Jetzt kommt Bewegung in die Aufklärung der Corona-Plandemie: Nach dem Mega-Wahlerfolg bei der Landtagswahl haben AfD und BSW vereinbart, einen gemeinsamen Untersuchungsausschuss einsetzen zu lassen. Das ist in dieser Form ein Novum und zeigt, was in Bewegung gekommen ist. Und es ist ein wichtiges Zeichen, denn auf den letzten Metern hat die Haseloff-Schulze-Regierung noch einmal die Jagd auf Kritiker der Corona-Maßnahmen eröffnet. Damit muss Schluss sein. Unsere Medaille Ostdeutschland – Die Hoffnung bringt den Wunsch nach einer längst überfälligen Wende zum Ausdruck. In feinstem Silber erhältlich. Hier mehr erfahren.

    Im alten Magdeburger Landtag erreichte die AfD nicht das notwendige Quorum von 25 % der Landtagssitze, um – im Gegensatz zu Bundesländern wie Sachsen, Thüringen oder Brandenburg – einen Untersuchungsausschuss einsetzen zu lassen, welcher die politischen Entscheidungen der dunklen Corona-Jahre aufklärt. Dem Gremium stehen Beweiserhebungsfunktionen zur Verfügung, Zeugen sind etwa (bei Strafandrohung) verpflichtet, wahrheitsgemäß auszusagen. Mit dem Wahlsieg vom 6. September 2026 galt als sicher, dass jetzt auch in Sachsen-Anhalt die parlamentarische Aufklärung des erlittenen Unrechts beginnen wird.

    Tatsächlich ist es jedoch ein Novum, dass sich mit der AfD-Fraktion und dem BSW die Mehrheit des neuen Landtages auf die Beantragung des Untersuchungsausschusses geeignet hat: Bisher waren es vor allem Oppositionsfraktionen, primär die AfD und in Teilen das BSW, die sich den Untersuchungsausschüssen, bei denen z.B. Corona-Verantwortliche wie Christian Drosten stundenlang ins Kreuzverhör genommen wurden, widmeten. Jetzt ist es jedoch erstmals eine Landtags-Mehrheit, die das Corona-Thema zur Chefsache macht. Und damit noch weitere Möglichkeiten haben wird, Fragen, die von den etablierten Parteien bisher nicht beantwortet werden wollten, nachzugehen.

    Dutzende Gerichtsverfahren anhängig

    Während in den meisten Bundesländern die juristische Aufarbeitung der Corona-Jahre weitgehend abgeschlossen ist, startete die sachsen-anhaltinische Landesregierung erst im vergangenen Jahr einen neuen Großangriff auf missliebige Bürger.

    Rückblick: Wie in weiten Teilen Deutschlands, vor allem in den Ost-Bundesländern, kommt es auch im Winter 2021/2022 im Landkreis Harz zu Massenprotesten gegen die Corona-Zwangsmaßnahmen und die geplante Impfpflicht. Das Zentrum der lokalen Proteste liegt dabei in den drei Städten Blankenkurg, Halberstadt und Quedlinburg, Woche für Woche steigt der Zulauf. Sehr zum Missfallen der Polizeidirektion Magdeburg, die nicht nur ihre Knüppelkommandos auf die Straße schickt, um die Spaziergänge – die meisten liefen unangemeldet – nach Möglichkeiten zu schikanieren, sondern sich auch bürokratische Möglichkeiten überlegt hat, den ein oder anderen von einer Teilnahme am Protest abzuhalten

    Polizei tritt nach: Neue Corona-Schikanen im Harz

    Im Wochentakt erhielten plötzlich politische Aktivisten der Region, die den Behörden aus dem Corona-Geschehen bekannt gewesen sind (oder wo auch nur deren Teilnahme vermutet wurde), sogenannte „Bereichsbetretungsverbote“, mit denen ihnen untersagt wurde, Montag für Montag die drei Protest-Hochburgen aufzusuchen und an dortigen Versammlungen, übrigens unter den Schutz der Versammlungsfreiheit fallend, teilzunehmen. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde – neben der vorübergehenden Ingewahrsamnahme – auch ein hohes Zwangsgeld angedroht. Tatsächlich wurden jedoch keine Fälle bekannt, in denen dieses Zwangsgeld durchgesetzt wurde, auch verwaltungsrechtliche Klagen wurden offenbar nicht geführt.

    Tausende Euro „Bearbeitungsgebühr“ gefordert

    Statt die Corona-Akten endlich zu schließen, erhielten Jahre später, im Oktober 2025, erhielten Dutzende Betroffene Schreiben der Polizeidirektion Magdeburg, in denen sie aufgefordert wurden, eine „Bearbeitungsgebühr“ für die damals erlassenen Betretungsverbote zu zahlen. Jeweils 123,50 Euro – eine Zwangsabgabe dafür, dass der Staat ihnen verboten hat, die Innenstädte ihrer Region zu betreten. Und, besonders dreist: Für jeden Bescheid soll eine einzelne Bearbeitungsgebühr fällig werden, teilweise haben Aktivisten über Monate hinweg dutzende Betretungsverbote erhalten. Dafür möchte die Polizei jetzt tausende Euro haben, doch die meisten Betroffenen haben Klagen zum Verwaltungsgericht eingereicht und wehren sich gegen die Forderung.

    Eine neue AfD-Landesregierung könnte (und sollte) die rechtswidrig anmutenden Bescheide rückwirkend aufheben. Doch zur Aufklärung eines Untersuchungsausschusses muss auch gehören, weshalb im Herbst 2025 noch einmal gegen die mutigen Bürger von damals, die sich getraut haben, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen, nachgetreten wurde. Und daraus personelle Konsequenzen bei den handelnden Behörden gezogen werden.

    Höchste Zeit für den Politikwechsel: Unsere Medaille Ostdeutschland – Die Hoffnung bringt den Wunsch nach einer längst überfälligen Wende zum Ausdruck. In feinstem Silber erhältlich. Hier mehr erfahren.

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