Jetzt werden schon Romanschriftsteller drangsaliert, deren fiktive Figuren nicht politisch korrekt sein sollen. Es wird immer verrückter. Die richtige Antwort auf ein derartiges Treiben ist die aktuelle „NÄNCY“-Ausgabe. Wir wird Klartext geschrieben! Lohnt sich. Hier mehr erfahren.

    Am 10. Juni 2025, also parallel zum gestrigen Prozessauftakt um das COMPACT-Verbot, gab das Verwaltungsgericht Koblenz bekannt, dass der junge Schriftsteller und ehemalige Mitarbeiter eines Bundestagsabgeordneten, John Hoewer, nicht zu seinem Rechtsreferendariat zugelassen wird. Begründung: Sein Roman (Titel: „EuropaPowetbrutal“, erschienen im Jungeuropa-Verlag, Dresden 2021) sei als Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht zu werten.

    Wo bleibt Mindestanforderung an Rechtsstaatlichkeit?

    Dieser Fall wirft grundlegende Fragen zur Meinungsfreiheit, künstlerischen Freiheit und der Rolle des Verfassungsschutzes in der Beurteilung von Beamtenanwärtern auf. Das Verwaltungsgericht Koblenz stützt seine Entscheidung darauf, dass Hoewer durch seine „schriftstellerischen und politischen Tätigkeiten“ die „Mindestanforderungen an seine Verfassungstreuepflicht“ nicht erfülle.

    Insbesondere werden Aussagen des Erzählers seines Textes herangezogen, in denen eine „angestrebte ethnische Segregation“ thematisiert werde. Konkret heißt es im Beschluss, der Erzähler vergleiche ethnische Gruppen mit „Nudeln und Kartoffeln“, die „für sich genommen köstlich seien, aber nicht zusammen in einer Pfanne zubereitet werden sollten“.

    Unglaublich: Diese fiktiven Aussagen einer Romanfigur werden vom Gericht als Indiz für Hoewers mangelnde Verfassungstreue gewertet. Die Einschätzung basiert übrigens auf einer nachrichtendienstlichen Akte des Bundesamtes für Verfassungsschutz, das Hoewers Aktivitäten beschnüffelt hat.

    Weiterhin wird ihm eine ehemalige Mitgliedschaft in der Jungen Alternative für Deutschland und dem Verein Ein Prozent e.V. vorgeworfen. Hoewer selbst wird weder mit Vorstrafen noch mit konkreten rechtswidrigen Handlungen in Verbindung gebracht.

    Einschränkung künstlerischer Freiheit

    Dieser Beschluss ist in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik beispiellos, da erstmals die Aussagen einer fiktiven Romanfigur als Grundlage für ein faktisches Berufsverbot dienen, eine geradezu irrwitzige Einschränkung künstlerischer Freiheit. Den natürlich ist die Aussage einer Fantasiefigur nicht automatisch mit Hoewers persönlicher Haltung gleichzusetzen.

    Der Fall erinnert an den sogenannten Radikalenerlass von 1972, mit dem die seinerzeitige Bundesregierung versuchte, vermeintliche „Verfassungsfeinde“ aus dem öffentlichen Dienst fernzuhalten. Damals wurden etwa 3,5 Millionen Bewerber auf ihre Verfassungstreue überprüft, was zu rund 11.000 Berufsverbotsverfahren und 1.250 Ablehnungen führte, vor allem gegen linke Aktivisten. Heute werden in einigen Bundesländern wieder Regelanfragen beim Verfassungsschutz für Beamtenanwärter gestellt, vor allen Dingen gegen Rechte…

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