Der Polit-Krimi im Erzgebirge geht weiter: Nachdem Stefan Hartung von den Freien Sachsen die Oberbürgermeisterwahl in Aue-Bad Schlema knapp durch die Briefwahl-Stimmen verlor, nimmt der Fall jetzt eine dramatische Wendung. Und könnte vor Gericht gehen. Das Wendejahr 2026, in dem COMPACT jetzt den passenden Schmuckrahmen mit gleich vier hochwertigen Silbermedaillen im Komplett-Set liefert, ist in vollem Gange – mit Reichstagsmedaille. Patriotismus pur! Hier ansehen.
Am Freitagnachmittag gaben Vertreter der Freien Sachsen bekannt: Die Oberbürgermeisterwahl in Aue-Bad Schlema, bei der am 7. Juni 2026 Marcus Hoffmann von der CDU mit 52,7 % knapp vor Stefan Hartung (47,3 %) gewann, wird angefochten. Demnach soll es eine Vielzahl von Unregelmäßigkeiten und Gesetzesverstößen gegeben haben. Bereits unmittelbar nach dem Wahltag äußerten viele Bürger Zweifel am Ergebnis, denn nach Auszählung der Urnenwahllokale lag Stefan Hartung noch deutlich vor dem CDU-Mann, erst die intransparente Briefwahl drehte den Wahlausgang.
Martin Kohlmann, Vorsitzender der Freien Sachsen und zugleich als Rechtsanwalt mit der Wahlanfechtung betraut, erläuterte in eine Videobotschaft die zentralen Aspekte der Klage. Durch einen örtlichen Zahnarzt soll es unter Missbrauch seiner Patientendaten eine gesetzeswidrige Wahlbeeinflussung gegeben haben, auch dem Landrat wird vorgeworfen, mit verschiedenen Aussagen Wähler beeinflusst und dadurch gegen das Neutralitäts-, sowie beamtenrechtliche Mäßigungsgebot verstoßen zu haben. Darüber hinaus konnten Wahlbeobachter feststellen, dass mindestens eine Urne nicht ordnungsgemäß versiegelt war – die Versiegelung war lediglich neben der Urne angebracht, die problemlos geöffnet werden konnte. Auch die Briefwahl insgesamt soll nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt haben. Besonders auffällig: Bei der Zahl der zurückgewiesenen Briefwahl-Wahlscheine gäbe es in einem Wahllokal, bei zufällig sortierten Stimmen, eine Abweichung von mehr als der Hälfte. Statistisch dürfte das bei jeweils rund 1000 Briefwahlstimmen pro Lokal durchaus auffällig sein.
Weitere Anhaltspunkte würden, wie Kohlmann weiter ausführt, noch geprüft, es gebe etwa Hinweise darauf, dass Bürger an der Wahlurne abgewiesen worden seien, weil behauptet wurde, dass diese bereits zuvor per Briefwahl ihre Stimme abgegeben hätten. Wovon die Betroffenen jedoch nichts wüssten.
Amtseinführung des CDU-Oberbürgermeisters vorerst abgesagt
Er sei bereit, das Ergebnis einer fairen und ordnungsgemäß verlaufenen Wahl zu akzeptieren, erklärte Stefan Hartung ergänzend. Im vorliegenden Fall gäbe es jedoch zahlreiche Unregelmäßigkeiten, so dass, gerade bei dem knappen Wahlausgang, eine Prüfung notwendig sei. Auch, um das Vertrauen der Bürger, die sich vielfach mit ihren Zweifeln an Stefan Hartung gewandt hatten, wiederherzustellen.
Durch die eingereichte Beschwerde ist nun zunächst das Landratsamt des Erzgebirgskreises als zuständige Rechtsaufsicht mit dem Fall befasst. Sollte dort dem Einspruch gefolgt werden, würde eine zeitnahe Wahlwiederholung stattfinden. Andernfalls droht, denn die Vertreter der Freien Sachsen haben bereits angekündigt, alle juristischen Mittel auszuschöpfen, ein mehrjähriger Prozess vor den Verwaltungsgerichten. Bis dahin darf der CDU-Kandidat Marcus Hoffmann den Posten des Oberbürgermeisters nicht antreten – eine Ironie des Schicksals, denn ausgerechnet seine Unterstützer hatten gewarnt, dass die Wahl Hartungs zu rechtlichen Unsicherheiten führen könne, während die CDU für Stabilität stünde.
Das Wahlanfechtungsschreiben wurde von den Freien Sachsen hier veröffentlicht und kann von jedermann eingesehen werden.
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