasst, für den Fall späterer Ermittlungen. Der staatliche Zugriff verlagert sich damit zeitlich nach vorn: weg von der Reaktion auf begangene Straftaten, hin zur präventiven Verfügbarkeit digitaler Spuren.
Darüber hinaus kündigt die Justizministerin an, Strafbarkeitslücken bei sexualisierten Deepfakes schließen zu wollen. Betroffene sollen einfacher klagen können, etwa auf Unterlassung oder Schadensersatz.
Hubig fasst ihre Linie politisch zusammen: Man wolle „Vertrauen zurückgewinnen – in den Staat, in den Rechtsstaat und in unsere Demokratie“.
Correctiv, Amadeu Antonio Stiftung & Co: Collin McMahon beweist in seinem neuen Buch „Der Zensurkomplex“, dass es in Deutschland eine regelrechte Zensur-Industrie gibt, die der Staat mit Steuergeld üppig subventioniert. Hier bestellen.




