Jetzt also doch: Frauke Brosius-Gersdorf zieht zurück. Sie will nicht länger Richterin am Bundesverfassungsgericht werden. Das erspart uns eine unterirdische Personalie, aber Entwarnung kann nicht gegeben werden. Lesen Sie in unserem Spezialheft „Die Altparteien“, wie die Herrschenden weiter Bösartiges vorantreiben. Hier mehr erfahren.
Sie war unwählbar und sie war der personifizierte linksgrüne Angriff auf das Bundesverfassungsgericht. Jetzt teilt Frauke Brosius-Gersdorf mit: „Nach reiflicher Überlegung stehe ich für die Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr zur Verfügung“. Zur Begründung: „Mir wurde aus der CDU/CSU-Fraktion – öffentlich und nicht-öffentlich – in den letzten Wochen und Tagen sehr deutlich signalisiert, dass meine Wahl ausgeschlossen ist.“
Sie wollte die Impfpflicht und mehr…
Als im Januar die Corona-Diktatur tobte und Lockdown, Ausgangssperren sowie Kontaktverbote die Deutschen in Wut versetzten, aber vielfach auch in die Verzweiflung trieben, da war auf sie bereits kein Verlass. Wir erinnern uns: Alte und Kranke wurden rücksichtslos isoliert, Kinder in Panik versetzt. Es drohte auch noch die Impfpflicht.
Ungezählte Menschen hofften inständig auf einen Stopp des Wahnsinns, bauten auf Gerichte oder Expertengremien, also auf irgendwen, der diese fürchterlichen Politiker zur Räson bringen könnte; jemanden wie Frauke Brosius-Gersdorf. Die Rechtsprofessorin hatte damals eine Art Gutachten angekündigt. Doch sie enttäuschte die Betenden, verriet die Protestierenden, fiel ihnen eiskalt in den Rücken.
Skrupellos gegen Ungeimpfte
Was war passiert? Die offenbar von allen guten Geistern verlassene Juristin mahnte nicht etwa zur rechtspolitischen Vernunft, sondern sah den Staat sogar noch in der Pflicht, die Zwangsspritze zu verordnen. Vom Recht auf körperliche Unversehrtheit schien Frau Professor nie gehört zu haben. Hier Auszüge aus ihrem damaligen Elaborat: „Eine allgemeine Impfpflicht gegen das Covid-19-Virus verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Man kann sogar darüber nachdenken, ob mittlerweile eine verfassungsrechtliche Pflicht zur Einführung einer Impfpflicht besteht.“ Im Anschluss teilte sie noch skrupellos gegen Ungeimpfte aus:
„Es ist Aufgabe des Staates, die große Mehrheit der Bevölkerung, die freiwillig geimpft ist, wirksam davor zu schützen, dass ihre Gesundheit, ihre persönliche Freiheit sowie ihre berufliche und wirtschaftliche Existenz weiterhin von Ungeimpften bedroht wird.“
Wem gruselt es da nicht heute noch?! Diese Frau der Spaltung, 1971 in Hamburg geboren, wollte die SPD künftig unbedingt am Bundesverfassungsgericht agieren sehen. Das hat sich mit dem heutigen Tag erledigt. Gut so! Denn was nützt ein vorzeigbarer Lebenslauf, wenn der Kompass verloren ist und das kleine Einmaleins in Sachen Grundrechte nicht sitzt?
Die Zwangsimpfungs-Fantasien der Brosius-Gersdorf waren nämlich kein Einzelfall. Mit Meinungsfreiheit und Menschenwürde lief es bei ihr auch nicht rund. In der Lanz-Sendung vom 25. Juli 2024 legte sie im ZDF brühwarm dar, wie sich den Umgang mit Andersdenkenden vorstellt, wenn es etwa um die AfD geht.
Für ein AfD-Verbot
Mit seiner Selbstverliebtheit, die ins Buch der Rekorde gehörte, trug sie dort vor: „Wenn es denn genug Material gibt, wäre ich auch dafür, dass ein Antrag auf ein Verbotsverfahren gestellt wird, weil das ein ganz starkes Signal unserer wehrhaften Demokratie ist, dass sie sich gegen Verfassungsfeinde wehrt, dass es Grenzen gibt, die nicht überschritten werden dürfen.“ Nur zu gerne würde sie selbst diese Grenzen festlegen, das war ihr anzumerken.
Ihre Begeisterung für ein Verbot der AfD wurde durch einen Wehrmutstropfen geschmälert, so räumte sie ein, dass mit einer Ausschaltung der Blauen „die Anhängerschaft nicht beseitigt ist.“. Ja, sie hat „beseitigt“ gesagt! Ob Moderator Markus Lanz schon damals etwas ahnte, als er zu Beginn eben dieser Sendung in die Runde sinnierte: „Wenn jemand die Verfassung aushebeln will, dann muss man offenbar genau da ansetzen, dann musst du die Gerichte, dann musst du die Justiz kriegen.“
Keine Menschenwürde für Ungeborene?
Vollends die Sprache verschlägt es Anständigen, die sich ihren Aufsatz „Menschenwürdegarantie und Lebensrecht für das Ungeborene“, veröffentlicht 2024 in einer Festschrift zum 70. Geburtstag des Staatsrechtlers Horst Dreier, zu Gemüte geführt haben. Sie vertritt dort die These, dass Menschenwürde und Lebensrecht rechtlich entkoppelt seien und die Annahme, menschliches Leben sei automatisch mit Menschenwürde ausgestattet, ein „biologistisch-naturalistischer Fehlschluss“ sei.
Diese Position steht im direkten Widerspruch zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach „wo menschliches Leben existiert“, Menschenwürde gilt. Der Satz, der ihr das angestrebte Amt letztlich kostete, lautete in diesem Zusammenhang: „Meines Erachtens gibt es gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt.“
Leider ist davon auszugehen, dass mit dem Rückzug der Brosius-Gersdorf das Thema nicht vom Tisch ist. Die SPD wird sicherlich jetzt das nächste faule Ei präsentieren, denn das Ziel bleibt ja gleich. Seien wir auf der Hut. Der unser Sonderheft „Die Altparteien“ gelesen hat, der weiß, was die Herrschenden planen. Hier bestellen.