In mehreren Städten in NRW haben lokale Wahlausschüsse oppositionellen Kandidaten die Zulassung zu Bürgermeisterwahlen verweigert. Jetzt ist auch der Leverkusener Markus Beisicht mit seiner Beschwerde gegen die Nichtzulassung final gescheitert. Das Establishment hat Angst: Lesen Sie in unserem Aufklärungspaket „1.000 Seiten BRD-Diktatur“, wie schlimm es wirklich um die Meinungsfreiheit steht. 11 entlarvende COMPACT-Ausgaben für nur 14,99 statt 79,75 Euro. Hier mehr erfahren.
Bereits am Sonntag berichtete COMPACT über den Ausschluss oppositioneller Kandidaten von Bürgermeisterwahlen in Nordrhein-Westfalen. Der Vorwurf: Angeblich fehlende Verfassungstreue. Nachdem der AfD-Politiker Uwe Detert bereits mit seiner Beschwerde zum Kreiswahlausschuss gescheitert war, wurde die Entscheidung über die Beschwerde des Leverkusener Politikers Markus Beisicht, der für das Bürgerbündnis „Aufbruch Leverkusen“ kandidiert, mit Spannung erwartet.
Während die Beschwerdeinstanz für die kreisangehörige 35.000 Einwohner – Stadt Lage nur der Kreiswahlausschuss gewesen ist, konnte Beisicht gegen die Ablehnung seiner Kandidatur durch die kreisfreie 168.000 – Einwohner – Stadt Leverkusen zum höchsten Gremium, dem Landeswahlausschuss, ziehen. Die dortige Entscheidung galt als richtungsweisend, gerade für zukünftige Wahlen.
Landeswahlausschuss: Beisicht darf nicht kandidieren
In welche Richtung es zukünftig geht, machte der Landeswahlausschuss schließlich am Montag deutlich: Beisicht, dem der Verfassungsschutz in einem Gutachten, das dem Kreiswahlausschuss zur Verfügung gestellt wurde, die Beteiligung an Friedensprotesten und die Diffamierung der etablierten Parteien vorwarf, wurde erneut als Oberbürgermeisterkandidat abgelehnt.

Eine Entscheidung, die bis zur Wahl am 14. September 2025 nicht mehr gerichtlich überprüft werden kann, erst im Nachgang ist eine Klage gegen den Ausschluss zulässig. Genau diesen Weg wird der verhinderte Bürgermeisterkandidat, der sich in einer ersten Stellungnahme empört über die Demokratiedefizite zeigte und von eine Mutation zur „DDR 2.0“ sprach, auch bestreiten. Bis ein Urteil fällt, können aber mehrere Jahre vergehen.
Bedrohung für künftige AfD-Kandidaturen
Die aktuellen Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen scheinen als Testballon zu fungieren, wie sich der Ausschluss missliebiger Politiker juristisch durchsetzen lässt. Zwar sind bisher erst drei Kommunen (neben Leverkusen und Lage wurde auch einem Kandidaten der Partei „III. Weg“ im sauerländischen Hilchenbach die Kandidatur verwehrt) betroffen, doch der „Erfolg“, den das Establishment auf diesem Wege bereits einfahren konnte, wird die Beliebtheit ähnlicher Schikane-Maßnahmen in der Zukunft erhöhen.
Im Zusammenspiel mit dem Verfassungsschutz, der im Stillen Gutachten über die Opposition anfertigt und diese zu den entsprechenden Sitzungen der Wahlausschüsse in den Raum wirft, ohne dass sich die Betroffenen in angemessener Form dagegen verteidigen können, wird den Altparteien ein Werkzeug an die Hand gegeben, um bereits vor dem Wahltag Fakten zu schaffen. Bisher abgesegnet von den Kontrollinstanzen, die einen Missbrauch des Wahlrechtes zur Bekämpfung konkurrierender Parteien eigentlich verhindern sollten.
In immer mehr westlichen Staaten wird Oppositionspolitikern die Kandidatur gesetzlich untersagt. Wie schlimm es um Demokratie und Meinungsfreiheit in EU und Deutschland wirklich bestellt ist, erfahren Sie in unserem Paket „1.000 Seiten BRD-Diktatur“: 11 hochbrisante und entlarvende COMPACT-Ausgaben darunter Aufklärungshammer wie „Zensur in der BRD“, „Asyl. Die Flut“ oder „Schwarzbuch Lügenpresse“. 5.000 Seiten Klartext zum Sonderpreis von nur 14,99 statt 79,75 Euro. Hier bestellen.