Die Juristin Ann-Katrin Kaufhold ist vom Bundesrat zur neuen Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts gewählt worden. Das dürfte verheerende Auswirkungen nach sich ziehen, wie wir in unserer Ausgabe „Der Totengräber“ darstellen. Hier mehr erfahren.

    Nur wenige Stunden nach ihrer Wahl zur Verfassungsrichterin ist nun klar. Als Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts folgt Kaufhold auf die scheidende Verfassungsrichterin König. Das hat der Bundesrat als hier für die Wahl zuständiges Gremium bestätigt.

    Ein Unterwanderungsversuch

    Die AfD hatte CDU und CSU zuvor vergeblich vor der Wahl der von der SPD aufgestellten Juristin gewarnt. Kaufhold sei eine Aktivistin mit radikalen Positionen etwa in der Klimapolitik, sagte AfD-Parlamentsgeschäftsführer Bernd Baumann. Er werte die Nominierung als „Teil eines Unterwanderungsversuchs“, mit dem linksgrüne Kräfte das Karlsruher Gericht auf Linie bringen wollten.

    Angesichts der Debatte um die letztlich gescheiterte Kandidatin Brosius-Gersdorf war tatsächlich beinahe untergegangen, welch ein Früchtchen die SPD mit der Münchner Juraprofessorin Kaufhold hier präsentiert. Möglicherweise ist die 49-Jährige sogar die größere Gefahr.

    Auch sie befürwortet ein AfD-Verbot und appelliert öffentlich, dass ein entsprechender Antrag nicht aus Sorge vor einem Scheitern unterbleiben dürfe. Da ist es praktisch, dass sie nunmehr selbst über ein solches Verbot mitentscheiden kann. Dies und ihr ständiges Kampf-gegen-Rechts-Gefasel stellen klare Interessenkonflikte dar, doch so funktioniert eben deren Demokratie.

    Demokratische Prozesse? Ersetzbar…

    Kaufhold, Sympathisantin von Letzter Generation und Fridays for Future, geht sogar noch einen Schritt weiter, hält Wahlen nicht für zwingend notwendig. Man könne den Bevölkerungswillen auch auf anderen Wegen ermitteln. Das entspricht der Idee der „Smart-City-Agenda“, die zu Merkels Zeiten entwickelt wurde, wonach verhaltensbezogene Daten demokratische Prozesse ersetzen könnten.

    In einem Interview auf der Webseite der Ludwigs-Maximilians Universität München befürwortete Ann-Katrin Kaufhold eine „gesamtgesellschaftliche Transformation“. Wörtlich führte sie aus: „Ein häufig thematisiertes Defizit von Parlamenten mit Blick auf Klimaschutz ist die Tatsache, dass sie auf Wiederwahl angewiesen sind. In der Folge tendieren sie wohl dazu, unpopuläre Maßnahmen nicht zu unterstützen.“

    Deswegen müsse man überlegen, wie das Tableau der Institutionen erweitert werden könne – um die Parlamente zu entmachten? Zuletzt seien weitere Akteure auf den Plan getreten: „Zum einen die Gerichte, die deutlich machen, dass Klimaschutz auch eine menschenrechtliche Dimension hat. Zum anderen die Zentralbanken, die mal mehr, mal weniger versuchen, ihre Geldpolitik grün zu gestalten.“

    Fall für einen wirklichen Verfassungsschutz

    Doch mehr noch: 2021 war sie Mitglied einer Expertenkommission zum Berliner Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“. Die Runde setzte sich für eine Interpretation des Grundgesetzes ein, die Enteignungen erleichtert. Dies sei ein legitimes Mittel zur Erreichung „höherer“ gesellschaftlicher Ziele, etwa soziale Gerechtigkeit oder ökologische Nachhaltigkeit. Publizistin Vera Lengsfeld schlug damals die Hände über dem Kopf zusammen: Die Vorschläge hätten den Verfassungsschutz alarmieren müssen, meinte sie.

    Dass Undemokraten höchste Richter werden können, ist möglich, weil Machthaber ihre Personalvorschläge in Hinterzimmern aushecken. Bundestagspräsidentin Klöckner begrüßte das Votum für die neuen Verfassungsrichter als einen „wichtigen Schritt für die Stabilität und Funktionsfähigkeit der Verfassungsorgane“.

    Lesen Sie zu diesem Fall unbedingt unsere Ausgabe „Der Totengräber“. Hier bestellen.

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