Erinnern Sie sich? Vor einem Jahr hatte der CDU-Bürgermeister von Essen mit allen Mitteln versucht, einen AfD-Parteitag in „seiner“ Stadt zu verhindern. Ist er dabei zu weit gegangen? Erfreulicherweise ermittelt die Staatsanwaltschaft. Wir empfehlen unsere Sonderausgabe „AfD – Erfolgsgeschichte einer verfemten Partei“. Hier mehr erfahren.

    Die Meinungsfreiheit und das Recht auf Versammlung sind Grundpfeiler einer Demokratie. Das aber scherte Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen (CDU) nicht die Bohne, als er im vergangenen Jahr alles daransetzte, den Bundesparteitag der AfD in der Grugahalle zu verhindern. Nun hat sein Handeln Konsequenzen: Die Staatsanwaltschaft Bochum ermittelt in diesem Zusammenhang gegen Kufen und weitere Spitzenbeamte der Stadt wegen des Verdachts auf Untreue und Nötigung.

    Unter Generalverdacht

    Im Juni 2024 versuchte die Stadt Essen unter Kufens Führung, den AfD-Parteitag mit fragwürdigen Mitteln zu stoppen. Die Stadtverwaltung und die Messegesellschaft Essen forderten von der AfD beispielsweise eine sogenannte Selbstverpflichtung, die garantieren sollte, dass auf der Veranstaltung keine strafbaren Äußerungen fallen.

    Diese Auflage stellte nicht nur einen unzulässigen Generalverdacht gegen die Partei dar, sondern auch einen direkten Eingriff in die Versammlungsfreiheit. Die AfD verweigerte die Unterschrift und zog vor Gericht. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab der Partei Recht und wies ein von der Stadt in Auftrag gegebenes Gutachten zurück, das die Grundlage für die Auflagen bildete. Der Parteitag fand statt – doch die Stadt zahlte einen hohen Preis, und zwar im wörtlichen Sinne.

    Razzia bei Stadtspitze

    Die AfD erstattete Strafanzeige gegen Kufen, Ordnungsdezernent Christian Kromberg, Kämmerer Gerhard Grabenkamp und Messe-Chef Oliver P. Kuhrt. Vorwurf: Durch den Versuch, den Parteitag zu verhindern, seien Steuergelder in Höhe von über 230.000 Euro verschwendet worden. Diese Summe umfasst Kosten für externe Gutachten und anwaltliche Begleitung, die laut AfD unnötig waren und letztlich ja auch ins Leere liefen. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bochum, die nach einem Widerspruch der AfD gegen die ursprüngliche Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Essen eingeschaltet wurde, gehen nun diesen Vorwürfen nach.

    Im Zuge einer Razzia wurden jetzt Büros und Privaträume der Beschuldigten durchsucht, Diensthandys, Tablets und Akten beschlagnahmt. Sogar die gesamte E-Mail-Kommunikation der Stadtspitze aus der fraglichen Zeit wurde „eingefroren“, um den Schriftverkehr rekonstruieren zu können. Die Ermittlungen werfen einen dunklen Schatten auf Kufens Amtsführung.

    Kufens Vorgehen im Vorfeld des Parteitags zeigt, wie weit er bereit war zu gehen, um die AfD zu behindern. So hatte die Stadt versucht, den Mietvertrag für die Grugahalle nachträglich zu kündigen – ein Schritt, der juristisch nicht haltbar war. Zudem wurden Auflagen formuliert, die die AfD in ihrer Meinungsfreiheit einschränkten, darunter die erwähnte Forderung nach der Selbstverpflichtung, die implizierte, dass die Partei von vornherein Straftaten plane.

    Steuergelder gegen Andersdenkende

    „Das war ein klarer Versuch, uns zu diskriminieren und mundtot zu machen“, erklärte ein AfD-Kreisverband-Sprecher damals gegenüber Pressevertretern. Kufen selbst rechtfertigte sein Handeln mit dem Schutz der Stadt vor „Extremismus“, doch war es hier ganz offenkundig so, dass er seine persönliche Ablehnung der AfD über rechtsstaatliche Prinzipien gestellt hatte. Ein Oberbürgermeister hat die Interessen aller Bürger zu wahren, nicht nur die seiner politischen Gesinnungsfreunde.

    Die Kostenexplosion, die durch Kufens Kampagne gegen die AfD entstand, holt ihn nun ein. Über 230.000 Euro Steuergelder wurden für Gutachten und Anwälte ausgegeben, die letztlich nichts bewirkten. Das Geld der Essener Bürger wurde für eine politisch motivierte Hetzjagd verschleudert, so jedenfalls der weit verbreitete Eindruck. Solche Summen stehen in krassem Kontrast zu den Sparmaßnahmen, die Kommunen in Zeiten knapper Kassen sonst predigen. Die Ermittlungen sollen nun klären, ob hier ein Fall von Untreue vorliegt – ein Vorwurf, der Kufen und seinen Mitstreitern schwer zu schaffen machen könnte.

    Grundrechte schützen!

    Die Vorgänge in Essen sind ein Lehrstück darüber, wie etablierte Amtsträger ihre Macht missbrauchen, um politische Gegner zu bekämpfen. Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit sind unverhandelbare Grundrechte, die auch für unliebsame Parteien gelten müssen. Kufens Versuch, die AfD durch bürokratische Tricks und finanzielle Mittel zu sabotieren, zeigt eine gefährliche Missachtung dieser Prinzipien.

    Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Bochum sind ein Hoffnungsschimmer, dass solche Übergriffe nicht ohne Konsequenzen bleiben. Für die AfD ist die Razzia ein Zeichen, dass ihre Anliegen ernst genommen werden. „Wir lassen uns nicht einschüchtern“, betonte ein örtlicher Parteivertreter.

    Die Vorgänge in Essen mahnen uns, wie wichtig es ist, die Grundrechte aller Bürger zu schützen, unabhängig von ihrer politischen Ausrichtung. Wenn Amtsträger wie Kufen glauben, sie könnten mit Steuergeldern und administrativen Mitteln gegen unliebsame Parteien vorgehen, ist die Demokratie in Gefahr.

    Politik und Medien haben die AfD für vogelfrei erklärt. Umso erfreulicher ist es, wenn offensichtlich (noch) nicht alle Mittel erlaubt sind. Wie legen Ihnen in diesem Zusammenhang ans Herz: COMPACT Sonderheft „AfD – Erfolgsgeschichte einer verfemten Partei“. Hier bestellen.

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