Der Geheimdienst-Angriff auf die AfD hat ein Nachspiel. Alice Weidel hat gestern im Rahmen einer Pressekonferenz die Klage der Blauen gegen den Verfassungsschutz angekündigt. Nachfolgend die Stellungnahme der Bundestagsfraktion im Wortlaut. Lesen Sie zu den diktatorischen Umtrieben in Rumänien, Frankreich und bei uns die neue COMPACT-Ausgabe „Die Diktatorin“. Hier mehr erfahren.
„Wie wir ja alle erfahren haben, wurde die AfD als Partei von dem sogenannten Verfassungsschutz hochgestuft. Nancy Faesers Verfassungsschutz-Geheimjustiz ist aus unserer Sicht ein eklatanter Rechtsbruch und ein Anschlag auf die Demokratie, der die Fundamente einer rechtsstaatlichen Ordnung erschüttert. Und wenige Tage vor dem Ausscheiden aus dem Amt missbraucht eine abgewählte Ministerin staatliche Institutionen, um einem politischen Gegner zu schaden.
Wie auf Knopfdruck…
Mit diesem beispiellosen Vorgehen einer an Weisungen gebundenen Behörde isoliert sich Deutschland im In- als auch im Ausland. Die Diffamierung der Alternative für Deutschland durch den parteipolitisch vollständig instrumentalisierten Verfassungsschutz und die wie auf Knopfdruck ausgelösten Debatten um weitere Schikanen und gar um ein Parteiverbot sind ein beispielloser Generalangriff auf unsere Demokratie und auf die Meinungsfreiheit.
Wir werden uns gegen diese rechtswidrigen Bestrebungen und Diffamierungen unserer Partei als der stärksten Oppositionskraft und mittlerweile auch der stärksten Kraft in diesem Land mit allen juristischen Mitteln zur Wehr setzen und für die uneingeschränkte Ausübung unseres Abgeordnetenmandats kämpfen.
Aus diesem Grunde haben wir am heutigen Montagmorgen vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht. Die Klage ist mit einem Eilantrag verbunden. Gegenstand der Klage ist die am 2. Mai 2025, vergangenen Freitag, mitgeteilte so genannte Hochstufung der Alternative für Deutschland zur angeblich gesichert rechtsextremistischen Bestrebung.
Diese Hochstufung ist nicht nur offensichtlich rechtswidrig, sondern greift verfassungswidrig in den demokratischen Wettbewerb und die Rechte der AfD aus Grundgesetz Artikel21 ein.
Haltloses Manöver
Sofern bislang bekannt, sollen damit – und darum geht es hauptsächlich – zulässige Meinungsäußerungen und berechtigte Kritik an der Einwanderungspolitik kriminalisiert werden. Und damit verstößt der Inlandsgeheimdienst und der Verfassungsschutz selbst gegen die deutsche Verfassung.
Dieser durchsichtige Versuch, die haltlosen Manöver und Behauptungen der Verfassungsschutz-Geheimjustiz einer abgewählten Innenministerin als Vorwand zu nutzen, um die stärkste Oppositionspartei zu diskriminieren und ihre wesentlichen demokratischen Rechte vorzuenthalten, wird weder rechtlich noch politische durchzuhalten sein.
Die AfD-Bundestagsfraktion wird weiterhin ihre Rechte einfordern und darauf bestehen, alle ihre zustehenden Ämter und Posten auch zu bekommen. Das gebietet allein der Respekt vor unseren Wählern. Zehn Millionen Wähler haben die Alternative für Deutschland gewählt. Es liegt an den übrigen Fraktionen, insbesondere der Unionsfraktion, ob sich dort diejenigen Stimmen durchsetzen, die für Rechtstreue im Umgang mit der Alternative für Deutschland eintreten.“
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