Erst ließ das deutsche Außenministerium, damals unter Heiko Maas (SPD), den unbequemen Journalisten Billy Six 2018/19 in einem Gefängnis in Venezuela schmoren, dann log sie über die eigene Untätigkeit. Six klagte sich durch alle Instanzen – und bekam am Ende Recht. Warum die Mainstream-Medien auch hier versagten, enthüllt Thomas Röper in seinem aktuellen Werk „Gesteuerte Wahrheit“. Unverzichtbar, um durchzublicken. Hier mehr erfahren.
Billy Six ist kein Journalist wie jeder andere. Der Berliner Abenteurer, bekannt für seine riskanten Einsätze in Kriegs- und Krisengebieten, geht immer dahin, wo es brennt. Im November 2018 wurde er als Journalist im südamerikanischen Venezuela verschleppt, vor ein Militärtribunal gestellt und eingekerkert.
Die vom Maduro-Regime konstruierten Vorwürfe gegen ihn lauteten „Spionage“, „Terrorismus“, „Rebellion“, „Verletzung von Sicherheitszonen“ und sogar „Vaterlandsverrat“. Vier lange Monate saß er dafür in einem berüchtigten Folter-Knast – unter schwierigsten Bedingungen.
„Die Regierung wollte mich im Knast verrecken lassen!“, sagte er damals, kurz nach der Haft, während einer AfD-Pressekonferenz. Gemeint war nicht Venezuelas sogenannter Volksführer Maduro, sondern die deutsche Bundesregierung. Aus dem Kanzleramt oder dem Außenministerium war trotz wiederholten Bittens und Flehens von Billys Eltern über Monate keine Hilfe gekommen. Man fühlte sich von Anfang an im Stich gelassen.
AfD und Moskau erreichen Freilassung
Erst im März 2019 gingen die Gefängnistore wieder auf, allerdings nicht dank diplomatischer Bemühungen aus Berlin, sondern durch Vermittlung der AfD und des russischen Außenministers Lawrow. Erst der öffentliche Protest im Frühjahr 2019, an dem auch der damalige AfD-Bundestagsabgeordnete Petr Bystron kräftig mitwirkte, hatte die Venezolaner beeindruckt – und nebenbei auch den Druck auf Maas und Merkel erheblich erhöht.
Bystrons Abrechnung mit der Untätigkeit der Bundesregierung erfolgte Ende März während einer Debatte zum Fall Billy Six im Bundestag:
Was damals zwischen Caracas und Berlin abgelaufen war, wurde nun in den folgenden Jahren Gegenstand weitläufiger juristischer und politischer Auseinandersetzungen. Billy Six und seine Familie warfen dem Auswärtigen Amt vor, sich nicht aktiv um seine Freilassung bemüht, ja ihm sogar „aktiv geschadet“ zu haben.
Billy Six erkämpft sich sein Recht
Die Bundesregierung und verbündete Medienhäuser bestritten dies lange – und bezichtigen wiederum ihre Ankläger der Lüge. Um den Sachverhalt klären zu lassen, reichte Six eine Feststellungsklage ein, die zunächst vom Verwaltungsgericht Berlin und dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg abgewiesen wurde. Ans Aufgeben dachte der leiderprobte Journalist jedoch nicht. „Was mir geschah, kann jedem anderen auch passieren“, teilt er COMPACT in einem exklusiven Hintergrundgespräch mit. „Deutsche im Ausland haben keine Rechtssicherheit.“
Und die Geduld zahlte sich aus: Bereits Ende 2024 gab das Bundesverfassungsgericht Billy Six unter Ausschluss der Öffentlichkeit in einem spektakulären Prozess Recht. Die Karlsruher Richter verkündeten am 30. Januar 2025 in ihrem Beschluss mit dem Aktenzeichen 1 BvR 1426/24, dass die Bundesregierung tatsächlich nicht die Freilassung von Six gefordert und auch nicht offiziell gegen seine Inhaftierung protestiert hatte. Damit war klar: Staatsminister Niels Annen (SPD) hatte den Bundestag am 21. März 2019 angelogen, als er das glatte Gegenteil behauptet hatte.
