Ein Mann aus Nordrhein-Westfalen soll über 16.000 Euro Strafe zahlen, weil er der ehemaligen Bundestags-Vizepräsidentin Kathrin Göring-Eckardt (Grüne) eine „Dürre im Kopf“ unterstellt hat. Angeblich sei das eine strafbare Beleidigung. Einmal mehr zeigt sich: Die Gesinnungsjustiz schreitet voran. Lesen Sie in unserem Aufklärungspaket „1.000 Seiten BRD-Diktatur“, wie schlimm es wirklich um die Meinungsfreiheit in der Bundesrepublik steht. 11 entlarvende COMPACT-Ausgaben für nur 14,99 statt 79,75 Euro. Hier mehr erfahren.

    Zuerst hatte das Portal „Apollo News“ über den Fall, der jetzt weite Kreise zieht, berichtet: Dem X-Nutzer Thomas Vierhaus wird vorgeworfen, auf dem sozialen Netzwerk Grünen-Frontfrau Kathrin Göring-Eckardt beleidigt zu haben. Konkret schrieb der Volkswirt aus Düsseldorf: „Ja, es gibt eine extreme Dürre, und zwar bei KGE im Kopf“. Davon fühlte sich die Politikerin angegriffen, unterschrieb den Strafbefehl persönlich.

    Brisant: Die Äußerung war eine direkte Bezugnahme auf eine der vielen peinlichen Einschätzungen von Katrin Göring-Eckardt, die zuvor versuchte, Naturkatastrophen in Spanien und Kanada für ihre Klima-Agenda zu instrumentalisieren:„Extreme Dürre in Spanien, beispiellose Waldbrände in Kanada, viel zu hohe Temperaturen auf den Meeresoberflächen. Die Klimakrise ist längst da, mit voller Wucht“.

    Schild am Büro der Grünen im hessischen Bad Hersfeld. Foto: Tobias Arhelger | Shutterstock.com

    Doch der Vorwurf der grünen Majestätsbeleidigung ist nicht das einzige, was die Staatsanwaltschaft Vierhaus wirft: Er soll zudem den ARD-Journalisten Moritz Rödle als „Einfaltspinsel“ bezeichnet haben, worin die Anklagebehörde ebenfalls eine Beleidigung sieht. Außerdem wird Vierhaus vorgeworfen, einen Mann, dem er nachweisen konnte, wegen mehrere X-Kommentare Strafanzeige gegen ihn erstattet zu haben, als „Denunzianten-Bürschen“ tituliert zu haben. Auch darin sieht die Staatsanwaltschaft eine Beleidigung.

    Einspruch gegen Strafbefehl zu erwarten

    Das Gericht scheint sich bisher der staatsanwaltschaftlichen Auffassung anzuschließen und hat einen Strafbefehl erlassen – eine Entscheidung ohne vorherige mündliche Verhandlung. Gegen diese kann per Einspruch vorgegangen werden, anschließend wird ein regulärer Prozess durchgeführt, der sich über mehrere Instanzen erstrecken kann. Es ist davon auszugehen, dass der Betroffene sich auf diesem Wege wehren wird und der Strafbefehl nicht rechtskräftig wird.

    Gerade bei Meinungsdelikten werden Entscheidungen der unteren Gerichte, insbesondere von Amtsrichtern, häufig in höheren Instanzen aufgehoben. Auch im hiesigen Fall scheint es sich nicht um diffamierende Beleidigungen, sondern um scharfe Kritik, die auf bestimmte Kommentare und Verhaltensweisen der Empfänger Bezug nimmt, zu handeln. Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist genau das nicht strafbar, sondern zählt zum Wesenskern der Meinungsfreiheit. Bleibt zu hoffen, dass auch die zuständigen Richter das noch erkennen werden.

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