In der niedersächsischen CDU-Fraktion kursierte ein gefälschtes Bikini-Video einer Mitarbeiterin, erstellt und verbreitet vom eigenen Pressesprecher. Zwei Monate Schweigen – auf Anweisung! Wir schauen den Eliten auf die Finger und haben einen Buchtipp: „Die Akte Epstein“ des Investigativjournalisten Colin McMahon. Hier mehr erfahren.
Hannover, 17. Januar 2026: In einer privaten Whatsapp-Gruppe mehrerer Mitarbeiter der CDU-Fraktion im Landtag von Niedersachsen taucht ein kurzes Video auf: eine Frau im Bikini, die Hüften wiegend, in die Kamera lächelnd. Das Gesicht kommt ihnen bekannt vor – es ist das einer Kollegin.
Zwei Monate später beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft Hannover mit dem Clip. Sie hat ihn gesichtet und stellte fest, dass es sich dabei „offensichtlich um eine KI-Montage“ handelt. Mutmaßlich sei ein echtes Bild in das Video geschnitten worden. „Da ist eine Frau, die in einem Bikini tanzt. Diese Frau sieht aus wie eine Mitarbeiterin der CDU-Fraktion“, so die Staatsanwaltschaft.
Und wer hat den erotischen Clip erstellt? Das war Ralph Makolla, Pressesprecher der CDU-Fraktion. Seine Erklärung, als der Fall auffliegt: Er habe das Video geteilt, um zu zeigen, welche Gefahren KI-Manipulationen bergen. Klar.
Der Elefant im Raum
Damit nicht genug: Die Whatapp-Gruppe, in der das Video kursierte, trug wohl den Gruppennamen „MitGLIEDER“ – eine obszöne Anspielung, die kaum zufällig gewählt sein dürfte. Denn: Als Profilbild verwendeten die Christdemokraten einen Elefanten mit erigiertem Penis. In der Gruppe waren mehrere männliche Mitarbeiter der niedersächsischen CDU-Fraktion registriert.
Brisant ist auch was folgte: Der Fraktionsgeschäftsführer, selbst Mitglied der Chatgruppe, wies die anderen „MitGLIEDER“ im Januar an, das Video umgehend zu löschen und Stillschweigen über die Sache zu bewahren. Bitter: Er sprach lediglich eine Abmahnung gegen Makolla als Urheber des Videos aus. Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion, Carina Hermann, wurde zwar informiert, allerdings angeblich nur bruchstückhaft.
Fraktionschef Sebastian Lechner und Hermann erfuhren erst am 27. März vom vollen Umfang des Vorgangs. Zwei Monate lang hatte die Fraktionsführung also keine vollständige Kenntnis davon, was in den eigenen Reihen geschehen war.
Die Konsequenzen folgten prompt. Makolla wurde fristlos entlassen, der Fraktionsgeschäftsführer wurde am vergangenen Dienstag vorläufig von seinen Aufgaben entbunden. Gegen weitere beteiligte Mitarbeiter werden dienst- und arbeitsrechtliche Schritte geprüft. Die CDU plant, die Position des Pressesprechers neu zu besetzen. Es soll sich dabei um eine Frau handeln. Fraktionschef Lechner gab sich nach Bekanntwerden kämpferisch:
„Alles muss transparent und lückenlos aufgeklärt werden. Um es ganz deutlich zu sagen: Bei frauenfeindlichen Denk- und Verhaltensweisen gibt es in der CDU null Toleranz.“
Er kündigte zudem an, mit externer Unterstützung Maßnahmen zu erarbeiten, um Sexismus besser zu verhindern und Betroffene zu unterstützen. Die Fraktion betonte, es gelte die Unschuldsvermutung.
Der rechtliche Rahmen
Das mögliche Vergehen fällt unter den Verdacht einer Verletzung des Kunsturhebergesetzes, ein sogenanntes Antragsdelikt. Das bedeutet: Die Staatsanwaltschaft kann nur tätig werden, wenn eine Strafanzeige eingeht. Bislang liegt keine vor.
Die dreimonatige Antragsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch die Betroffene und läuft voraussichtlich Mitte April ab. Bis dahin besteht also noch die Möglichkeit einer Anzeige, die den Fall neu aufrollen würde. Den Straftatbestand der Beleidigung sieht die Behörde dagegen nicht als erfüllt an.
Der Fall fällt in eine Zeit, in der die Politik gerade beginnt, das Phänomen gesetzlich zu fassen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig bereitet ein Gesetz gegen „digitale sexuelle Gewalt“ vor, das unter anderem das Erstellen und Verbreiten sexualisierter Deepfakes unter Strafe stellen soll.
Den Anstoß für die Debatte gab der Fall der Schauspielerin Collien Fernandes, die öffentlich gemacht hatte, dass ihr Ex-Mann, der Entertainer Christian Ulmen, Fake-Profile mit ihrem Namen und Bild erstellt und pornografisches Material verbreitet haben soll, das sie darstellte. Ulmen bestreitet die Vorwürfe, die juristisch bislang nicht geklärt wurden.
Das Bundesjustizministerium räumt selbst ein, dass die Verbreitung von Deepfakes unter gewissen Voraussetzungen bereits nach geltendem Recht bestraft werden kann, konkret zugeschnittene Vorschriften fehlen jedoch bislang. Dass ausgerechnet eine CDU-Fraktion, deren Mitglied öffentlich härtere Gesetze forderte, selbst in einen solchen Fall verwickelt ist, dürfte die Debatte weiter beschleunigen.
Die betroffene Mitarbeiterin hat bislang keine Stimme in dieser Geschichte erhalten. Ihr Name wird aus Persönlichkeitsschutzgründen nicht genannt. Sie tanzt in einem Video, das sie nie gedreht hat, durch die Chatgruppen von Männern, die ihre Kollegen waren – während Collien Fernandes durch die Talkshows tanzt.
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