Der Freiburger Ahriman-Verlag erfährt, wie schwierig es heutzutage ist, sich gegen rufschädigende Verleumdungen zu wehren. Der Fall lässt tief blicken. Es ist wichtig, dass mehr Menschen durchschauen, was hier gespielt wird. Wir liefern zur Aufklärung unser Rabatt-Paket „1.000 Seiten BRD-Diktatur“, jetzt für 14,99 Euro statt für 79,75 Euro. Hier mehr erfahren.

    Worum geht es? Der wahrheitsliebende Ahriman-Verlag hatte eine Unterlassungsklage gegen die Soros-nahe Kölner Webseite Perspektive angestrengt. Der Verlag aus Freiburg im Breisgau, der seit Jahrzehnten auch für seine jüdischen Autoren bekannt ist, wehrte sich gegen den Vorwurf, er veröffentliche „regelmäßig antisemitische Bücher“.

    Lag Urteil bereits in der Schublade?

    Schon bei der öffentlichen Verhandlung vor dem Landgericht Freiburg berichteten mehrere Besucher vom Gefühl, dass das Urteil bereits „in der Schublade liegt“. Es schien, als hätten sich die drei Berufsrichter schon vor der Verhandlung auf eine Klageabweisung verständigt. Der Vorwurf falle unter die „geschützte Meinungsäußerung“, so der Tenor.

    Auf die eigentliche Frage, ob es Ahriman-Büchern nun antisemitische Äußerungen gibt oder eben nicht, wurde gar nicht eingegangen. Vielmehr ging es um juristische Begriffsklärungen wie „Tatsachenbehauptung“, „Meinungsäußerung“ oder „Schmähkritik“.

    „Vernichtung unseres Verlages“

    Mittlerweile ist eingetreten, was schon befürchtet worden war. Aus einer Presseerklärung des Verlages: „Das Landgericht Freiburg hat die Klage des Ahriman-Verlages gegen die Soros-nahe Internetplattform Perspektive abgewiesen und stellt den infamen Verleumdern damit einen Freibrief für die Verbreitung ihrer Lügen und Schmutzanwürfe aus. Natürlich gehen wir gegen dieses Schandurteil in Berufung.“

    Der Ahriman-Verlag bleibt dabei: Die Vorwürfe zielten „auf substanzielle Schädigung, letztlich Vernichtung unseres Verlages – man denke an Nichtzulassung zu Buchmessen, Anzeigenzensur und drohende Gewaltakte, für die eine derartige Stigmatisierung Stichwort und Vorwand liefern soll“. In der Ahriman-Erklärung heißt es weiter:

    „In unseren Veröffentlichungen findet sich keine einzige antisemitische Äußerung, dafür zahllose gegenteilige! Deshalb stehen wir in der Pflicht, nicht nur unseren eigenen Ruf, sondern auch die Ehre unserer Autoren, insbesondere die unserer zahlreichen jüdischen, zu verteidigen. Etliche von ihnen waren selbst Opfer von Verfolgung im ‚Dritten Reich‘, haben dort Entrechtung und schwerste Misshandlung erlitten oder persönlich unter Einsatz ihres Lebens die antisemitische Gewaltherrschaft Hitlers bekämpft (wie Bernard Goldstein, Führer des Warschauer Ghetto-Aufstandes, oder Leopold Trepper, Leiter der ‚Roten Kapelle‘). All diese Autoren berichten in ihren bei Ahriman erschienenen Büchern über das Grauen des antisemitischen Nazi-Regimes.“

    Weiter heißt es: „Auf unsere Einladung hin haben etwa der 1939 in letzter Minute dem Naziterror entkommene Bert Wallace und der renommierte Talmudphilologe Professor Hyam Maccoby (inzwischen verstorben) in zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen ihre bei Ahriman verlegten Schriften vorgestellt, ebenso der Direktor des Simon-Wiesenthal-Zentrums in Jerusalem, Dr. Efraim Zuroff, der persönlich neben anderen beim Gericht gegen den lügnerischen und ehrabschneidenden Schmutzanwurf protestiert hat.“

    Die Ahriman-Klage wurde abgewiesen. Seit dieser Woche liegt nun die schriftliche Urteilsbegründung vor. Auch darin wird keine einzige antisemitische Äußerung in irgendeiner Veröffentlichung des seit über 40 Jahren bestehenden Ahriman-Verlages aufgezeigt.

    Denunziatorische Absicht

    Vielmehr wird wortreich das „Recht auf Meinungsfreiheit“ auch im Bereich von Verleumdungen bemüht. O-Ton: „Vorliegend kommt es nicht darauf an, ob für die Meinungsäußerung eine ausreichende Tatsachengrundlage gegeben ist.“ Das will der Ahriman-Verlag so nicht hinnehmen: „Selbstverständlich ist eine wissentliche Behauptung falscher Tatsachen, vulgo Lüge, die in gezielt denunziatorischer, schädigender Absicht verbreitet wird, keine ‚Meinung‘ (so wenig wie ein Aufruf zur Gewalt) und damit nicht durch Artikel 5 GG gedeckt!“.

    Der Ahriman-Verlag gibt zu bedenken: „Wie würde wohl das Urteil lauten, wenn über das Landgericht Freiburg verbreitet würde, es fälle ‚regelmäßig antisemitische Urteile‘?““

    Am Schluss der Urteilsbegründung wird § 824 Abs. 1 BGB zitiert: „Wer der Wahrheit zuwider eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, hat dem anderen den daraus entstehenden Schaden auch dann zu ersetzen, wenn er die Unwahrheit zwar nicht kennt, aber kennen muss.“ Dann aber heißt es: „Vor abwertenden Meinungsäußerungen und Werturteilen bietet § 824 Abs. 1 BGB keinen Schutz.“ Gut, dass Ahriman hier nachhaken wird…

    Kann man sich noch wehren gegen Verleumdung und Lüge? Es ist Umsicht geboten. Und Aufklärung! Wir liefern unser Rabatt-Paket „1.000 Seiten BRD-Diktatur“, jetzt für 14,99 Euro statt für 79,75 Euro. Hier bestellen.

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