Die Zurückschlagung des COMPACT-Verbots durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig schlägt weiter hohe Wellen. Es rauscht im bundesdeutschen Blätterwald. Wer sich mit unserem Magazin freut, der bestellt gleich unser neues T-Shirt „Bundesregierung-Besieger“. Hier mehr erfahren.

    Nachfolgend eine Übersicht von Pressestimmen zum Sieg vom COMPACT:

    T-Online: „Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das ‚COMPACT-Verbot aufgehoben: zu oberflächlich, zu ideologiegetrieben, zu vorschnell hat Faeser das rechtsextreme Magazin verboten. […] Schon unmittelbar nach dem Verbot warnten viele Juristen, dass Faesers Werk juristisch auf zu sumpfigem Grund stehe. […] Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts steht leider stellvertretend für die gesamte politische Bilanz der Juristin Faeser. Auf vielen Feldern war sie sprunghaft und widersprüchlich.“

    Die Welt: „Das rechtsextreme COMPACT-Magazin darf weiter erscheinen: Das Bundesverwaltungsgericht sieht die Inhalte von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt und kippt mit seinem Urteil ein Verbot der früheren Innenministerin Nancy Faeser.“

    Tagesschau: „Das Grundgesetz garantiert selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit“, begründete der Vorsitzende Richter Ingo Kraft die Entscheidung. „Zwar gebe es zahlreiche polemische und zugespitzte Äußerungen. Die Grenze zur Verfassungsfeindlichkeit sei jedoch nicht überschritten.“

    BR24: „Eine Vielzahl der vom Bundesinnenministerium vorgelegten Belege für den Verbotsgrund lassen sich als ‚überspitzte, aber letztlich im Lichte der Kommunikationsgrundrechte zulässige Kritik an der Migrationspolitik deuten‘. […] Auch die von COMPACT bedienten Verschwörungstheorien und geschichtsrevisionistischen Betrachtungen fielen unter den Schutz der Meinungsfreiheit.“

    Cicero: „Das Grundgesetz schützt auch extreme Meinungen. Verfassungsrechtlich ist es daher fast unmöglich, eine Zeitschrift wie COMPACT zu verbieten. Also nutzt Nancy Faeser einen Trick: Sie hebelt die Pressefreiheit durch das Vereinsgesetz aus. Juristisch ist das völlig unzulässig. […] Faeser ist selber eine Extremistin, die ihr Amt gegen den politischen Gegner missbraucht.“

    Legal Tribune Online (LTO): „COMPACT-Anwalt Vosgerau beharrte darauf, dass in Deutschland auch Fundamental-Kritik von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. ‚Ich kann den ganzen Tag „Revolution, Revolution, Revolution“ rufen, das ist nicht verboten.‘“

    Focus: „Das Ende des COMPACT-Verbots ist ein Sieg der Demokratie – auch wenn er vielen wehtut.“

    Neue Osnabrücker Zeitung: „Die Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts hat ergeben: Drastische Formulierungen oder verfassungsfeindlich und gefährlich? Die Richter entschieden, dass die Meinungsfreiheit auch für kontroverse Inhalte gilt.“

    Berliner Zeitung: „Das Verbot des Magazins COMPACT verstößt gegen grundlegende Normen unserer Demokratie. Die Bundesinnenministerin [Nancy Faeser] grenzt die Meinungsfreiheit ein und betreibt eine autoritäre Einschüchterungspolitik.“

    Bild: „COMPACT-Chefredakteur Jürgen Elsässer (68) feierte die Gerichtsentscheidung auf X, nannte sie ‚eine schallende Ohrfeige für Nancy Faeser‘. Und weiter: ‚Sieg auf ganzer Linie – Pressefreiheit lässt sich nicht verbieten!‘“

    Tichys Einblick: „Das Vorgehen über das Vereinsrecht sei ein gefährlicher Irrweg, um ein Medium zu verbieten, das Faeser vernichten wollte, so Verfassungsrechtler. Das stelle einen massiven Eingriff in die Pressefreiheit dar.“

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