Der Schock sitzt der Familie aus Bayern noch in den Knochen: Razzia im eigenen Haus, weil der minderjährige Sohnemann auf sozialen Medien unbedarft zu Werke ging. In unserer Dezember-Ausgabe „Geheimplan gegen Deutschland“ zeigen wir auf, wie brutal die Mächtigen gegen ihre Kritiker vorgehen. Hier mehr erfahren.
Der Fall hatte in sozialen Medien für Aufsehen gesorgt: Weil ein Jugendlicher aus Bayern einen Tiktok-Post mit dem Hashtag „Alles für Deutschland“ versehen hatte, rückte die Polizei an. In Herrgottsfrühe durchsuchten Beamte unlängst tatsächlich das Haus der Familie. Der verdächtige Sohn ist Jahrgang 2009, also minderjährig.
Anklageschrift: Was steht drin?
Der verwendete Hashtag soll gegen Paragraf 86a des Strafgesetzbuch verstoßen, so der Vorwurf – es geht also um die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. COMPACT hat jetzt Einblick in die Anklageschrift nehmen können. Daraus geht hervor, wie banal wie Vorwürfe sind und wie brutal aber das Vorgehen der Herrschenden sich darstellt.
Denn der Jugendrichter beim Amtsgericht München ordnete „ohne vorherige Anhörung die Durchsuchung der Person und der Wohnung mit Nebenräumen des Beschuldigten“ an. Doch warum? Lesen Sie selbst:
„Der Beschuldigte (…) veröffentlichte (…) am 26.11.2023 (…) ein 2:07 Minuten langes Video mit unter anderem einem Ausschnitt einer Rede von Robert Habeck. Den Beitrag versah der Beschuldigte mit dem Text ‚Ich werde mittlerweile zensiert auf Tik Tok – teilt das Video und liked, um mich kostenlos zu unterstützen‘, desweiteren unter anderem mit dem Hastag #allesfürdeutschland sowie einer Vielzahl weiterer Hashtags, mit denen er für die Partei der AfD und gegen Habeck, das Heizungsgesetz sowie die Grünen Stellung bezog.“
Es geht also nicht einmal um Passagen, die der junge Mann selbst verfasst hat, sondern allein um diesen berühmt-berüchtigten Hashtag, den er einfügte.
Im Durchsuchungsbeschluss, der COMPACT vorliegt, erklärt der Richter am Amtsgericht kurzerhand, die dann folgende Maßnahme sei verhältnismäßig und stehe in einem „angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat“. Der Junge sei reif genug, um das Unrecht seiner Tat einzusehen und „nach dieser Einsicht zu handeln“. Zudem hält er nochmals zur beanstandeten Losung fest: „Jedes irgendwie geartete Gebrauchmachen, ohne dass es auf eine damit verbundene, ohne dass es auf eine damit verbundene nationalsozialistische Absicht des Benutzers ankommt, ist in der Öffentlichkeit verboten, um jeden Anschein einer Wiederbelebung derartiger verfassungswidriger Bestrebungen in Deutschland zu vermeiden.“
Und so kam es, wie es in der jüngsten Vergangenheit häufiger zu beobachten ist: Mehrere Beamte durchsuchten die Zimmer des Daheims seiner Familie. Das Handy des Beschuldigten wurde beschlagnahmt. Der junge Mann ist übrigens in der Vergangenheit unbescholten gewesen.
Das ist eine sehr gefährliche Entwicklung, die sich vor unser aller Augen vollzieht. Wer die Regierung kritisiert, läuft Gefahr, Hausbesuch zu bekommen. Darum geht es auch in der COMPACT-Ausgabe 12/2024. Hier bestellen.