Dem BSW fehlten nur 9.529 Stimmen zum Einzug in den Bundestag. Wie der Stern heute berichtet, soll das Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr über die Wahlprüfungsbeschwerde der Partei entscheiden. Wie verlässlich sind unsere Wahlen – und wie werden mögliche Fehler aufgeklärt? Mehr zum Thema lesen Sie in unserer COMPACT-Ausgabe «Gestohlene Wahl». Hier mehr erfahren.
Bereits Nachzählungen in einzelnen Wahlbezirken brachten Fehler zulasten des BSW ans Licht: Stimmen für die Partei waren unter anderem dem Bündnis Deutschland zugerechnet worden. Entsprechende Fehler wurden beispielsweise in Berlin und Brandenburg festgestellt und korrigiert. Zwischen dem vorläufigen und dem endgültigen Wahlergebnis erhöhte sich die Zahl der BSW-Zweitstimmen insgesamt um 4.277. Dazu trugen auch Korrekturen von Übertragungsfehlern bei. Dennoch blieb die Partei mit 4,981 Prozent unter der Fünfprozenthürde. Die zum Einzug in den Bundestag fehlenden 9.529 Stimmen beziehen sich bereits auf dieses korrigierte Ergebnis.

Das BSW vermutet weitere unentdeckte Fehler und legte bereits im April 2025 Einspruch gegen die Wahl ein, verbunden mit der Forderung nach einer bundesweiten Neuauszählung. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken wies der Bundestag die entsprechenden Einsprüche im Dezember 2025 zurück. Die Mehrheit wollte keine nachgewiesenen mandatsrelevanten Wahlfehler sehen. Lediglich die AfD stimmte gegen die Zurückweisung und unterstützte die Forderung nach einer Neuauszählung.

Brisant: Für Union und SPD steht dabei die eigene Machtbasis auf dem Spiel: Ein nachträglicher Einzug des BSW in den Bundestag würde die Sitzverteilung verändern und Schwarz-Rot die absolute Mehrheit kosten. Die Koalition wäre dann auf zusätzliche Unterstützung aus anderen Fraktionen angewiesen.
Wagenknecht kritisierte damals die Abweisung ihres Ansinnens : «Die selbst ernannte demokratische Mitte zeigt ihr zutiefst undemokratisches Gesicht.» Am 18. Februar 2026 reichte das BSW daraufhin Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein. Dass das Gericht eine Entscheidung noch 2026 anstrebt, war bereits im Sommer bekannt geworden. Heutige Medienberichte greifen diesen Zeitplan erneut auf. Ein konkreter Entscheidungstermin oder eine mündliche Verhandlung sind damit nicht angekündigt.

Für das BSW geht es um den nachträglichen Einzug ins Parlament, für Union und SPD um ihre gemeinsame Mehrheit. Wagenknecht begrüßte den angekündigten Zeitplan gegenüber der Berliner Zeitung: «Es ist gut, dass Karlsruhe noch in diesem Jahr eine Entscheidung trifft.» Ob das Gericht den Weg für eine Neuauszählung freimacht und der Wählerwille endlich Gehör findet, bleibt abzuwarten.
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