Ein solches Urteil war überfällig: Die Stadt Nürnberg darf sich nicht im Rahmen einer „Allianz gegen Rechtsextremismus“ gegen die AfD positionieren, sondern muss neutral bleiben. In diesem Zusammenhang empfehlen wir COMPACT 11/2024 zur Thematik „Alle gegen Eine“. Hier mehr erfahren.
Der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hat den Vertretern der Stadt Nürnberg in ihrem Antifa-Gehabe gegen die AfD Grenzen gesetzt. Der fränkischen Metropole ist es fortan untersagt, als Mitglieder einer Allianz gegen Rechtsextremismus gegen die AfD zu agieren beziehungsweise Position zu beziehen. Geklagt hatten die Blauen selbst, nämlich der Kreisverband Nürnberg/Schwabach.
Zur Begründung hieß es, die Stadt Nürnberg müsse sich Aussagen dieser Allianz als Mitglied zurechnen lassen. Die mehreren Aufrufe gegen die AfD verletzten die Neutralitätspflicht der Kommune (AZ: 4 B 23.2005).
Pflicht zur Neutralität
Der zuständige Senat des Verwaltungsgerichtshofes verweist in seiner Begründung vor allen Dingen auf die Tatsache, dass Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt auf die Pflicht öffentlicher Amtsträger zur parteipolitischen Neutralität gepocht hätten.
Eine kommunale Öffentlichkeitsarbeit, die sich gezielt gegen eine nicht verbotene Partei richte, verstoße gegen das Grundgesetz, insbesondere gegen das Recht auf Gleichberechtigung. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hob damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach in erster Instanz auf. Grundsätzlich ist jetzt eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht möglich.

Die Stadt Nürnberg reagierte in einer ersten Stellungnahme zurückhaltend. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Somit müsse ein Austritt aus der Allianz gegen Rechtsextremismus keineswegs sofort erfolgen, zumal das Gericht andeutete, das es ausschließlich um Attacken gegen die AfD gehe. Wenn darauf künftig verzichtet würde, sei die Mitgliedschaft in der Allianz gegen Rechtsextremismus unbedenklich.
Allianz beleidigt
Über eine Revision wolle die Stadt zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Die Allianz selbst drängt auf einen solchen Schritt. Die Nürnberger SPD-Fraktion verlangt, gegebenenfalls alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht zu beschreiten.
Elisabeth Hann von Weyhern, evangelische Regionalbischöfin und Vorstandsmitglied der Allianz gegen Rechtsextremismus, empört sich über das Urteil. In Bezug auf Demokratie und Menschenrechte dürfe es keine Neutralität geben. Dem 2009 gegründeten Verein gehören 165 Städte, Gemeinden und Landkreise sowie 322 zivilgesellschaftliche Organisationen und Institutionen an.
Ein Sprecher des Gerichts ließ offen, ob das Urteil auch andere Kommunen betreffe. Dazu müsse die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet werden.
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