Wer regierungskritisch denkt, soll keine juristische Ausbildung machen dürfen. Das ist bundesweit fast schon üblich. In Sachsen gibt es noch ein Schlupfloch, das die dortige Landesregierung jetzt unbedingt schließen will, notfalls mit einer Klage gegen sich selbst. Es wird immer absurder, immer düsterer. Unser Paket „1.000 Seiten BRD-Diktatur“ klärt auf, jetzt für 14,99 Euro statt für79,75. Hier mehr erfahren.
Was sich in Dresden gerade abspielt, wirkt auf den ersten Blick wie Verwaltungs-Geplänkel, ist aber ein weiterer handfester Angriff auf die ohnehin schon ramponierte Rechtsstaatlichkeit. Die sächsische Landesregierung will verhindern, dass Menschen mit abweichenden politischen Ansichten Richter, Staatsanwälte oder Anwälte werden dürfen – und ist dafür bereit, vor dem Bundesverfassungsgericht quasi gegen die eigene Verfassung und die eigenen Gerichte zu klagen.
Es kann nicht sein, was njcht sein darf…
Konkret geht es um einen jungen Juristen, der früher in Vereinen und Gruppen aktiv war, die der Verfassungsschutz als „rechtsextrem“ markiert und beobachtet. Er hat sein erstes Staatsexamen bestanden, keine Straftaten begangen und ist auf dem Weg, Rechtsreferendar werden.
Das Oberlandesgericht Dresden hat ihn gestoppt mit Verweis auf seine früheren politischen Aktivitäten. Der junge Mann klagte, und das Oberverwaltungsgericht Bautzen stimmte ihm zu: Nach geltendem sächsischen Recht darf man jemanden nur dann ausschließen, wenn er die demokratische Ordnung in strafbarer Weise angreift. Alles andere wäre Willkür.
Genau diese enge, rechtsstaatliche Auslegung, die Sachsens eigenes Verfassungsgericht 2022 festgeschrieben hat, stört die Landesregierung jetzt massiv. Statt die Entscheidung zu akzeptieren, plant Justizministerin Constanze Geiert (CDU) nun gleich zwei Manöver:
◼️ Eine abstrakte Normenkontrolle in Karlsruhe, mit der sie die eigene Landesverfassung und die Rechtsprechung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs kassieren lassen will.
◼️ Eine Gesetzesänderung, die künftig schon „gewichtiges politisches Engagement“ gegen die herrschende Ordnung ausreichen lassen soll – ganz wie im Nachbarland Thüringen, wo man Menschen auch ohne Straftat aus der Justiz fernhalten darf.
Mit anderen Worten: Wer früher bei der falschen Jugendorganisation war, eine unerwünschte Partei unterstützt oder einfach nur die falschen Meinungen hatte, soll lebenslang von einem der wichtigsten Berufe des Rechtsstaats ausgeschlossen werden können – und das ganz ohne Gerichtsurteil und ohne begangene Straftat.
Zufluchtsort? Darf es nicht geben!
Das Perfide daran: Sachsen ist bisher das einzige Bundesland, in dem noch, wenn auch offenbar versehentlich, Restbestände rechtsstaatlicher Fairness gelten. Deshalb bewerben sich kritische oder unliebsame Jurastudenten aus der ganzen Republik lieber hier – sehr zum Verdruss der Regierung, die von einem „Zufluchtsort“ spricht, den es schleunigst zu schließen gelte.
Es ist ein offenes Geheimnis, dass solche Ausschlussregeln fast nie tatsächliche Gewalttäter oder Verfassungsstürzer treffen, sondern Grunde stets Menschen, die einfach nur eine andere Meinung vertreten als die jeweils Herrschenden.
Rechtsstaat geht anders…
In anderen Bundesländern wird schon länger nach Gutsherrenart entschieden, wer „geeignet“ ist und wer nicht – oft reicht ein alter Facebook-Post oder eine Teilnahme an einer nicht genehmen Demo. Wenn Sachsen jetzt nachzieht und sogar vor dem höchsten Gericht gegen die eigene Verfassung klagt, um politisch unliebsame Bewerber loszuwerden, dann ist ein weiterer wichtiger Damm gebrochen.
Dann entscheidet bald nicht mehr das Gesetz oder ein unabhängiges Gericht, wer Richter werden darf – sondern die jeweilige Regierung und ihr verlängerter Arm im Verfassungsschutz. Ein Staat, der seine Kritiker systematisch aus den Schaltstellen von Justiz und Verwaltung verdrängt, hört auf, ein Rechtsstaat zu sein. Er wird zu etwas anderem. Und genau das scheint in Dresden gerade gewollt.
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