Drei Monate nach der Oberbürgermeisterwahl in Aue-Bad Schlema, die ein CDU-Mann nach Auszählung der Briefwahlstimmen knapp vor Freie Sachsen – Herausforderer Stefan Hartung gewann, hat die sächsische Regionalpartei jetzt Klage gegen den Urnengang eingereicht. Hintergrund sind aufgeführte Unregelmäßigkeiten. Dieser juristische Widerstand passt zum Wendejahr 2026, in dem COMPACT jetzt den Schmuckrahmen mit gleich vier hochwertigen Silbermedaillen im Komplett-Set liefert, ist in vollem Gange – mit Reichstagsmedaille. Patriotismus pur! Hier ansehen.

    Bereits im Juli 2026 hatten die Freien Sachsen bekannt gegeben, die Oberbürgermeisterwahl in Aue-Bad Schlema, bei der am 7. Juni 2026 Marcus Hoffmann von der CDU mit 52,7 % knapp vor Stefan Hartung (47,3 %) gewann, anzufechten. Demnach soll es eine Vielzahl von Unregelmäßigkeiten und Gesetzesverstößen gegeben haben. Bereits unmittelbar nach dem Wahltag äußerten viele Bürger Zweifel am Ergebnis, denn nach Auszählung der Urnenwahllokale lag Stefan Hartung noch deutlich vor dem CDU-Mann, erst die intransparente Briefwahl drehte den Wahlausgang.

    Martin Kohlmann, Vorsitzender der Freien Sachsen und zugleich als Rechtsanwalt mit der Wahlanfechtung betraut, erläuterte seinerzeit in einer Videobotschaft die zentralen Aspekte der Klage. Durch einen örtlichen Zahnarzt soll es unter Missbrauch seiner Patientendaten eine gesetzeswidrige Wahlbeeinflussung gegeben haben, auch dem Landrat wird vorgeworfen, mit verschiedenen Aussagen Wähler beeinflusst und dadurch gegen das Neutralitäts-, sowie beamtenrechtliche Mäßigungsgebot verstoßen zu haben. Darüber hinaus konnten Wahlbeobachter feststellen, dass mindestens eine Urne nicht ordnungsgemäß versiegelt war – die Versiegelung war lediglich neben der Urne angebracht, die problemlos geöffnet werden konnte. Auch die Briefwahl insgesamt soll nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt haben. Besonders auffällig: Bei der Zahl der zurückgewiesenen Briefwahl-Wahlscheine gäbe es in einem Wahllokal, bei zufällig sortierten Stimmen, eine Abweichung von mehr als der Hälfte. Statistisch dürfte das bei jeweils rund 1000 Briefwahlstimmen pro Lokal durchaus auffällig sein.

    Begründung der Wahlanfechtung im Juli 2026:

    Weitere Anhaltspunkte würden, wie Kohlmann weiter ausführt, noch geprüft, es gebe etwa Hinweise darauf, dass Bürger an der Wahlurne abgewiesen worden seien, weil behauptet wurde, dass diese bereits zuvor per Briefwahl ihre Stimme abgegeben hätten. Wovon die Betroffenen jedoch nichts wüssten.

    Er sei bereit, das Ergebnis einer fairen und ordnungsgemäß verlaufenen Wahl zu akzeptieren, erklärte Stefan Hartung ergänzend. Im vorliegenden Fall gäbe es jedoch zahlreiche Unregelmäßigkeiten, so dass, gerade bei dem knappen Wahlausgang, eine Prüfung notwendig sei. Auch, um das Vertrauen der Bürger, die sich vielfach mit ihren Zweifeln an Stefan Hartung gewandt hatten, wiederherzustellen.

    CDU-Landratsamt lehnt Einspruch ab

    Zunächst musste das CDU-geführte Landratsamt des Erzgebirgskreises über den eingereichten Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl entscheiden. Anfang August 2026 wies die Rechtsaufsicht die Beschwerde jedoch zurück, befasste sich nur oberflächlich mit den erhobenen Vorwürfen. Und das, obwohl mittlerweile sogar die Datenschutzbeauftragte des Freistaates Sachsen festgestellt hat, dass durch rechtswidrige Verwendung von Patientendaten in den Urnengang eingegriffen wurde. Innerhalb der entsprechenden Rechtsmittelfrist haben die Freien Sachsen jetzt jedoch Klage zum Chemnitzer Verwaltungsgericht eingereicht, welches nun im nächsten Schritt über die angeführten Unregelmäßigkeiten entscheiden muss. Es droht ein mehrjährigerer Rechtsstreit. Bis dahin darf der CDU-Kandidat Marcus Hoffmann den Posten des Oberbürgermeisters nicht antreten – eine Ironie des Schicksals, denn ausgerechnet seine Unterstützer hatten gewarnt, dass die Wahl Hartungs zu rechtlichen Unsicherheiten führen könne, während die CDU für Stabilität stünde.

    CDU-Kandidat darf Stadtverwaltung nicht führen

    Seit dem 1. August 2026 werden deshalb die Amtsgeschäfte weier von Oberbürgermeister Heinrich Kohl, der eigentlich in den Ruhestandgehen wollte, weitergeführt. Das könnte sich jedoch um einige Zeit verzögern, wobei in Aue-Bad Schlema auch ein hauptamtlicher Stellvertreter bereit stünde, falls Kohl tatsächlich irgendwann nicht mehr bereit ist, die Stadtverwaltung vorrübergehend weiter zu führen. Für CDU-Hoffmann selber ist indes völlig unklar, wann er sein Amt antreten darf. Und selbst für die Wahl eines Amtsverwesers, der es ermöglichen würde, bis zum Ende des Gerichtsverfahrens die Amtsgeschäfte zu führen, sind derzeit die Voraussetzungen nicht gegeben.

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