Wörtlich hatte Annen damals in der Debatte gesagt:
„Das Auswärtige Amt hat vom Zeitpunkt seiner Verhaftung von Herrn Six (sic!) bis zur Ausreise von Herrn Six aus Venezuela diesen intensiv betreut und alles getan, damit seine Rechte respektiert werden. Angesichts dieser Tatsachen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist es doch sehr verwunderlich, (…) welche Vorwürfe hier von Herrn Six, aber in den letzten Tagen auch von der AfD gegen das Auswärtige Amt erhoben wurden. (…) Bereits zwei Tage später, am 21. November, hat Botschafter Kriener bei Vize-Außenminister Gil vorgesprochen und gegen die Verhaftung von Herrn Six protestiert (…) Sie wissen, dass Herrn Six Spionage, unerlaubtes Fotografieren von Militäranlagen und Terrorismus vorgeworfen wurde. Das sind Vorwürfe, die wir kennen. Das benutzt der venezolanische Geheimdienst häufig bei Verhaftungen. Und die Botschaft hat sich umgehend bemüht, und hat diese Vorwürfe mit Nachdruck zurückgewiesen.“
Maria Adebar, die Sprecherin des Auswärtigen Amtes, hatte parallel gegenüber der Presse wahrheitswidrig behauptet:
„Was ich gerne sage und auch nochmal betone, ist, dass sich die deutsche Botschaft von Beginn an der Inhaftierung von Billy Six für seine Freilassung eingesetzt hat und den Fall engstmöglich, so eng es die Umstände zuließen, betreut hat (…) Botschafter Daniel Kriener hat schon im November beim venezolanischen Außenministerium gegen die Verhaftung protestiert und für konsularischen Zugang und konsularische Betreuung geworben. Das haben wir die ganze Zeit über gemacht – auch von Berlin aus – in dem Kontakt mit den dafür zuständigen Behörden.“
Das höchste deutsche Gericht bezeichnete die vorherigen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte gegen Billys Klage als „rechtsfehlerhaft“, hob diese auf und gab der Verfassungsbeschwerde „teilweise“ statt. Denn: Die Frage, ob die nunmehr festgestellte unterlassene Hilfeleistung selbst auch rechtswidrig war, müsse noch geklärt werden. Es wurde deutlich, dass Deutsche im Ausland (bisher) eben per se keinen Rechtsanspruch auf Unterstützung haben. Der Fall wurde nun zur erneuten Prüfung an die erste Instanz zurückverwiesen. Ein abschließendes Urteil steht also weiter aus.
Steuergeld für Top-Anwälte
Der bekannte Jura-Professor Christian Solmecke kommentiert: „Die Entscheidung des BVerfG verdeutlicht, dass der Staat auch im Ausland für den Schutz seiner Staatsbürger sorgen muss. Künftige Urteile könnten weiter klären, wie der Rechtsschutz in solchen Fällen gesichert bleibt und das Handeln des Auswärtigen Amts einer gerichtlichen Kontrolle unterliegt.“
Doch Six hat nicht nur die damals verantwortlichen Mitglieder des Außenministeriums in Erklärungsnot gebracht, sondern noch eine weitere spannende Frage aufgeworfen: Warum bezahlte die Bundesregierung in ihrem Rechtsstreit mit Billy eine renommierte externe Anwaltskanzlei, statt sich auf die 350 Volljuristen zu stützen, die im Auswärtigen Amt bereits eine Festanstellung genießen? War man sich der Loyalität unter den eigenen Leuten nicht sicher?
Für die Prozessvertretung heuerte das Auswärtige Amt externe Anwälte der überdurchschnittlich teuren Kanzlei Redeker Sellner Dahs an, wie aus Billys Recherchen hervorgeht. Mehr als 50.000 Euro soll den Steuerzahler diese zusätzliche Prozessvertretung gekostet haben.
Für Six sind mit dieser Steuergeldverschwendung die Straftatbestände von „Korruption“ und „Untreue“ erfüllt. Er reichte deswegen Ende 2023 Strafanzeige bei der Berliner Staatsanwaltschaft ein und erstattete parallel Meldung beim Bundesrechnungshof. Die Bundesregierung hat die Kostenfrage zwischenzeitlich zur „Verschlusssache“ erklärt.
Messen mit zweierlei Maß
Der Fall Billy Six ist ein Paradebeispiel für das unerträgliche Messen mit zweierlei Maß, das die Bundesregierung seit Jahrzehnten pflegt. Die Meinungs- und Pressefreiheit zu schützen, auch bei unbequemem Journalismus, kam weder Merkel, noch Scholz, noch Merz in den Sinn. Letzterer wollte sich nicht einmal zu dem brutalen Antifa-Angriff auf das Medium Apollo News Anfang Oktober äußern.
Pressefreiheit, Meinungsfreiheit, der Schutz von Journalisten – sowas fordert man eben nur, wenn es Oppositionelle in Russland oder Late-Night-Komödianten in den USA betrifft. Eben da, wo es politisch in den Kram passt. „Free Deniz Yücel“ lässt grüßen.
Aufschlussreich: Das Versagen der Medien in solchen Fällen ist kein Zufall! Thomas Röper deckt in seinem aktuellen Buch „Gesteuerte Wahrheit“ auf, wie Geheimdienste, NGOs, globale Oligarchen und transatlantische Thinktanks die westlichen Medien lenken. Hier bestellen.





