Die Möglichkeit, sein Geschlecht beliebig zu wechseln, führt zu immer groteskeren Vorgängen. Mehrere gefährliche, männliche Sexualstraftäter wollen jetzt in den Frauenknast. Und könnten mit ihrem Vorhaben erfolgreich sein. Zuletzt führte die Polit-Aktivistin Marla-Svenja Liebich öffentlichkeitswirksam die Absurdität des Selbstbestimmungsgesetz vor. Wie die Leoparden-Lady der Narren-Republik den Spiegel vorhält, lesen Sie in unserer Oktober-Ausgabe mit dem Titelthema „Spaß-Guerilla von Rechts – Eine Frau mit Eiern foppt die Gender-Mafia“.
Es ist eines der größten Eigentore, das je in der deutschen Gesetzgebung existierte: Durch die Möglichkeit, seinen Geschlechtseintrag beliebig zu ändern, wird nicht nur dem Irrsinn Tür und Tor geöffnet, sondern auch Kriminellen ermöglicht, ihre Strafen abzumildern. Oder sogar zur Gefahr für andere Gefangene zu werden. Wie die BILD aktuell berichtet, sind in Thüringen – und in anderen Bundesländern dürfte es ähnlich sein – die ersten Fälle aufgetreten, in denen verurteilte Sexualstraftäter plötzlich in den Frauenknast wollen. Diese Männer sind selbstverständlich eine tickende Zeitbombe für die inhaftierten Frauen.
Zwar betont die zuständige Justizministerin Beate Meißner (CDU), dass keine „gefangene Person in eine JVA für Frauen aufgenommen“ würde, „wenn sie für andere Gefangene eine Gefahr darstellt – egal, welcher Geschlechtseintrag gewählt wurde“, doch ob das rechtlich haltbar ist, steht auf einem anderen Blatt. Formal ist, so hat es das Gesetz der Ampel-Regierung schließlich entschieden, der ehemalige Mann nach Änderung seines Geschlechtseintrages einer Frau gleichgestellt. Umgekehrt natürlich auch. Und das in allen Lebensbereichen. Es scheint daher nicht unwahrscheinlich, dass sich die männlichen Sextäter ihren Aufenthalt im Frauenknast einklagen können.
Absurdes Gesetz: Fall Liebich sorgt bundesweit für Furore
Welche Folgen das Irrsinns-Gesetz haben kann, führte die Hallenser Polit-Aktivistin Marla-Svenja Liebich, verurteilt wegen diversen Meinungsdelikten, einer bundesweiten Öffentlichkeit vor Augen, als sie sich Ende August 2025 im Chemnitzer Frauenknast zum Haftantritt stellen wollte. Zwar blieb Liebich der Strafe letztendlich fern, doch erstmals wurde – auch von denjenigen, die zuvor dem Gesetz zugestimmt hatten – erkannt, dass die einfache Änderung des Geschlechtseintrages zu problematischen Folgen führen kann.
Zurückgenommen wurde das Gesetz freilich bisher nicht, so dass der Trend zum Geschlechterwechsel weiter anhalten wird. Ein Österreicher hat sich sogar zwischenzeitlich in die Bundesrepublik gemeldet, um hier vom Mann zur Frau zu werden – auch er möchte in den Frauenknast, außerdem darf der frühere er (und jetzige sie) zukünftig früher in Rente gehen, mit 61 und nicht, wie Männer in Österreich, ab 65.
Wie eine mutige Frau das Selbstbestimmungsgesetz ad absurdum führte und sich einen Krieg mit den deutschen Behörden liefert, lesen Sie in unserer druckfrischen Oktober-Ausgabe mit dem Titelthema „Spaß-Guerilla von Rechts – Eine Frau mit Eiern foppt die Gender-Mafia“ das große Liebich-Potrait. Jetzt bestellen!




