Die Bundesregierung hat auf AfD-Anfrage eingeräumt, dass die Verurteilung zu einer mehrmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen eines satirischen Faeser-Gags national wie international ohne Beispiel ist. Der Fall wird auch beleuchtet in unserer druckfrischen Juni-Ausgabe, die wir Ihnen sehr ans Herz legen. Hier mehr erfahren.

    In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion zum Thema Presse- und Meinungsfreiheit hat die Bundesregierung zugegeben, dass die Verurteilung von David Bendels, Chefredakteur des Deutschland-Kurier, durch das Amtsgericht Bamberg wegen eines satirischen Memes zu Nancy Faeser („Ich hasse die Meinungsfreiheit“) auch aus ihrer Sicht einen einzigartigen Vorgang darstellt. Bendels war zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Ein solches Urteil sei in Deutschland bislang ohne Vergleich.

    Bislang einzigartig…

    Die Bundesregierung merkt in ihrer Antwort darüber hinaus an, dass ihr keine anderen Fälle bekannt sind, in denen Journalisten wegen politischer Satire über Regierungsmitglieder nach § 188 StGB („Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“) verurteilt wurden. Ebenso seien ihr keine vergleichbaren Fälle aus anderen Ländern bekannt, in denen politische Satire zu einer solchen Verurteilung geführt habe.

    Die AfD fragte zudem, ob andere Länder spezielle Strafnormen für Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung von Politikern kennen würden. Das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) erklärte dazu: „Der Bundesregierung sind keine Strafnormen im Sinne der Fragestellung bekannt.“

    Auf die Frage nach einem Welt-Kommentar, der das Urteil als „wie aus einer Diktatur“ stammend einordnet, schwurbelt die Regierung herum. Sie verweist darauf, dass die Auslegung und Anwendung von Gesetzen Sache unabhängiger Gerichte sei und sie sich daher enthalte, einzelne Urteile zu kommentieren, um den Anschein einer Einflussnahme zu vermeiden.

    In der aktuellen COMPACT-Ausgabe, also unserem druckfrischen Juni-Heft, heißt es mahnend:

    „Der Tyrann zeichnet sich traditionell dadurch aus, dass er Kritik nicht ertragen kann – und Witze auf seine Kosten mit maßlosen Machtdemonstrationen beantwortet. Das alte Mao-Prinzip ‚Bestrafe einen, erziehe hundert‘ ist in der BRD unserer Tage wie der erschreckend en vogue. Relativ neu ist nur, dass Regierungspolitiker und Systemmedien die Hatz auf Kritiker auch noch als Verteidigung ‚unserer Demokratie‘ verkaufen.“

    Die AfD wollte im vorliegenden Fall außerdem wissen, ob die Bundesregierung an dem von Nancy Faeser geprägten Leitsatz festhält, dass „diejenigen, die den Staat verhöhnen, es mit einem starken Staat zu tun bekommen“ müssten. Das Bundesinnenministerium umging in diesem Zusammenhang eine direkte Antwort und erklärte, es kommentiere keine Aussagen früherer Regierungen.

    AfD-Bundestagsabgeordneter Achim Köhler kritisierte die Haltung der Herrschenden: „Die Verurteilung von David Bendels ist ein beispielloser Angriff auf die Meinungsfreiheit. § 188 StGB schränkt die Pressefreiheit ein und bedroht grundlegende demokratische Rechte.“ Er betonte, dass die strafrechtliche Verfolgung eines Journalisten wegen Satire ein Vorgang sei, der bisher nur aus autoritären Staaten bekannt war.

    Die AfD-Fraktion wolle sich weiterhin für den Schutz der Grundrechte einsetzen und betont, dass niemand das Recht habe, die im Grundgesetz verankerten Freiheiten einzuschränken.

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